Aufforderungsschreiben an Diözesen ergangen - Kirche wird Unterlassung zur Last gelegt
Wien - Die Rechtsvertretung Betroffener von sexuellem
Missbrauch in der Kirche hat nun Aufforderungsschreiben an die
Diözesen verschickt. Darin werden für die 131 Kläger
Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 130.000 Euro pro Person
verlangt. Den jeweiligen Diözesen sowie Erzdiözesen wird Unterlassung
zur Last gelegt. Weiters wirft Rechtsanwalt Werner Schostal der
Kirche vor, als Erfüllungsgehilfe bei den verschiedenen Fällen von
Missbrauch mitgewirkt und Geistliche bewusst weiter eingesetzt zu
haben.
"Betroffene kirchlicher Gewalt"
"Da der Diözese bekannt war, dass es in Ihrer Diözese zu sexuellen
Übergriffen auf Schutzbefohlene gekommen ist, und sie nichts dagegen
unternommen hat, setzte sie ein objektiv pflichtwidriges und daher
schuldhaftes Verhalten", heißt es in dem Aufforderungsschreiben. Schostal, der die Opfer - sie sind in der Plattform
"Betroffene kirchlicher Gewalt" organisiert - vertritt, hat in einem
ersten Schritt an sechs Diözesen ein Schreiben gerichtet, das jeweils
einen exemplarischen Fall behandelt. Innerhalb von zehn Tagen muss
eine Antwort erfolgen.
Die sexuellen Übergriffe lassen das Verhalten der Diözesen "in
einem noch strengeren Licht erscheinen", ist der Anwalt der Meinung.
Die Opfer hätten sich "voll und ganz der Institution Kirche"
anvertraut. "Auch an Aufklärung war in dieser Zeit noch nicht zu
denken, sodass das Opfer sich niemanden anvertrauen konnte und mit
der Tatsache des sexuellen Übergriffes alleingelassen wurde." Eine
Verjährung in manchen Fällen will der Anwalt nicht anerkennen.
Unterlassungsdelikt
Neben dem Tatbestand des Missbrauchs erfülle die Kirche noch jenen
eines Unterlassungsdelikts, ist Schostal der Ansicht. "Die Erzdiözese
nahm es billigend in Kauf, dass sexuelle Übergriffe auf
Schutzbefohlene geschehen, da sie keine erkennbaren Gegenmaßnahmen
setzte bzw. sich nicht vergewisserte in weit in ihrer Diözese solche
Vorfälle passieren", so die Begründung. "Entsprechende vom Gesetz
geforderte Handlungen, um solche Taten zu verhindern, wurden ohnedies
nicht gesetzt." Die Diözese hafte somit für Handlungen des
unmittelbaren Schädigers als Erfüllungsgehilfe wie für eigenes
Verschulden.
Gegen "Besorgungsgehilfenhaftung"
Weitere Schuld sieht der Rechtsanwalt insbesondere in jenen
Fällen, in denen die Kirche den "unmittelbaren Schädiger" weiter in
Bereichen einsetzte, "in denen sich seine gefährliche Neigung
realisieren konnte" und spricht von Besorgungsgehilfenhaftung: "Wer
sich wissentlich einer gefährlichen Person zur Besorgung seiner
Angelegenheiten bedient, haftet für den Schaden, den sie in dieser
Eigenschaft einem Dritten zufügt."
Schostal geht davon aus, dass sich die Summen der
Entschädigungszahlungen in der Bandbreite von 15.000 Euro für leichte
Gewalt und 130.000 Euro für schwere Gewalt bewegen müssen. Bis zur
genauen Klärung der Ansprüche sind die Diözesen aufgefordert, "ohne
weiteres Zuwarten" ein Akonto in der Höhe von 15.000 Euro zu
erbringen. Zusätzlich verlangt die Plattform "Betroffene kirchlicher
Gewalt" auch Therapiekosten erstattet, lediglich jeder fünfte
Betroffene benötige dies allerdings, so ein Sprecher der Plattform.
Ausdrücklicher Wunsch der Betroffenen ist es auch, dass die an die
Diözesen übermittelten Daten nicht an die von Kardinal Christoph
Schönborn eingesetzte Opferanwaltschaft unter Waltraud Klasnic
weitergeleitet werden. (APA)