Korruption

Strafsteuer auf Schmiergeldzahlungen

Andreas Schnauder, 20. Juni 2010, 19:10

Betrugsbekämpfung und Finanzstrafen werden deutlich ausgedehnt. Darunter fällt auch eine Extra-Steuer auf Zahlungen an unbekannte Empfänger

Wien - Seit Finanzminister Josef Pröll erst die Finanzstrafgesetz-Novelle und dann das neue Betrugsbekämpfungsgesetz zur Begutachtung ausgeschickt hat, kommen die Experten nicht mehr aus dem Staunen heraus. In den Materien verbirgt sich so manche Neuerung, deren Folgen weitreichend sein dürften.

Bisher untergegangen ist zum Beispiel jene Passage im Betrugsgesetz, wonach Zahlungen ohne Bekanntgabe des Empfängers von Körperschaften mit einem Steueraufschlag von 25 Prozent belegt werden. Absetzbar sind diese Ausgaben ohnehin nicht. Betroffen sind davon nicht nur Schmiergelder, sondern auch andere Zuwendungen, die geheim gehalten werden sollen. Als ein Beispiel nennt Experte Karl Bruckner Reiseeinladungen von Pharmakonzernen an Ärzte, die nicht namentlich ausgewiesen werden, selbst wenn die Finanz nachfrägt.

Ebenfalls bisher nicht im Fokus standen Auslandszahlungen von mehr als 100.000 Euro, für die künftig eine Mitteilungspflicht besteht, wenn die Überweisungen im Zusammenhang mit selbstständigen Leistungen wie Vorträgen, wissenschaftlichen Arbeiten und Beratung stehen. Dass bei Unterbleiben der Meldung gleich eine Strafe im Ausmaß von zehn Prozent anfallen soll, bezeichnet Bruckner als "saftig". Richtig "schockiert" gibt sich der in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für Steuerfragen zuständige Experte und Chef der Beratung BDO über die Ausdehnung der Strafen bei Hinterziehung.

Bei Vorsatz sind künftig neben den Geldbußen Freiheitsstrafen zwingend vorgesehen. So drohen ab einem hinterzogenen Betrag von 100.000 Euro neben einem Obolus von zwei Mio. Euro zwei Jahre Haft. Handelt es sich um Abgabenbetrug, weil beispielsweise Dokumente gefälscht wurden, steigt die höchstmögliche Geldbuße auf zehn Mio. Euro und der drohende Freiheitsentzug auf zehn Jahre. Das erscheint Hübner als übertriebene Härte und strenger als im Strafrecht, bei dem neben Freiheitsstrafen keine Geldbußen anfallen.

Bagatellfälle als Vorsatz?

Seiner Meinung nach könnten auch Bagatellfälle betroffen sein. Wenn jemand beispielsweise "höchstpersönliche Leistungen" - etwa ein Gutachten eines Wissenschafters oder Siegerprämien eines Sportlers - über eine GmbH verrechne, könnte das bereits als vorsätzlich gewertet werden.

Dazu kommen noch die neuen Strafen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, mit dem Unternehmen, Vereine und andere Organisationen sanktioniert werden. Im Falle eines Abgabenbetrugs könnte zur zehnjährigen Freiheitsstrafe des Geschäftsführers und zur Geldbuße von zehn Mio. Euro noch einmal dieselbe Summe dem Unternehmen als Strafe verhängt werden. "Das hätte man sich vor einigen Jahren nicht einmal in Schilling vorstellen können", meint Bruckner.

Starker Tobak ist für den Experten zudem die Beschneidung des Beraterprivilegs. Derzeit sind Steuerberater, Prüfer, Notare und Anwälte bei leichter Fahrlässigkeit von Strafen ausgenommen. Das soll sich ändern, wenn der hinterzogene Betrag 30.000 Euro übersteigt. Dann drohen den Beratern im Rahmen der Mittäterschaft die gleichen Geldbußen wie dem Hinterzieher.

Das mache die Beratung "eigentlich unmöglich", wettert der Präsident der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner. Bruckner meint, künftig werde man Erklärungen der Mandanten verlangen müssen, dass sie alle Einkünfte offengelegt haben: "Wir wollen keine Steuersünder schützen, aber oft verschwimmen die Grenzen im komplizierten Steuerrecht."

Freilich bringt Prölls Novelle auch Erleichterungen. Für kleinere Sünder und einer Hinterziehung von weniger als 10.000 Euro soll künftig ähnlich einer Anonymverfügung die finanzstrafrechtliche Verfolgung unterbleiben, wenn die Nachzahlung geleistet wird. Diese Vorschreibung wird dann auch nicht im Register dokumentiert und gilt somit auch nicht als Vorstrafe.

Selbstanzeigen werden erleichtert, indem das Schuldeinbekenntnis künftig bei jedem Finanzamt eingehen kann. Zudem wird die Grenze, aber der ein Gericht zuständig ist, von 75.000 auf 100.000 Euro angehoben. (Andreas Schnauder, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 21.6.2010)

 

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Posting 1 bis 25 von 58
1 2
Wieviel Demokratie ist es bitte?
00
21.6.2010, 16:37
Oh, die verdeckt Finanzierten

und vielfach Eingekauften bauen wieder ein potemkinsches Gebilde.

Koffer im SUV
00
21.6.2010, 16:19
So eine Heuchelei.

Seit der Machtübernahme durch die Gorbachschüssel-Schwarzbesatzung hat sich Korruption und Machtmissbracuh in Ö. etabliert.

Ausländische Beobachter sprechen bereits von Ö. als einem "nicht korrigierbaren System", also einem "failed state".

zum Glück wachen aber immer mehr Menschen auf und faleln nicht mehr auf das Geprölle und die Kommerzapostel herein.

Ing. Rambo Einfältig
00
21.6.2010, 15:30
Vor rund 15 Jahren waren Schmiergeldzahlungen

Betriebsausgaben. Man argumentierte, dass man ohne diese Zahlungen einen Wettbewerbsnachteil erleiden könne.
Heute betrachtet man derartige Zahlungen einerseits als strafbare Handlung (bei kleineren Vergehen). Große Schmiergeldzahlung laufen andererseits unter Lobbying und dienen dem Wirtschaftsstandort und im weiteren Sinn der Arbeitsplatzsicherung. Und diese Meinung ist nicht nur in der ÖVP verbreitet.
Ökosoziale christliche Vetternwirtschaft (ÖCV). Die Aktivitäten der ÖCV nennt man auch "grassern".

samba cat
00
21.6.2010, 16:20
vor ca. 15 jahren

hab ich ein bissl steuerrecht gelernt, absetzbar waren schon damals nur schmiergelder im ausland.
diese entzückende bestimmung wurde afaik mittlerweile aber auch schon abgeschafft :-)

Michael Food
00
21.6.2010, 18:28
schmiergelder im ausland

Und zwar nur im realsozialistischen Ausland - weil einzig dort wucherte die Korruption!

Ing. Rambo Einfältig
00
21.6.2010, 17:28
Schmiergelder nur im Ausland!?

Selbstverständlich wurde eine ausländische Firma dazwischengeschaltet, somit wars wieder absetzbar. Der Empfänger hieß dann eben Ivan P oder Ludmilla V. anstatt Pepi Hintertupfinger oder Zenzi Grassovsky. Konnte man ja nachprüfen. Im Minsker Telefonbuch waren ja rund 900 Ivan P's.

cst
01
21.6.2010, 14:56
Hier posten offenbar nur unkündbare Angestellte.

Verdient mal als kleiner Selbständiger euer Geld! Alles was hier geschrieben steht, stimmt. Die Gesetze sind undurchschaubar, ein Flickwerk sondergleichen. Alles was scheinbar neu erfunden wird, war schon mal da, nur nicht so kompliziert. Die Schraubzwingen angezogen, d.h. Strafen verschärft wurden erstmals unter unserem lieben Herrn Grasser. Und? Hat hier irgendjemand das Gefühl, dass damit Gerechtigkeit eingezogen ist? Unsere lieben Politiker und Staatsdiener wissen schon, wie man auf der einen Seite die Steuerzahler abzockt und sie einschüchtert, aber wie man selbst und die Klientel ungeschoren davonkommt, egal ob rechtswirksam verurteilt oder nicht.

Kool killer
 
00
21.6.2010, 14:16
Abwarten

was von diesen Vorhaben nach der Begutachtung und der parlamentarischen Behandlung überbleibt. Da werden sich die Steuerhinterziehungsexperten schon noch durchsetzen, und es wird ein völlig zahnloses Flickwerk überbleiben.

gerry68
00
21.6.2010, 13:10
jetzt aber...

der dicke macht mal was anderes als klientelpolitik...da staunt der laie...das macht ihn ja fast wählbar...

worry1
02
21.6.2010, 13:00
Das Gesetz mag ja ok sein

aber ob höhere Manager (Hypo-Alpe-Adria) oder Politiker (BUWOG) auch wirklich verfolgt werden wage ich zu bezweifeln.

GRohnePunkte
02
21.6.2010, 14:35
Gesetz gilt nicht rückwirkend

Falls jemand früher etwas verbrochen hat was erst heute oder nächstes Jahr ans Tageslicht kommen würde, dann gilt für diese Taten selbstverständlich noch der alte, geringere Strafrahmen. Für die Genannten gilt sowieso bis zum jüngsten Tag die Unschuldsvermutung. Wussten Sie das nicht? Die haben einen Unschuldsstempel auf ihrem Hirn eingraviert weil sie viel zu viel über die Gaunereien unserer Politiker wissen.

Michael Food
00
21.6.2010, 18:29

Ich denke auch, da hat einer den anderen in der Hand.

dr.no3
10
21.6.2010, 12:38
bis 10.000 Euro

völlige straffreiheit

GRohnePunkte
00
21.6.2010, 14:38
Blödsinn

Wenn Sie falsch parken dann bleiben Sie ja auch nicht straffrei und dennoch müssen's nicht vor Gericht deshalb erscheinen wenn Sie die Parkstrafe bezahlen. Apropos: Schon einmal etwas von Säumniszuschlägen gehört?

Chocoholic
06
21.6.2010, 12:26
Wie bitte? Es gibt erlaubte Geldfluesse ohne Angaben von denjenigen, die diese Gelder erhalten?

Und das ist ERLAUBT?

Vorname Nachname
12
21.6.2010, 13:55
warum zum henker ...

... sollte ich mit MEINEM geld nicht machen dürfen was ICH will ...

diese gelder konnten auch schon bisher NICHT als ausgaben von der steuer abgesetzt werden

wäre ja noch schöner wenn ich jetzt dem staat noch auflisten müsste was von meinem vielfach versteuerten geld ich wofür ausgebe

Chocoholic
01
21.6.2010, 15:00
PS: es ist IHR Geld, wenn Sie es als Privatentnahme versteuern.

Dann koennen Sie es geben, wem Sie wollen, denn dann ist es wirklich IHR Geld.

Vorname Nachname
00
21.6.2010, 15:17
was ausser einer privatentnahme ..

...war es denn bisher wenn es steuerlich nicht geltend gemacht werden konnte

zahlung zugunsten unbekannter dritter werden steuerlich so behandelt wie privatentnahmen, oder nicht ...?

Chocoholic
00
21.6.2010, 14:59
ES IST ZUM HENKER NICHT IHR GELD.

Und BESTECHUNG von AerztInnen ist kriminell!

Ab einer bestimmten Firmengroesse ist es eben nicht mehr IHR GELD.

Michael Jack Dundee
 
00
21.6.2010, 15:24
"Und BESTECHUNG von AerztInnen ist kriminell!"

Dann ist das entweder beim medizinischen Personal üblich geworden oder es wurde immer spekuliert, daß das Ganze geheim bleibt.

mojoman
01
21.6.2010, 11:07
das kann ja lustig werden,

10 jahre haft wg. 100.000. und privatkonkurs, wer kann schon 10 mio strafe zahlen?

und was passiert mit den beamten, die millionen versenken?

Hotzenplotz 4 President
05
21.6.2010, 10:30
"...steigt die höchstmögliche Geldbuße auf zehn Mio. Euro und der drohende Freiheitsentzug auf zehn Jahre"

geh bitte...man braucht diese freiheitsstrafen nur mal in relation zu einer freiheitsstrafe bei einem mord oder totschlag setzen - auch wenn ich es nicht gut heisse aber 10 jahre haft für steuerhinterziehung sind doch lächerlich/peinlich! da geht ma das g'impfte auf!

hugo stronach
00
21.6.2010, 13:59
mord oder Totschlag..

ein Kinderschänder bekommt weniger. Das schlägt es aber dem Fass den Boden aus, einen größreren Quatsch hab ich selten gehört.
Natürlich wird von aktuellen Themen abgelenkt.
Wenn dann Grasser und Konsorten (ES GILT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG) 10 Jahre sitzen dann soll es auch die Hinterzieher erwischen!

Michael Jack Dundee
 
01
21.6.2010, 15:25
KHG & Co

Es gilt die Grasservermutung! Und damit sind diese unschuldig, auch wenn sie schuldig sind.

Janosch-Fan
18
21.6.2010, 10:13
und so werden alle Angst haben

vor der Willkür und Allmacht des Staates . Die Selektion der Opfer wird Hr. Pröll persönlich vornehmen - tranchieren wird dann die neue Finanzpolizei .
Interessante Reform des Verwaltungsapparates !

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