Genf - Das Genfer Polizeigericht sieht die Mitgliedschaft von Abba Abacha, Sohn des ehemaligen nigerianischen Diktators Abacha, in einer kriminellen Organisation als erwiesen an. Es verurteilte den 41-Jährigen am Freitag in Abwesenheit zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 24 Monaten.

Laut Gerichtsurteil muss der Diktatorsohn zudem die Verfahrenskosten übernehmen. Im Urteil heißt es, Abacha habe sich an den Machenschaften der Familie aktiv beteiligt, um den nigerianischen Staat auszuplündern. Es gebe daher keinen Zweifel, dass er vollumfänglich über die Geschäfte Bescheid gewusst habe.

Geld fließt an Nigeria zurück

Die von Genf beschlagnahmten Gelder, die auf ausländischen Konten in Luxemburg und auf den Bahamas platziert waren, sollen nun an Nigeria zurück gehen. Dabei handle es sich um über 400 Millionen Dollar (323 Mio Euro), präzisierte Enrico Monfrini, einer der Anwälte, welche die Interessen Nigerias bei Gericht vertraten. Der afrikanische Staat nun muss einen entsprechenden Antrag an den Kanton Genf stellen.

Mit seinem Entscheid bestätigte das Genfer Polizeigericht das Urteil der ersten Instanz. Zugleich verschärfte es das Strafmaß von einem auf zwei Jahre Gefängnis. Die Strafe wurde jedoch auf Bewährung ausgesetzt.

Der Genfer Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli bezeichnete das Urteil als "sehr befriedigend". Die Anwälte Abachas ließen hingegen durchblicken, dass sie Rekurs einreichen werden. Abacha hält sich zurzeit in Nigeria auf.

Der Abacha-Clan hatte während der Herrschaft von Sani Abacha - Vater von Abba Abacha - in der Zeit zwischen 1993 und 1998 schätzungsweise 2,2 Milliarden Dollar außer Landes gebracht. Nach dem Tod ihres Vaters kontrollierten Abba Abacha und sein Bruder Mohammed einen großen Teil dieses Geldes.

1999, ein Jahr nach dem Ableben des Diktators, hatte Nigeria die Schweiz um Rechtshilfe ersucht, um so die Gelder zurück zu bekommen. Bis heute zahlte die Schweiz dem afrikanischen Staat rund 600 Millionen Dollar zurück.

Im letzten November verurteilte der Genfer Untersuchungsrichter Yves Aeschlimann den Abacha-Sohn. Dieser legte gegen das Urteil Berufung ein. (APA/sda)