Danach war es mit der 17-Jährigen zu sexuellen Handlungen gekommen - Begründung Oberlandesgericht: "Kein Abhängigkeitsverhältnis gegeben"
Wien - Ein Wiener Gymnasialprofessor, der einer 17-Jährigen
in der Badewanne Latein-Nachhilfe erteilt hatte, ist in zweiter
Instanz vom Vorwurf des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses
freigesprochen worden. Das Wiener Oberlandesgericht gab einer von
Verteidiger Marcus Januscheke eingebrachten Berufung wegen
Nichtigkeit Folge und hob das Urteil des Straflandesgerichts vom
vergangenen Oktober auf.
Der 58-jährige Pädagoge war damals zu sechs Monaten bedingter
Haft verurteilt worden. Für das OLG war allerdings im Unterschied
zur Ansicht des Erstgerichts kein für eine Strafbarkeit notwendiges
Abhängigkeitsverhältnis gegeben. Der Berufungssenat konnte "kein
spezifisches Subordinationsverhältnis im Sinne einer Über- und
Unterordnung" erkennen. Außerdem habe keine Schutzbedürftigkeit der
Nachhilfeschülerin bestanden.
Nachhilfe am FKK-Gelände
Der 58-Jährige hatte die Schülerin praktisch seit Geburt an
gekannt, handelte es sich dabei doch um die Tochter eines
langjährigen Freundes. Dieser hatte den Pädagogen ersucht, das
Mädchen auf einen Latein-Nachzipf vorzubereiten. Jener wollte
zunächst nicht, ließ sich dann doch dazu überreden und beraumte die
ersten Nachhilfestunden am FKK-Gelände auf der Donauinsel an.
Als es eines Tages stark regnete, verlegte er diese in sein
Eigenheim und legte sich dort mit dem Mädchen in die Badewanne, um -
wie er vor Gericht betonte - zwei Stunden Latein zu pauken. Im
Anschluss legte er sich mit ihr "zum Auskühlen" hin. "Da ist es dann
passiert", schilderte der Angeklagte. Er habe sich von der Schülerin
befriedigen lassen, weil sie dies - so zumindest seine Behauptung -
"ausprobieren wollte". Natürlich sei ihm das alles im Nachhinein
unangenehm, "aber zutiefst bereue ich es eigentlich nicht". Der
Professor für Latein und Geschichte war nach Bekanntwerden des
Vorfalls vom Stadtschuldrat suspendiert worden. (APA)