Nachhilfe in der Badewanne: Lehrer freigesprochen

18. Juni 2010 12:36

Danach war es mit der 17-Jährigen zu sexuellen Handlungen gekommen - Begründung Oberlandesgericht: "Kein Abhängigkeitsverhältnis gegeben"

Wien - Ein Wiener Gymnasialprofessor, der einer 17-Jährigen in der Badewanne Latein-Nachhilfe erteilt hatte, ist in zweiter Instanz vom Vorwurf des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses freigesprochen worden. Das Wiener Oberlandesgericht gab einer von Verteidiger Marcus Januscheke eingebrachten Berufung wegen Nichtigkeit Folge und hob das Urteil des Straflandesgerichts vom vergangenen Oktober auf.

Der 58-jährige Pädagoge war damals zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Für das OLG war allerdings im Unterschied zur Ansicht des Erstgerichts kein für eine Strafbarkeit notwendiges Abhängigkeitsverhältnis gegeben. Der Berufungssenat konnte "kein spezifisches Subordinationsverhältnis im Sinne einer Über- und Unterordnung" erkennen. Außerdem habe keine Schutzbedürftigkeit der Nachhilfeschülerin bestanden.

Nachhilfe am FKK-Gelände

Der 58-Jährige hatte die Schülerin praktisch seit Geburt an gekannt, handelte es sich dabei doch um die Tochter eines langjährigen Freundes. Dieser hatte den Pädagogen ersucht, das Mädchen auf einen Latein-Nachzipf vorzubereiten. Jener wollte zunächst nicht, ließ sich dann doch dazu überreden und beraumte die ersten Nachhilfestunden am FKK-Gelände auf der Donauinsel an.

Als es eines Tages stark regnete, verlegte er diese in sein Eigenheim und legte sich dort mit dem Mädchen in die Badewanne, um - wie er vor Gericht betonte - zwei Stunden Latein zu pauken. Im Anschluss legte er sich mit ihr "zum Auskühlen" hin. "Da ist es dann passiert", schilderte der Angeklagte. Er habe sich von der Schülerin befriedigen lassen, weil sie dies - so zumindest seine Behauptung - "ausprobieren wollte". Natürlich sei ihm das alles im Nachhinein unangenehm, "aber zutiefst bereue ich es eigentlich nicht". Der Professor für Latein und Geschichte war nach Bekanntwerden des Vorfalls vom Stadtschuldrat suspendiert worden. (APA)

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minitrue
21.06.2010 16:28
Alles natürlich völlig harmlos...

Es ging lediglich darum, ein reines Standardprodukt sich etwas von dem der Konkurrenz Abheben zu lassen: "Nachhilfe am FKK-Strand", "Nachhilfe in der Badewanne", "Nachhilfe mit Auskühlen", etc.

Wie kam der Fall aber auf den Tisch der StA? Irgendwen muß ein solches Benehmen eines 58-jährigen Latein- und Geschichtslehrers (Religion vielleicht auch?) gewaltig gestört haben. Ich kann es gut verstehen!

Mr. Roboto
19.06.2010 18:36
Maxime peccantes, quia nihil peccare conantur...

...war da wohl das motto der nachhilfestunden...

Fillet of Soul
19.06.2010 11:39
was uns alle jedoch wirklich interessiert:

wie ging der nachzipf aus?

HomerJ
19.06.2010 16:24

befriedigend

Dagmar Rehak
 
18.06.2010 23:22
Das ist ja schrecklich!

Wie kann sowas überhaupt passieren, dass völlig legale Handlungen ohne jedes Autoritätsverhältnis zu einer Verurteilung führen?

Lange Nase
20.06.2010 10:17
Warum, wenn alles so legal und unschuldig war,

ist der Typ vor Gericht gelandet? Anzeige des Mädchens, oder des Vaters?

Von mir aus soll er jedenfalls suspendiert bleiben oder zumindest unter strengste Beobachtung durch den Stadtschulrat gestellt werden.

Heinz Anderle
 
18.06.2010 18:39
Bitte für des Österreichischen Unkundige...

... das Wort "Latein-Nachzipf" zu präzisieren - damit keine Mißverständnisse aufkommen.

Aber vielleicht kann ja Prof. Manfred Deix dies ausfühlich bildlich darstellen.

Dr. Heinz Anderle, Freigeist

I pocks net
 
20.06.2010 21:42

Latein nach der Naturmethode (bei Humbold)!
Mündliche Prüfung bestanden. LOL

Heinz Anderle
 
22.06.2010 20:17
Bitte, was ist ein Humbold?

Ich kenne nur lat. "cinaedus" (Wüstling, Lustmolch, Hurenbold).

Dr. Heinz Anderle, humanistisch gebildeter Freigeist

TRex30M
18.06.2010 18:15

Als Note für das Verhalten in der Schule, hat die Schülerin dann wohl ein "Befriedigend" erhalten.

Der Teufel
18.06.2010 19:29

Ist zwar lustig, der Nachhilfelehrer kann aber keine Noten geben.

TRex30M
18.06.2010 21:15

@Der Teufel

Haltungsnoten vielleicht? ;-)

Tim Eodanaos
18.06.2010 17:35
Die Schlagzeile ist schon ein wenig tief:

es drängt sich sofort der Verdacht auf, der Lehrer hätte mit einer Schülerin, die er im Unterricht und damit zu beurteilen hat, und damit werden schon wieder Vorurteile bedient.
Das war aber nicht der Fall. Die Sache reduziert sich somit auf einen 58-Jährigen, der in gegenseitigem Einverständnis sexuelle Handlungen mit einer mündigen 17-Jährigen vollzogen hat - big deal, das soll's öfter geben.
Ich hätt' noch ein paar Vorschläge für Schlagzeilen, liebe Standard-Redaktion:
"Lohnsteuerausgleich in der Badewanne: Steuerberater freigesprochen"
"Grätschsprung in der Badewanne: Schilehrer freigesprochen"
"Schlotfegen in der Badewanne: Kaminkehrer freigesprochen"
etc.
Aber die sind wohl nicht ausreichend "newsworthy", oder?

trotz allem Grünwähler
18.06.2010 17:27

Lernen am FKK-Strand ... danach lernen in der Badewanne ... zum auskühlen mit ihr hingelegt

Auch wenn es kein Ausnützen eines Autoritätsverhältnisses war, mir gefällt es ganz und gar nicht, dass dieser Lehrer so etwas ganz normal zu finden scheint.
Immerhin unterrichtet er im Gymnasium Mädchen im genau demselben Alter.

Rene Stangeler
19.06.2010 21:31
Zu dem Mädchen gab es eben kein Autoritätsverhaltnis

War ja nicht seine Schülerin sondern er erteilte nur Nachhilfe.
Eigenartiges Verhalten des 58jährigen aus meiner Sicht, aber halt nicht strafbar.

meinrad
18.06.2010 14:23
mich würd die version des mädchens interessieren...

OttotheBusdriver
18.06.2010 12:49
Ja und?

Was sollte daran ein Gericht interessieren?

mariiandl
18.06.2010 14:58

Das Mädchen war minderjährig, ich denke, dass sollte sehr wohl ein Gericht interessieren. Ich finde das ist eine ekeleregende Darbietung unseres Rechtssystems.

Quim Barreiros
19.06.2010 22:15

Wenn ein 20-Jähriger mit seiner 17-jährigen (=minderjährige) Freundin intim wird, auch?

peter schmidt
 
18.06.2010 15:34
Sie ist 17. darf also z.b. schon wählen, heiraten etc.

nicht jeder fall von fragwürdigem benehmen ist gleich einer fürs strafgericht.

die Resi-Tant Evil
18.06.2010 15:29

"Das Mädchen war minderjährig, ich denke, dass sollte sehr wohl ein Gericht interessieren."

Dann denken Sie falsch, lesen Sie hier nach - http://de.wikipedia.org/wiki/Schu... 6sterreich

Einem Jugendlichen ab 16 steht sexuell ziemlich alles frei, außer Prostitution und in einem Pornofilm mitzuspielen.

Orku5
 
18.06.2010 15:28

Mit 17 darf sie doch schon oO

Wir sind in Europa und nicht in dem Christlichversauten USA oder dem kranken Grossbritanien...

rasenmähermann
18.06.2010 17:42

Im Ernst, wenn die US Gestze diesen Mann ins Gefängnis bringen würden, dann zu recht.

17 und 58 und ein Abhängigkeitsverhältnis, vollkommen krank der Mensch.

Rene Stangeler
19.06.2010 21:34
Eben kein Abhängikeitsverhältnis

Eine 17jährige kann mit jedermann geschlechtliche Kontakte pflegen nackt am FKK Strand rumhüpfen oder in der Badewanne liegen, geht den Staat nichts an.

invodaseibua
19.06.2010 13:40

so ein schmarrn

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