FPÖ verzichtet auf Wahl-Anfechtung

18. Juni 2010 09:10

Landesparteivorstand entschied mit 9:4 Stimmen gegen Anrufung des Höchstgerichts

Piringsdorf/Eisenstadt - Die FPÖ Burgenland wird das Ergebnis der Landtagswahl nicht anfechten. Das hat am Donnerstagabend der Landesparteivorstand nach eineinhalbstündigen Beratungen in Piringsdorf mit 9:4 Stimmen entschieden, teilte FPÖ-Landesparteisekretär Geza Molnar der APA mit.

Für eine Anfechtung habe gesprochen, "dass wir uns einfach nicht mit der Situation zufriedengeben wollen, dass es eine Wahlordnung gibt, die dem Missbrauch das Tor öffnet und die zusätzlich wahrscheinlich auch nicht verfassungskonform ist", sagte Molnar. Aus Juristenkreisen habe man gehört, dass eine Anfechtung sehr wohl Chancen auf Erfolg gehabt hätte. Damit hätte das Risiko einer Wahlwiederholung bestanden.

Jene, die gegen den Gang zum Höchstgericht aussprachen, hätten argumentiert, dass man eine Wiederholung des Urnenganges den Bürgern nicht zumuten möchte. Unter Umständen hätte man auch befürchten müssen, "dass dann auf den Kopf zu bekommen als FPÖ", wenn man eine Wahlwiederholung vom Zaun gebrochen hätte, meinte der Landesparteisekretär.

Gang zum Verfassungsgerichtshof

"Wir werden auf jeden Fall weder Kosten noch Mühen scheuen, dass wir diese Landtagswahlordnung zu Fall bringen", kündigte Molnar an. Man werde auch namhafte Rechtsexperten mit Expertisen beauftragen und prüfen, inwieweit man noch gegen die Entscheidung der Landeswahlbehörde vorgehen könne. Diese hatte vergangenen Freitag den Einspruch der Freiheitlichen gegen ziffernmäßige Ermittlungen der Kreiswahlbehörde abgewiesen.

Auf politischer Ebene bleibe die Forderung bestehen, dass die Landtagswahlordnung geändert wird, "vor allem in den Punkten Vorzugsstimmen und Briefwahl", so Molnar: "Wenn da die SPÖ nicht mitspielt, ergeht zumindest an die ÖVP die Forderung, den Gang zum Verfassungsgerichtshof freizumachen."

Niessl-Wahl durch FPÖ-Mandatare ausgeschlossen

Was die SPÖ betreffe, sei für die Freiheitlichen nun auch klar, dass die Wahl des Landtagspräsidenten durch die FPÖ-Mandatare ausgeschlossen sei, falls nicht eine verbindliche Zusage der SPÖ komme, dass die Wahlordnung in den kritisierten Punkten geändert werde. Bei der Landeshauptmannwahl werden die Freiheitlichen ohnedies nicht mitstimmen, so der Landesparteisekretär. Wenn es eine Einigung zwischen Rot und Schwarz gebe, die bevorzustehen scheine, sei die Oppositionsrolle für die FPÖ klar definiert.

Was das Wahlergebnis betreffe, sei die Angelegenheit nun für die Freiheitlichen vom Tisch. Man werde die vierwöchige Frist für eine Anfechtung verstreichen lassen. Dennoch wolle man sich die schriftliche Begründung der Landeswahlbehörde über die Zurückweisung des Einspruchs genau ansehen, denn bisher liege keine schriftliche Antwort vor. (APA)

Fritz Meyer
19.06.2010 19:52
Schade.


Bei dem zu erwartenden Ergebnis dieser Anfechtung hätten's sich gleich noch einmal zu Tode blamiert.

So kommen's (mal wieder) mit einem blauen Auge davon. Was bei der Partei ja nicht weiter negativ auffällt...

Fritz Meyer.

19.06.2010 10:28
Blaue Feigheit

Auf die Idee, dass Niessl und seine SPÖ ziemlich blöd dagestanden hätten, wenn die Wahl wegen Verfassungswidrigkeit hätte wiederholt werden müssen ist die Mehrheit des blauen Parteivortandes nicht gekommen.
Schuld für eine Wahlwiederholung wäre bei der SPÖ gelegen und dass hätte man auch erfolgreich kommunizieren können.
Man hätte die SPÖ vorführen können.

Anfechtung, ja oder nein?
hier abstimmen:

http://bit.ly/anfechtung2

"I felt a lot better when I lost hope"
(Woody Allen)

Ein Troll
18.06.2010 17:04
Burgenlandler unter sich :-)

Die Parteizugehörigkeit spielt offensicht eine untergeordnete Rolle, bei der Persönlichkeitsausprägung.

Da wurzeln einfach alle flach...

Aber nett sind sie trotzdem auch, die meisten.

Gerhard Schwarz
 
19.06.2010 10:09

Die Verfassungswidrigkeit (Vorzugsstimme sticht Parteistimme) ist völlig identisch mit den ebenso verfassungswidrigen Bestimmungen der Wahlordnung in N.Ö.

Ein Troll
19.06.2010 17:09
Ich habe mich auf den Nichteinspruch

(die Charakterstärke) bezogen.

Aber Sie haben Recht, auch in NÖ ist das Flachwurzeln weit verbreitet.

Gut und dann...?
18.06.2010 14:14
Da stimmt etwas nicht

Die FPÖ macht so etwas nicht freiwillig, wahrscheinlich haben sie selbst irgendwie falsch "gezählt"?

derzustand.at
18.06.2010 14:43

Bei einer Wahlanfechtung gilt das Gleiche wie beim Beamten-Mikado: wer sich zuerst bewegt, hat verloren. Bedeutet in diesem Fall: die Partei, die für die Wahlanfechtung verantwortlich ist, hat von vornherein den Nachteil, an der eventuellen Neuwahl und den damit verbundenen Kosten schuld zu sein und rangiert daher in der Wählergunst meist sehr weit unten.

Ich bin klug
18.06.2010 15:51
... weswegen die meisten Anfechtungen von kleinen Sekten stammen.

Die FPÖ hätte mit einer zweiten Pseudoliste kandidieren sollen, deren einziger Daseinszweck die Anfechtung ist, man fürchtete aber Eigenkonkurrenz.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.