Bechtold beklagt Zerstörung seiner Licht-Steine

18. Juni 2010, 10:37
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    foto: bechtold

    1987 wurde die Skulptur vor dem Austria Center neben der Uno-City aufgestellt.

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    Im Jänner 2010 bohrte man die Steine an.

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    Die Ausbohrungen.

Scheinbar unsachgemäße Demontage der interkontinentalen Skulptur vor dem Austria Center Vienna

Wien - Im April 1987 wurde vor dem Austria Center Vienna eine "interkontinentale Skulptur" des Vorarlberger Künstlers Gottfried Bechtold aufgestellt, die ein klein wenig an Stonehenge erinnert. Denn sie besteht aus fünf Monolithen, die ein regelmäßiges Fünfeck bilden. Bechtold scheute Mitte der 80er-Jahre keine Strapazen, die Steine - jeder ist 60 bis 100 Tonnen schwer - in Marokko, Brasilien und anderswo aufzuspüren und nach Wien zu transportieren: Sie repräsentieren die bewohnten Kontinente Afrika, Australien, Eurasien, Nord- und Südamerika.

Eigentlich sollten die Steine durch Laserstrahlen miteinander verbunden werden. Aus Kostengründen wurde dieser zweite, essenzielle Teil der Skulptur Licht-Steine aber nie realisiert, was Bechtold, der den Wettbewerb um die Vorplatzgestaltung gewonnen hatte, immer wieder kritisierte.

Im Jänner dieses Jahres wurde auf Geheiß von Thomas Rupperti, dem Alleinvorstand des ACV, die Skulptur demontiert und der Öffentlichkeit entzogen. Den Künstler informierte man nicht über die Entscheidung - und man fragte ihn auch nicht um Rat: Man bohrte einfach Löcher mit bis zu 20 Zentimetern Durchmesser in die Steine, es kam zu Abplatzungen, der brasilianische Stein wurde komplett gespalten. Bechtold ist erbost: Seiner Meinung nach wurde "das Kunstwerk zerstört".

Rupperti weigerte sich, mit dem 'Standard' zu sprechen - und verwies auf Rudolf Lessiak, den Anwalt der Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG, die das Austria Center gepachtet hat. Laut diesem habe der Vorplatz saniert werden müssen: "Diese Sanierung ist aus technischen Gründen (dazu gibt es ein Gutachten) nur möglich, wenn die Skulptur entfernt wird. Daher hatte mich die IAKW AG gefragt, ob aus juristischer Sicht eine Entfernung der Skulptur zulässig sei. Die IAKW AG hat die Skulptur beauftragt und bezahlt. Da sie daher Eigentümerin der Skulptur ist, habe ich geantwortet, dass es ihr freistehe, sie zu entfernen. Die Skulptur wird derzeit an einem anderen Ort gelagert. Es kann keine Rede davon sein, dass die Skulptur zerstört worden wäre."

Bechtold widerspricht. Er wurde von einem Passanten über die Demontage informiert - und weil er gerade in Wien war, eilte er zum Austria Center. Die Arbeiten ließen sich aber nicht mehr stoppen.

"Man hätte sich fragen müssen, wie ich es geschafft habe, die Steine aus aller Welt ohne Bohrungen und Beschädigungen herzubringen", argumentiert Bechtold. Er hatte eben auf eine jahrtausendealte Technik zurückgegriffen: Auf der Unterseite der Steine gibt es Glockenlöcher, in denen sich die ankerartige Bauglocke verkeilen kann. Im Hohlraum des afrikanischen Steins hatte Bechtold zudem eine Glocke deponiert. Er überlegt nun rechtliche Schritte. (Thomas Trenkler / DER STANDARD, Printausgabe, 18.6.2010)

 

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22 Postings
chrilly donninger1
20
22.6.2010, 11:20
Ländle-Herkules

"Bechtold scheute Mitte der 80er-Jahre keine Strapazen, die Steine - jeder ist 60 bis 100 Tonnen schwer - in Marokko, Brasilien und anderswo aufzuspüren und nach Wien zu transportieren"

Hatte der Herkules aus dem Ländle nicht wenigstens einen Esel dabei?

chrilly donninger1
00
22.6.2010, 08:06
Die Worte des Künstlers

Die Entropie: Der Weg alles Irdischen heisst ja nicht, dass es verschwindet, sondern dass es sich verändert in der Funktion und Form oder plötzlich an einem anderen Ort wieder auftaucht.
http://www.youtube.com/watch?v=cVPe4KX41x0

chrilly donninger1
00
22.6.2010, 09:27
Detail am Rande

Offensichtlich kann Meister Bechtold nicht zwischen Metamorphose und Entropie unterscheiden.

undisputed truth
11
20.6.2010, 01:59
ein ignorrant der herr alleinvorstand

trollvottel
10
18.6.2010, 16:04

Typische Barbarei - Kunst einfach niederreißen

gaisbock
00
18.6.2010, 11:41
lieber gottfried bechtold

entschuldige, aber diese skulptur habe ich nie verstanden - ausser, du hättest die steine WIRKLICH selbst angeschleppt.

aber dafür:
http://www.youtube.com/watch?v=cVPe4KX41x0

RESPEKT

ulli edelmayer
00
18.6.2010, 14:04
Podiumsdiskussion ...

... am Montag, 21.06., über den Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum.
Siehe auch:
http://www.karlsplatz.org/events/3799

mbli
10
18.6.2010, 11:15
60 bis 100 tonnen, das alleine nötigt schon respekt ab!!!

schade, wenn so gedankenlos, wenn auch "nur" mit steinen umgegangen wird.

opti
11
18.6.2010, 11:14
anwälte und alleinvorstände

halten sich so wie minister an die gesetze und erkenntnisse der höchstgerichte

kultur im weitesten sinn des wortes ist in diesem volkabular nicht vorgesehen

es kann sein, dass diese denkweise noch eine zeit lang für das wirtschaftswachstum und den wachsenden profit eines teiles der menschheit sorgt

es ist aber auch möglich, dass durch diese einstellung menschliches leben auf diesem planeten langfristig nicht mehr lebenswert wird

die jetzt noch nicht bekannte rechtslage (vertrag) ändert daran grundsätzlich auch nichts

Engel Bert
22
17.6.2010, 20:00
Welche rechtlichen Schritte denn?

Rein rechtlich gesehen könnte die IAKW AG als Eigentümerin die Steine zu Sand zerreiben lassen und Bechtold könnte so gut wie nichts dagegen unternehmen.

reihau
01
20.6.2010, 10:53
Licht Steine Bechtold

kunst im öffentlichen raum, im vorliegenden fall bundeseigentum, ist stets teil eines ensembles und man kann damit nicht verfahren wie mit kunst im privatbesitz.
bedauerlicherweise kümmerte es den eigentümer, das bmf, wenig, wie der pächter, die iakw, mit dieser installation umging.
abgesehen vom symbolischen und idiellen wert wurde auch finazieller wert in millionenhöhe vernichtet.

Engel Bert
01
20.6.2010, 22:53
Warum bleibt dann an der Stelle, an der die Sofiensäle standen, eine Baulücke?


Saskia Fabian
 
04
17.6.2010, 21:06
nein das stimmt nicht, es hängt vom verkaufsvertrag eines kunstwerks ab, welche rechte sich ein künstler trotz des verkaufs oder gerade im zuge eines verkaufs sich sichert

Keine Ahnung
11
18.6.2010, 09:01
und selbst wenn es nicht im Kaufvertrag steht,

hat der der Käufer die Verpflichtung bei Kunst, damit sorgsam umzugehen!
Das ist durchaus zu gewinnen.

peter schmidt
 
00
19.6.2010, 18:37
d.h wenn ich ein bild von baselitz kaufe darf ich es dann nicht anschließend in einem fröhlichen happening verbrennen?

Engel Bert
00
18.6.2010, 15:33
Nein, leider

Der Umgang mit materiellem Eigentum ist nicht gesetzlich reglementiert. Eine Verpflichtung zu "sorgsamem Umgang" hierbei ist ein frommer Wunsch.

m kubik
02
20.6.2010, 14:40

Das ist meiner Erinnerung nach ein Irrtum, das Urheberrechtsgesetzt regelt das!

ulenspygel
01
26.6.2010, 08:24
in der Tat: Par.21 - Werkschutz

(1) Wird ein Werk auf eine Art, die es der Öffentlichkeit zugänglich macht, benutzt oder zum Zweck der Verbreitung vervielfältigt, so dürfen auch von dem zu einer solchen Werknutzung Berechtigten an dem Werke selbst, an dessen Titel oder an der Urheberbezeichnung keine Kürzungen, Zusätze oder andere Änderungen vorgenommen werden, soweit nicht der Urheber einwilligt oder das Gesetz die Änderung zuläßt. Zulässig sind insbesondere Änderungen, die der Urheber dem zur Benutzung des Werkes Berechtigten nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen nicht untersagen kann, namentlich Änderungen, die durch die Art oder den Zweck der erlaubten Werknutzung gefordert werden.

ulenspygel
01
26.6.2010, 08:26
und weiter..

(2) Für Urstücke von Werken der bildenden Künste gelten die Vorschriften des Absatzes 1 auch dann, wenn die Urstücke nicht auf eine Art benutzt werden, die das Werk der Öffentlichkeit zugänglich macht.

(3) Die Erteilung der Einwilligung zu nicht näher bezeichneten Änderungen hindert den Urheber nicht, sich Entstellungen, Verstümmelungen und anderen Änderungen des Werkes zu widersetzen, die seine geistigen Interessen am Werke schwer beeinträchtigen.

thomasthomasthomas
01
18.6.2010, 10:05

Und woraus sollte sich diese Verpflichtung ergeben, wenn nicht aus dem Vertrag?

ulenspygel
00
26.6.2010, 08:34

siehe oben.
Par.21 UrhG

Monopoly mit Hut
01
18.6.2010, 08:02

...was jetzt irgendwie automatisch zur Frage führt, was im Verkaufsvertrag steht. :-)

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