Grüne, Freiheitliche und SPÖ pochen auf Änderungen - BZÖ spricht von "fahrlässiger" Vertagung
Wien - Das Terrorismuspräventionsgesetz ist von der
Tagesordnung des Justizausschusses am 1. Juli genommen worden. Der
Gesetzesentwurf, der bereits den Ministerrat passiert hat, soll nun
weiter verhandelt werden, das bestätigte das Justizministerium am
Donnerstag. Ein Beschluss im Herbst sei damit
realistisch. Die Grünen und die Freiheitlichen zeigten sich erfreut
und verwiesen auf "massive Kritik" im Vorfeld. Auch die SPÖ plädiert
für "präzisere Formulierungen". Das BZÖ hält die Vertagung für
"fahrlässig".
Grüne und Freiheitliche erfreut über Überarbeitung
"Das Gesetz soll komplett überarbeitet werden, weil die Kritik
so
groß war. Das ist erfreulich, weil man es zuerst im Mai bereits
durchboxen wollte", erklärte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser. Er forderte, dass die Novellierung
auch für eine Neufassung des sogenannten "Tierschützerparagrafen"
genutzt wird und sprach sich für eine umfassende Diskussion des
Gesamtpakets aus.
Auch die Freiheitlichen zeigten sich zufrieden. "Das Gesetz hat
einen erheblichen Veränderungsbedarf", stellte Justizsprecher Peter
Fichtenbauer fest. Er pocht auf eine Schärfung der "unklaren
Formulierungen" im Entwurf: "Die Tatbestände müssen präziser
formuliert werden."
Bandion-Ortner: kein "Zurückziehen" des Gesetzes
Einen "erheblichen" Diskussionsbedarf erkennt auch
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, nachdem es "von allen Seiten
massive Vorwürfe" gegeben habe. Er verwies darauf, dass sich der
derzeitige Entwurf auch auf die Meinungsfreiheit der Medien
durchschlagen könnte und pochte auf "präzisere Formulierungen". Bei
dieser Gelegenheit sollte auch der Paragraf 278a StGB (Stichwort:
Tierschützer, Anm.) präzisiert werden, meinte Jarolim.
Das Ministerium erklärte, dass das Terrorismuspräventionsgesetz
bereits durch den Ministerrat ging und jetzt Verhandlungsgegenstand
des Parlaments sei. Für weitere Diskussionen stehe man zur Verfügung,
es sei "nicht ausgeschlossen", dass es Änderungen gibt. Von
"Zurückziehen" könne allerdings keine Rede sein, betonte ein Sprecher
von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP).
BZÖ: "fahrlässige" Vertagung
Das BZÖ bezeichnete das "Vertagen" als "fahrlässig", gerade mit
dem Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung (BVT) im Hintergrund. Justizsprecher Ewald
Stadler hält die vorgeschlagenen Regelungen mit Ausnahme des
Paragrafen 283 für "vernünftig": "Der Paragraf 283 schießt weit übers
Ziel hinaus." Die Meinungsfreiheit würde dadurch "massiv"
eingeschränkt, befürchtet er. (APA)