Das neue Hausbesorgergesetz (HBG) sollte nach Plänen der SPÖ Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Vor wenigen Wochen wurde der erste Entwurf von Arbeitsminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) veröffentlicht, zahlreiche Begutachtungen wurden abgegeben. Dass das Regelwerk tatsächlich Rechtskraft erhält, ist nun aber mehr als fraglich: Wirtschaftskammer, ÖVP und Immobilienwirtschaft stemmen sich weiterhin dagegen.

"Aus gutem Grund abgeschafft"

Die ÖVP-Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Christine Marek, sprach sich am Donnerstag dezidiert gegen den Entwurf aus. Die derzeitige Form der Hausbetreuung sei serviceorientiert und flexibel, man habe ein hohes Leistungsniveau zu einem Drittel der Kosten des "alten" Hausbesorgergesetzes, das im Jahr 2000 "aus gutem Grund abgeschafft" worden sei. Die SPÖ wolle nun anscheinend "die alten Sonderprivilegien auf Kosten der MieterInnen und WohnungseigentümerInnen wieder neu einführen", so Marek.

Vieles sei im derzeitigen Entwurf unklar, so diverse Regelungen bezüglich Urlaub, Präsenzpflicht und Leistungen bei "Gefahr im Verzug". Von einem modernen Berufsbild, von welchem noch bei der Wiener Volksbefragung (die Wiener Bevölkerung hatte im Februar mit 81,67-prozentiger Mehrheit für ein neues Gesetz votiert, Anm.) die Rede war, sei im Entwurf nichts übrig geblieben. Aus den genannten Gründen werde die ÖVP dem Entwurf nicht zustimmen und auch einem etwaigen Gesetz auf Landesebene stehe man negativ gegenüber, betonte die Wiener VP-Chefin.

Bandion-Ortner sieht mögliche Verschlechterung sozial Schwacher

Justizministern Claudia Bandion-Ortner - auch ihr Haus hat eine Stellungnahme abgegeben - hält eine Gesetzesänderung ebenfalls für nicht erforderlich. Sie verweist außerdem auf die Senkung der Betriebskosten als Ziel der Wohnrechtsnovelle 2000: "Dieses Ziel wurde erreicht, und das kommt nicht nur den Mieterinnen und Mietern, sondern auch den Hauseigentümern zugute." Der vorliegende Entwurf sehe darüber hinaus Regelungen für Materien vor, die bereits durch die derzeitige Rechtslage hinreichend geregelt seien. "Das Vorhaben steht daher nicht im Einklang mit dem Ziel, eine Rechtszersplitterung zu verhindern, und bedeutet eine Mehrbelastung für die Mieterinnen und Mieter", so Bandion-Ortner.

Das vorgesehene Mitbestimmungsrecht der Mieter in Sachen Hausbetreuung könnte sogar zu Lasten sozial schwacher Mieter gehen, merkt die Justizministerin an. Nämlich dann, "wenn eine Mehrheit wohlhabender Mieter eine Änderung in Richtung einer kostenintensiveren Hausbetreuung beansprucht".

ÖVP geschlossen in der Ablehnung

Helmut Puchebner, Obmann des ÖVP-nahen Mieterbunds, zeigt sich erfreut über die Ablehung seiner Mutterpartei. Er sieht "unnötige Mehrkosten" auf Mieter und Wohnungseigentümer zukommen, falls das Gesetz kommen sollte. Auch für WKÖ-Generalsekretärin Anna-Maria Hochhauser und den Obmann des WKÖ-Fachverbands der Immobilientreuhänder, Thomas Malloth, würde ein neues Gesetz über das Ziel hinausschießen. "Es wären nur geringfügige Änderungen beziehungsweise eine Klarstellung in der Arbeitsruhegesetz-Verordnung bzw. im Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz notwendig und ausreichend, um Unklarheiten zu beseitigen und Rechtssicherheit zu schaffen", so Malloth. Darüber hinaus verwehre sich die Immobilienwirtschaft strikt gegen den Eingriff in das Eigentumsrecht und in die Privatautonomie von Hauseigentümern, etwa durch die vorgesehene Ausdehnung des Geltungsbereiches des geplanten Hausbesorger-Gesetzes.

In Summe seien, so Hochhauser und Malloth unisono, die Motive für die Wiedereinführung stationärer Hausbesorger nicht nachvollziehbar: Das Gesetzesvorhaben würde eine unnötige Reglementierung und zusätzliche Verwaltungsbelastung nach sich ziehen. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum ein neues Sondergesetz für eine kleine Berufsgruppe geschaffen werden soll, welches umfangreiche Probleme aufwerfe und durch den Eingriff in wohnrechtliche Bestimmungen zudem Folgeprobleme bewirken würde. 

VII: "Völlig unnötig"

Eine ablehnende Stellungnahme wurde schließlich auch vom Verband der Institutionellen Immobilieninvestoren (VII) abgegeben. "Wie angekündigt soll es dazu dienen, allfällige Probleme mit der Arbeitszeit eines derzeitigen Hausbetreuers zu lösen. Dazu ist es aber völlig unnötig, ein Hausbesorgergesetz zu erfinden", lässt Präsident Wolfgang Louzek dem Sozialminister ausrichten. Der VII hält die Verpflichtung, einem Hausbesorger Wohnraum zur Verfügung zu stellen, für "obsolet, da dieser keine Anwesenheitspflicht benötigt". Es funktioniere derzeit schon gut, für Hausbetreuungstätigkeiten Fremdfirmen heranzuziehen, "die nicht nur weitaus günstiger, sondern auch jederzeit kündbar sind".

Dass der neue Hausbesorger durch seine ständige Präsenz Streit oder Diebstähle verhindern könne und eine ständige Anlaufstelle für Mieteranliegen sei, nebenbei die Wohnanlage sauber halte, diese Ansicht hält Louzek für "naiv". "Laut dem zur Begutachtung vorgelegten Gesetz ist der Hausbesorger weder als ein Vertreter von Mieterinteressen anzusehen, noch vertritt er die Anliegen der Hauseigentümer, da diese Aufgabe dem Verwalter zukommt."

Hundstorfer sieht zahlreiche Vorteile

In der SPÖ kann man die Bedenken der ÖVP nicht nachvollziehen. "Nach bestehender Rechtslage kann nur ein sogenannter 'Hausbetreuer' bestellt werden, der aber nicht das breite Aufgabenspektrum des 'Hausbesorgers Neu' hat", bemerkt Sozialminister Hundstorfer in einer Aussendung. Und: "Ein zentraler Bestandteil eines modernen Hausbesorgergesetzes ist die Mitbestimmung. Das neue Gesetz bietet Wahlfreiheit statt Zwang."

Weitere Vorteile, so Hundstorfer: "Die kontinuierliche Betreuung des Hauses durch eine Person wird wieder möglich. Auch die Schneeräumung und Glatteisstreuung am Wochenende ist damit gesichert. Hausbesorgerposten sind für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders geeignet, und die Hausparteien erhalten wieder eine Ansprechperson für alle Anliegen, da der Hausbesorger bzw. die Hausbesorgerin als Kontaktperson zur Hausverwaltung fungieren kann." Kleinreparaturen, etwa das Auswechseln einer Glühbirne, seien so wesentlich schneller möglich als bei Reinigungsfirmen.

Vida sieht einige Punkte auch sehr kritisch

In der Gewerkschaft vida wird die Ablehnung der ÖVP bedauert - auch wenn man selber noch einige Dinge im Gesetzesentwurf sehr kritisch sehe, wie vida-Bundesfachgruppensekretärin Ursula Woditschka erklärt. "Offensichtlich wurde das neue Gesetz von der ÖVP nicht genau studiert, denn Besserstellungen sind im Gesetzesentwurf überhaupt kein Thema. Es wurde bereits eine weitgehende Gleichstellung mit anderen ArbeitnehmerInnen erreicht."

Das einzige sogenannte "Privileg" von Hausbesorgern liege darin, dass sich die Hauseigentümer aus der Haftungsfrage der winterlichen Gehsteigbetreuung entziehen können, so Woditschka. Kritisch betrachtet werden von der Gewerkschaft aber noch Punkte, die etwa die Urlaubsregelung betreffen: Grundsätzlich sei die weitgehende Gleichstellung von Hausbesorgern mit anderen Arbeitnehmern wünschenswert. Jedoch sei es schon jetzt gängige Praxis, dass manche Hausbesorger gezwungen seien, sieben Tage die Woche ihre Dienstpflichten zu erfüllen. "Der Winterdienst und die Betreuungsintensität modernerer und höher ausgestatteter Wohnhausanlagen (z.B. mit Sauna und Schwimmbad) bringen es mit sich, dass einzelne HausbesorgerInnen eine Sieben-Tage-Woche leisten müssen. Dadurch sind in diesen speziellen Fällen auch Ausnahmen in der Urlaubsregelung notwendig", fordert Woditschka.

Woran es auch noch zu arbeiten gebe, sei die Ausbildung von Hausbesorgern. Es müsse ein Ausbildungsmodell etwa für Langzeitarbeitslose oder ältere Arbeitnehmer geschaffen werden, so Woditschka.

ÖGB sieht Schwächen in Feiertagsregelung

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), dessen Präsident Hundstorfer vor seiner Bestellung zum Sozialminister war, begrüßt zwar den Gesetzesvorschlag im Grundsatz ebenfalls, hat aber auch einiges zu bemängeln. So sei es etwa wichtig, darauf zu achten, "dass die besondere Stellung dieser Berufsgruppe berücksichtigt wird und es keinen Rückfall in die Denkweise des seit dem Jahr 2000 außer Kraft gesetzten alten Hausbesorgergesetzes gibt", hält man in der Stellungnahme fest.

Laut Entwurf soll der neue Hausbesorger auch Anfragen, Wünsche und Beschwerden der Bewohner entgegennehmen und an Hausverwaltung oder -eigentümer weiterleiten. Diesen Punkt sollte man jedoch ersatzlos streichen, argumentiert man beim ÖGB, weil ein Großteil dieser Tätigkeiten einerseits zu den Aufgaben der Hausverwaltung gehöre und andererseits gewisse Haftungsfragen hier nicht geklärt seien.

Weiters kritisiert der ÖGB, dass gemäß dem von Hundstorfer vorgelegten Entwurf Hausbesorger grundsätzlich auch an Feiertagen arbeiten müssten. (red)