Bregenz/Wien - August W. aus Dornbirn beging aus religiösen Gründen Fahnenflucht und wurde 1941 zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Er überlebte die Haft im Emslandlager Aschendorfermoor und im Wehrmachtsgefängnis Fort Zinna zum Skelett abgemagert. Bis zur Novelle des Opferfürsorgegesetzes vor fünf Jahren konnte der "Deserteur" nicht mit Anerkennung als NS-Opfer rechnen. Und auch nicht nach der Novelle, wie eine Anfrage von Karl Öllinger (Grüne) an Sozialminister Rudolf Hundstorfer aufzeigt.

Die Grünen wollten mit ihrer Anfrage wissen, ob sich die wiederholt kritisierte Praxis der Republik vonseiten der Historikerkommission, der Volksanwaltschaft und der Opferverbände, dass Anträge nach dem Opferfürsorgegesetz nur schleppend behandelt würden, zum Besseren hin verändert habe. Fazit der Beantwortung: Alles ist sehr kompliziert, und die einzelnen Bundesländer handeln unterschiedlich.

In Wien, wo am meisten Anträge (750 seit 2005) eingingen, braucht man durchschnittlich neun Monate zur Erledigung, in Oberösterreich und dem Burgenland nur drei Monate. In Kärnten (386 Anträge) lässt man sich mit 20 Monaten am längsten Zeit. In Vorarlberg braucht man 13 Monate. Die Bearbeitung sei "oft schwierig, man muss in deutschen Archiven nachforschen" , begründet dies Soziallandesrätin Greti Schmid (VP). Zwei der vier Vorarlberger Antragssteller verstarben vor Erledigung. Im Falle von Herrn W., der im Sommer 2008 gestorben ist, wurde der Antrag "bedauerlicherweise verschleppt, ein Fehler" , sagt Schmid. Man prüfe den Fall nun amtsintern.

Harald Walser, Nationalratsabgeordneter der Grünen, fordert von der Landesregierung eine Informationskampagne: Es bestehe aber wenig Einsicht die Information der Opfer betreffend, sagt der Historiker. Walser: "Die Tatsache, dass die Opfer der Militärjustiz, Homosexuelle und sogenannte Asoziale, keine offiziellen Opferverbände haben, wird und wurde noch nie berücksichtigt."

Schmid verweist auf die Website der Landesregierung, Walser kontert, das Internet sei nicht altersgerecht. Ähnlich argumentiert Hundstorfer: "Grundsätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass das Internet nicht als das primäre Informationsmedium der Antragsteller nach dem OFG angesehen werden kann." Schmid, der den Vorwurf der Verschleppung abweist: "Ich habe auch schon ein ORF-Interview gegeben, nächste Woche machen wir eine Presseaussendung." (Jutta Berger, DER STANDARD, Printausgabe, 17.6.2010)