Unzulässig, weil Parlamentarier nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt sind
Wien - Die FPÖ ist mit ihrem Antrag zum Lissabon-Vertrag beim
Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Der Gerichtshof wies den Antrag von
37 Abgeordneten als "unzulässig" zurück. Denn sie seien durch den EU-Vertrag
nicht, wie behauptet, unmittelbar in ihren Rechten verletzt. Zu einer
inhaltlichen Prüfung durch den VfGH kam es damit nicht. Der VfGH entschied, aus der Verfassung sei zwar ein
Recht auf Teilnahme an einer Volksabstimmung, nicht aber ein Recht auf
Durchführung einer solchen abzuleiten.
Die FPÖ-Abgeordneten hatten beim VfGH beantragt, den Vertrag von Lissabon
"aufzuheben bzw. für nichtig erklären". Die 37 Mandatare waren allerdings nicht
genug für eine "Drittel-Beschwerde", also die Möglichkeit eines Drittels der
Abgeordneten, einen Antrag an den VfGH zu stellen. Sie behaupteten also, sie seien durch die Verfassungswidrigkeit des
Lissabon-Vertrags als Abgeordnete "unmittelbar in ihren Rechten verletzt" - etwa
weil mit dem Vertrag die Kompetenz des Nationalrates eingeschränkt werde und
weil jeder Bürger ein Recht auf Mitwirkung an einer Gesamtänderung der
Verfassung (also Volksabstimmung) hätte. Im Fall einer unmittelbaren Verletzung
persönlicher Rechte können sich auch Einzelpersonen an den VfGH wenden.
In ihrem Antrag hat die FPÖ den Verfassungsrichtern ein kleines Rätsel
aufgeben: Sie behauptet die Verfassungswidrigkeit mehrere Artikel des "EVV". Es
wird aber nicht erläutert, was mit "EVV" gemeint ist. Und schon damit sei den
Anforderungen für die Antragslegitimation nicht Genüge getan. Die
Verfassungsrichter haben aber eine Vermutung: Es könnte der Vertrag über eine
Verfassung für Europa - der mit "VVE" abgekürzt wird - gemeint sein. Dieser aber
könne nicht angefochten werden, weil er nie kundgemacht wurde, teilt der VfGH
mit.
FPÖ "nicht überrascht"
"Nicht überraschend" kommt für den
FPÖ-EU-Abgeordneten Andreas Mölzer die Zurückweisung des FPÖ-Antrages
gegen den Vertrag von Lissabon durch den Verfassungsgerichtshof
(VfGH). Denn diese Entscheidung sei "ganz im Sinne des heimischen
Polit-Establishments". An den Bedenken der Freiheitlichen ändere das
VfGH-Erkenntnis nichts.
Der Lissabon-Vertrag ist für Mölzer ein "Prestigeobjekt einer
selbstherrlichen Pseudo-Elite". Er ebene den Weg zu einem
zentralistischen europäischen Bundesstaat, der die Mitgliedstaaten
und damit auch Österreich zu Brüsseler Provinzen degradiere. Mölzer
bekräftigte in einer Aussendung am Mittwoch auch, dass aus Sicht der
FPÖ eine Volksabstimmung angebracht gewesen wäre.
(APA)