Lissabon-Vertrag: FPÖ-Antrag vom VfGH zurückgewiesen

16. Juni 2010, 11:27

Unzulässig, weil Parlamentarier nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt sind

Wien - Die FPÖ ist mit ihrem Antrag zum Lissabon-Vertrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Der Gerichtshof wies den Antrag von 37 Abgeordneten als "unzulässig" zurück. Denn sie seien durch den EU-Vertrag nicht, wie behauptet, unmittelbar in ihren Rechten verletzt. Zu einer inhaltlichen Prüfung durch den VfGH kam es damit nicht. Der VfGH entschied, aus der Verfassung sei zwar ein Recht auf Teilnahme an einer Volksabstimmung, nicht aber ein Recht auf Durchführung einer solchen abzuleiten.

Die FPÖ-Abgeordneten hatten beim VfGH beantragt, den Vertrag von Lissabon "aufzuheben bzw. für nichtig erklären". Die 37 Mandatare waren allerdings nicht genug für eine "Drittel-Beschwerde", also die Möglichkeit eines Drittels der Abgeordneten, einen Antrag an den VfGH zu stellen. Sie behaupteten also, sie seien durch die Verfassungswidrigkeit des Lissabon-Vertrags als Abgeordnete "unmittelbar in ihren Rechten verletzt" - etwa weil mit dem Vertrag die Kompetenz des Nationalrates eingeschränkt werde und weil jeder Bürger ein Recht auf Mitwirkung an einer Gesamtänderung der Verfassung (also Volksabstimmung) hätte. Im Fall einer unmittelbaren Verletzung persönlicher Rechte können sich auch Einzelpersonen an den VfGH wenden.

In ihrem Antrag hat die FPÖ den Verfassungsrichtern ein kleines Rätsel aufgeben: Sie behauptet die Verfassungswidrigkeit mehrere Artikel des "EVV". Es wird aber nicht erläutert, was mit "EVV" gemeint ist. Und schon damit sei den Anforderungen für die Antragslegitimation nicht Genüge getan. Die Verfassungsrichter haben aber eine Vermutung: Es könnte der Vertrag über eine Verfassung für Europa - der mit "VVE" abgekürzt wird - gemeint sein. Dieser aber könne nicht angefochten werden, weil er nie kundgemacht wurde, teilt der VfGH mit.

FPÖ "nicht überrascht"

"Nicht überraschend" kommt für den FPÖ-EU-Abgeordneten Andreas Mölzer die Zurückweisung des FPÖ-Antrages gegen den Vertrag von Lissabon durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Denn diese Entscheidung sei "ganz im Sinne des heimischen Polit-Establishments". An den Bedenken der Freiheitlichen ändere das VfGH-Erkenntnis nichts.

Der Lissabon-Vertrag ist für Mölzer ein "Prestigeobjekt einer selbstherrlichen Pseudo-Elite". Er ebene den Weg zu einem zentralistischen europäischen Bundesstaat, der die Mitgliedstaaten und damit auch Österreich zu Brüsseler Provinzen degradiere. Mölzer bekräftigte in einer Aussendung am Mittwoch auch, dass aus Sicht der FPÖ eine Volksabstimmung angebracht gewesen wäre.

(APA)

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Roxy7
00
20.8.2010, 21:44
Die logische Folge des fehlenden Rechtschutzes ist der Austritt aus der EU!

Die FPÖ sollte den EU-Austritt statt dem Ausländerthema ins Programm nehmen. Ich nehme an, dass auch die FPÖ nicht frei ist und schön brav folgen muss. Mit den finanziellen Möglichkeiten der FPÖ könnte jeder Haushalt über die undemokratischen Verträge der EU informiert werden und wir wären in kurzer Zeit wieder frei.

Zum Glück gibt es Seiten wie http://webinformation.at oder www.eu-austritt.blogspot.com

chelene chirsch
00
15.7.2010, 10:10

"Es könnte der Vertrag über eine Verfassung für Europa - der mit "VVE" abgekürzt wird - gemeint sein. Dieser aber könne nicht angefochten werden, weil er nie kundgemacht wurde, teilt der VfGH mit."

na das ist mal interessant - was ist dieser vertrag nun genau, und inwieweit wäre ein nie kundgemachter vertrag für wen auch immer bindend ?

so obskur die anfrage der effen war, so sumpfig ist die antwort darauf. fragt sich, wer von beiden (noch) schlechter argumentiert...

webinformationat
01
15.7.2010, 12:33

Der Verfassungsvertrag ist nahezu ident mit dem Vertrag von Lissabon, wurde aber von Frankreich und Hollland in Volksabstimmungen abgelehnt. Prof. Öhlinger sah noch in dem Verfassungsvertrag eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, die eine obligatorische Volksabstimmung bedurft hätte.

Über den Vertrag von Lissabon durften nurmehr die Iren (zweimal) abstimmen.

webinformationat
21
20.6.2010, 09:22
Es sollen die Vereingten Staaten der EU kommen, koste es was es wolle!

Der Beitritt und die Folgeverträge sind verfassungswidrig. Die übertragenen Hoheiten nicht begrenzt und verantwortbar. Die Charta der Grundrechte ersetzt weitgehen unsere Bundesverfassung.
Das hat nichts mit ideoligischen Denken zu tun, sondern mit den Verlust unserer Republik.

SiSe
00
20.6.2010, 13:05

und wo ist das Problem dabei? Gerade Österreich sollte sich schon aufgrund seiner Vergangenheit nicht an irgendeine "nationale Symbolik" bzw. mit dem Verlust der Republik aufhängen, war doch Österreich nie ein Nationalstaat bzw. Nationalmonarchie wie z.B England, sondern vielmehr eine Vereinigung verschiedener Länder unter der Krone der Habsburger.

martin wimmer1
 
31
18.6.2010, 14:54

http://www.hofburg.at/rte/uploa... linger.pdf

vielleicht schaffen wir es mal, so etwas zu lesen und nicht nur politische polemik zu betreiben. die ganzen selbsternannten experten aus den rechten reihen wissen doch in wirklichkeit genau gar nichts. genausowenig - das muss ich leider zugeben - auch aus den linken. die eu ist ein ständiges streitthema, über das gerade die, die am meisten dagegen sind, genau gar nichts wissen. wiedermal ein beweis für die besorgniserregende dummheit in der österreichischen politik, in der alle einem zahntechniker nachrennen und möglichst blöd, aber zum auf-den-stammtisch-haun-und-"jowoi...recht so"-sagen muss es anregen, dann reicht es schon

webinformationat
10
20.6.2010, 09:33
US-Monnet Plan auf dem Weg zur Umsetzung!

Öhlinger stellte fest, dass der Vertrag über eine Verfassung für Europa einer obligatorischen Volksabstimmung nach Art. 44/3 zu unterziehen sei.

Der Vertrag von Lissabon ist fast identisch mit dem Verfassungsvertrag. Öhlinger drehte sich wie der politische Wind eben bläst....


Der Lissabon-Vertrag ist natürlich eine grobe Änderung unserer Grundrechte und Prinzipien der Bundesverfassung. Er ist demokratiepolitisch und sozialpolitisch untragbar.

Wenn man behauptet, dass der Verfassungsvertrag ja ratifiziert wurde und Lissabon gegenüber den Verfassungsvertrag keine umfassende Änderung darstelle ist es richtig. Aber der EVV - wie auch Streinz in nennt - ist ja nicht in Kraft getreten.

Man richtet es sich eben wie man will..

Ein Troll
00
19.6.2010, 21:29
Vielen Leuten sind aber

ehrliche Rechte, die aktiv was probieren, lieber als falsche Linke und Liberale, die fett herumliegen und dummdreiste Kommentar abgeben.

Hackelst du eigentlich was oder bist du noch zu jung dazu?

webinformationat
21
18.6.2010, 05:00
US-Monnets Vereinigte Staaten von Europa sind auf dem besten Weg zur Wirklichkeit!

Warum stellt man sich nicht der Wahrheit und setzt sich mit den EU-Verträgen auseinander? Warum zerrt man immer neue Ausreden herbei? Kann es sein, dass das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und die Verantwortung für die übertragenen Hoheitsrechte schon längst nur eine Floskel sind?

Ich sage ja.

http://eu-austritt.blogspot.com/2010/05/o... gehen.html

Nilrem
 
10
17.6.2010, 19:40

Ich muss mich der Meinung vom Fritz Meyer anschließen... leider sind es nur die Rechten und Nationalisten die sich in dieser doch sehr wichtigen Materie für uns alle gegen einen europäischen Superstaat stark machen. Wo bleiben die KPÖ, Grünen etc.? Was sagen die Bürgerrechtler zum Vertrag?

Wir geben viel zu viele Kompetenzen nach Brüssel ab und der Vertrag ist erst seit kurzem in Kraft... da werden noch einige Brocken auf uns zukommen.

Ich bin explizit kein FPÖ Wähler werde wegen meiner Meinug, wie so viele andere, trotzdem als solcher gebrabdmarkt.

http://www.youtube.com/watch?v=sMPi2it6WGI

...mal wer der sich auskennt!

webinformationat
71
17.6.2010, 11:43
Ex-Muslim
00
18.6.2010, 03:11

Was dann?

telemike
00
23.6.2010, 08:04
eigenständiges Österreich!

Freiheit ist besser als Sklaverei,
auch wenn die derzeitige Sklaverei nicht in Ketten besteht, sondern in Hamsteradfahren. D.h. wir arbeiten Tag und Nacht und können uns mit dem verdienten Geld nicht allzuviel leisten.

Ex-Muslim
00
23.6.2010, 10:38

Nach dem EU-Austritt wird also flüssiges Gold die Donau entlang fliessen und Arbeit wird abgeschafft?

Wenn du aufgewacht bist gib mir bitte Bescheid. Dann können wir vielleicht ernster werden..

webinformationat
00
24.6.2010, 20:16

Nach dem EU-Austritt haben wir die Chance auf eine demokratische Republik Österreich.

myschkin
00
28.6.2010, 13:54

Eine demokratische Republik Österreich hätte nein gesagt.
Leider stimmen ihre Worte nur in der Theorie.

webinformationat
71
17.6.2010, 11:37
Das östereichische Volk hat keinen Rechtschutz vor ausbrechenden Rechtsakten!

Die Begründung der Ablehnung des VfGH ist höchst alarmierend!

Es wurde a l l e n Österreichern der Schutz vor solchen Gesetzen abgesprochen, welche nach Art. 44/3 neben einer 2/3 Mehrheit im Parlament eine Volksabstimmung benötigen. Also solche, die einen der leitenden Grundsätze der BV im Kern berühren.

Weiters verwendet Rudolf Streinz (Europarecht) die Bezeichung EVV und kennt die Bezeichnung EW für den Verfassungsvertrag - der ja in Österreich ratifiziert wurde - nicht.

Diese Ratifizierung diente aber als hauptsächlicher Rechtfertigungsgrund, warum eben der Vertrag von Lissabon k e i n e Gesamtänderung der Bundesverfassung sei. also warum keine obligatorische Volksabstimmung abzuhalten sei.
http://eu-austritts-volksbegehren.at

ubuntuaner
00
17.6.2010, 10:01
Ich weiß schon was die mit EVV gemeint haben die FPÖler!

Einer Verdient Viel
an der der Dummheit der jungen Menschen die solche Typen auch noch groß werden lassen mit Ihrer Stimmabgabe!
http://static3.kleinezeitung.at/system/ga... 0_7526.jpg

Fritz Meyer
55
17.6.2010, 08:33
Warum muss es ausgerechnet eine FPÖ sein...


die diesen Vorschlag macht?

Was ist mit den anderen Parteien im Parlament, die sich ja sonst auch immer als "gute Demokraten im Auftrag der Wähler" bezeichnen?

LEIDER, und ich betone das ausdrücklich, hat die FPÖ in diesem Fall einmal wirklich recht gehabt.

Dieser Vertrag untergräbt die Demokratie, dieser Vertrag untergräbt die Souveränität, dieser Vertrag dient nicht der Bevölkerung sondern unseriösen Grossmacht- und Kapitalinteressen. Dieser Vertrag gehört weg.

Fritz Meyer.

myschkin
00
28.6.2010, 13:57

Das gehört zum ......spiel dazu.
Wäre die SPÖ in der Opposition, hätte sie es gemacht.
Dass in Summe es nur ein Kartell gibt und alle gemeinsam gegen das Volk, kann jeder spüren, jeden Tag.

Markus Sagmeister
12
17.6.2010, 10:03

Frage, warum war dann unter schwarz blau die
damalige FPÖ für eine Parlamentsabstimmung,
wenn ein Parlamentsentscheid "undemkratisch" sein soll?

Im übrigen sind meine Rechte nicht eingeschränkt
und im übrigen finde ich es schon ziemlich seltsam, das viele die Wahlen zum europäischen Parlament schlicht verweigern und dann sich über demokratiemangel, den es bisher gegeben hat,
dann beschweren.

Im übrigen gibt es jetzt das europaweite Volksbgeheren insoweit ein bisschen mehr Demokratie, gut es ist nocht nicht perfekt, aber wenigsten einmal ein Schritt vorwärts.

Fritz Meyer
00
17.6.2010, 14:38
Ist doch klar!


Die Extremrechte ist in der Regierung immer genauso handzahm wie die Bürgerlichen. Gleiche Herkunft, gleiche Weltanschauung, gleiche Politik.

Jetzt sind's aber in der Opposition und wollen die Nationalisten-Karte spielen. Sonst nichts.

Darum ist es ja auch so schade, dass ausgerechnet jetzt die Extremrechten mit einem an sich legitimen Anliegen daherkommen und all die anderen "guten" Demokraten lieber ihren Mund halten.

Wäre die FPÖ derzeit selber in der Regierung, dann würden's genauso nichts tun.

Fritz Meyer.

ubuntuaner
11
17.6.2010, 10:02
Meyer ab in den FPÖ-Talksalon!

Fritz Meyer
00
17.6.2010, 14:41
Warum?


Was habe ich denen zu sagen oder die mir? Die sind doch schon blau.

Fritz Meyer.

Walter Bimini
11
17.6.2010, 07:34
alles andere wäre ein wunder bei diesem beamtenhaufen gewesen.

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