Die Novelle des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-Luft) hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Umweltminister Niki Berlakovich sprach von einem "Meilenstein". Mit der Novelle wird die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie umgesetzt sowie der Vollzug erleichtert. Bisher bereiteten zahlreiche Ausnahmeregelungen Probleme bei der Einhaltung. Bei Überschreitung der EU-Grenzwerte werden die Landeshauptleute verpflichtet, noch strengere Maßnahmen zu setzen.

Plaketten für Autos: Grün - Orange - Rot

Einrichtung von Umweltzonen ist eine der Maßnahmen um die Feinstaub-Grenzwerte künftig einzuhalten. Ein Erlass soll die Einstufung von Fahrzeugen nach Emissionswerten bundesweit einheitlich regeln und durch entsprechende Plaketten (grün, orange, rot) kenntlich gemacht werden. Wo es zuviel Feinstaub-Belastung gebe, könnten Landeshauptleute dann Fahrverbote in Umweltzonen erlassen - zum Beispiel für rot oder je nach Überschreitung auch für orange beklebte Autos. In Berlin hätten solche Maßnahmen viel gebracht,  betonte ein Experte.

Kritik, dass die IG-Luft-Novelle vor allem für Autofahrer Verwirrung durch Unterschiede in den Bundesländern bringe werde, halten Experten nicht für angebracht: Das Gesetz gebe einen einheitlichen Rahmen vor, zum Beispiel bei den Umweltzonen-Plaketten. Die Landeshauptleute würden danach über die Notwendigkeit und damit den Einsatz der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen entscheiden. "Den Verkehrsteilnehmern wird nur soviel abverlangt, dass die Grenzwerte gewahrt sind."

Wien und Steiermark belastet

An 30 Messstationen in Österreich ist der Grenzwert für Feinstaub (PM10) heuer schon überschritten worden. Vor allem in Wien (zehn Stellen) und der Steiermark (neun Stellen) war die Luft laut Statistik des Umweltbundesamtes häufig zu sehr belastet. Einzig im Burgenland gab es noch keinen Feinstaub-Alarm: Die Grenze von maximal 25 Tagen mit einem PM10-Mittelwert ab 50 Mikrogramm/Kubikmeter wurde noch nirgends erreicht. Mit dem neuen Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-Luft) kommt nun auch ein Grenzwert für besonders kleinen Feinstaub (PM2,5). Damit wird einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008 entsprochen, die eine Extra-Messung von PM2,5 vorsieht.

Unternehmen und Private als Verursacher

Unternehmen und private Heizungen zählen gemeinsam mit dem Verkehr zu den größten Feinstaub-Produzenten. Werden die Grenzwerte wegen Firmen oder Privathaushalten zu häufig überschritten, sieht das neue IG-Luft für die Landeshauptleute ebenfalls individuelle Gegenmaßnahmen vor: Sie können Vorschriften für staubproduzierende Baustellen erlassen, bei Industrie-Anlage Aufrüstungen verlangen oder auch Heizkesseltauschaktionen mit Förderungen starten.(APA)