Elektronische Fußfessel kommt im Herbst

15. Juni 2010, 19:10

Justizministerin: Entlastung für Strafvollzug - Auch bei Sexualstraftätern in seltenen Fällen

Wien  - Die Elektronische Aufsicht (EA), in der öffentlichen Debatte als "Fußfessel" bekannt, wird ab Herbst 2010 sowohl in der Untersuchungs- als auch in der Strafhaft eingesetzt und ist in beiden Fällen an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Nach Beschluss des Gesetzes noch vor dem Sommer werden die entsprechenden Ausschreibungen für die Technikausstattung durchgeführt, hieß es am Dienstag in einer Aussendung des Justizministeriums.

"Nur für psychisch stabile Personen"

Bezieht man die Untersuchungshäftlinge mit ein, ist mit einer Zahl von 300 bis knapp 500 Personen zu rechnen, die zumindest temporär unter EA angehalten werden können. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verwies einmal mehr darauf, dass die Fußfessel möglichst breit angelegt sein werde, allerdings nur für psychisch hinreichend stabile Personen geeignet sei.

Im Rahmen der Begutachtung sei festgestellt worden, dass es verfassungsrechtlich nicht möglich ist, bestimmte Tätergruppen von Haus aus auszuschließen. Denn die elektronische Fußfessel sei "kein Privileg, sondern eine neue Form der Haft". "Deshalb haben wir bei Sexualstraftätern besondere Hürden eingebaut", erklärte Bandion-Ortner. So werden in diesen Fällen neben den sonstigen Voraussetzungen die Opferinteressen besonders geprüft werden. Bei Sexualstraftätern könne die EA, wenn überhaupt, dann nur in sehr seltenen Fällen zur Anwendung kommen. Voraussetzung dafür sei etwa ein positives Gutachten der BEST (Begutachtungs- und Evaluierungsstelle für Sexualstraftäter).

Kinder stimmen mit

Im Rahmen der Begutachtung zur Gesetzesvorlage wurde außerdem festgelegt, dass nicht nur die Zustimmung aller erwachsenen im gleichen Haushalt lebenden Personen notwendig ist: Auch Kinder können ihren Standpunkt darlegen.

Alle "EA-Kandidaten" müssen eine "geordnete Tagesstruktur" nachweisen können. Bandion-Ortner: "Das bedeutet, dass auch Personen, die vermögend sind, nicht einfach in ihrem Haus die Strafzeit absitzen können." Wer keiner beruflichen Tätigkeit nachkomme, müsse etwa einer gemeinnützigen Beschäftigung nachgehen oder einen andersgearteten strukturierten Tagesablauf (etwa Kinderbetreuung oder Therapie) nachweisen. Damit fallen auch Pensionisten in die Regelung hinein.

Insgesamt erwartet sich Bandion-Ortner von der Einführung der EA eine Entlastung für den Strafvollzug und eine Erleichterung des Umstiegs von der Haft in die Freiheit. (APA)

 

 

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15 Postings
Antialles
00
17.6.2010, 17:41
wie hält mich die fussfessel...

davon ab das ich ein weiteres verbrechen begehe?

J.J
00
17.6.2010, 18:15

die zielgruppe ist ja nicht schwerverbrecher, triebtäter, etc, sondern relativ leichte jungs die nur ein, zwei, drei jahre ausgefasst haben.
und auch dort kommt sie nur zum ende der haft (paar monate) zum einsatz.

trägt dennoch zur entlastung der gefängnisse bei.

Philbert Desanex
 
10
17.6.2010, 07:51
Elektronische Aufsicht: eine neue Form der Haft . . .

als Strafe dafür, daß ich mich der staatlichen Kontrolle via Internet und Handy entziehe?

Und das noch auf eigene Kosten?

Sollte Frau Bandion-Ortner und Konsorten sich einmal bemüßigt fühlen mich in Haft zu nehmen, dann bitte nur auf die "altmodische" Art: ICH stelle für dieses Event NUR meine Zeit zur Verfügung!


wwelv folig
20
16.6.2010, 20:37
Elektronische Fußfessel kommt im Herbst

krank!

Spartaner13
20
16.6.2010, 15:27
Gibts sowas?????????????????????

Hab ich gestern im Fernsehen schon gehört - hab mich da sehr gewundert. Was soll denn das noch für eine Strafe sein? Sogar für Sexualverbrecher?

Ich bin ein Mensch, der sehr gerne daheim ist - für mich wäre dies überhaupt keine Strafe. Schon langsam wirds interessant - zahlen sich Verbrechen aus? hm ...

Schrumpfschlauch
11
16.6.2010, 09:48
Warum hat man keinen Frauenfuß genommen?

Johannes St.
 
10
16.6.2010, 20:32
weil 75 % aller Straftaten von Männern begangen werden

noch immer nicht kapiert!

Marlon62
01
16.6.2010, 09:09
Der Fuß auf dem Foto ist aber nicht von Elsner!

Der schöne Marcel hätte nämlich entweder nur Socken oder Filzpatschen an.

meinrad
01
15.6.2010, 23:25
im ganzen artikel kein einziges binnen-I!

diestandard.at aufgemerkt!

Spartaner13
00
16.6.2010, 15:27

ist das nicht sowas von wurscht?

meinrad
01
16.6.2010, 16:36

nicht, wenn man sonst bei "ärztInnen" oder "lehrerInnen" drauf besteht!

Schrumpfschlauch
00
16.6.2010, 09:47
Binnen-I diskriminiert

http://tinyurl.com/blinde

Die Red. denkt eben mit.

meinrad
00
16.6.2010, 11:56
find ich ja gut

aber warum tut sie das nur bei artikeln, in denen es um verbrecherinnen geht?

Mathias
 
23
15.6.2010, 16:24
Bei Sexualstraftätern könne die EA, wenn überhaupt, dann nur in sehr seltenen Fällen zur Anwendung kommen. Voraussetzung dafür sei etwa ein positives Gutachten der BEST (Begutachtungs- und Evaluierungsstelle für Sexualstraftäter).

Hoffentlich mit einer roten Lampe auf dem Kopf, welche sich automatisch einschaltet, wenn Kinder oder Frauen in Reichweite sind. Damit mögliche Opfer automatisch gewarnt werden ..

Spartaner13
20
16.6.2010, 15:29

Zuerst Fall Arigona und nun das hier - spinnt Österreich schon langsam?

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