Bern- Die auf Tiefseebohrungen spezialisierte Transocean kann ihre Haftung im Zusammenhang mit der Ölpest im Golf von Mexiko nicht mit der sogenannten Titanic-Klausel begrenzen. Das Unternehmen hatte damit versucht, mögliche Zahlungen auf 27 Mio. Dollar (22 Mio. Euro) einzuschränken. 

Titanic-Betreiber mussten zahlen

Die Besitzer des Luxusschiffes Titanic hatten nach dessen Untergang 1912 geltend gemacht, nur für den Wert des verlorenen Dampfers aufkommen zu müssen. Schadenersatz hätten jene zu leisten, die die Schifffahrt organisiert hatten.
Von dieser Klausel wollte nun auch der Bohrinsel-Besitzer Transocean Gebrauch machen, um einen Teil der Haftung auf BP abzuwälzen.

Nun akzeptiert Transocean jedoch, dass die gegenwärtigen Umweltschutzgesetze zur Anwendung kommen.

Die Transocean-Bohrinsel "Deepwater Horizon" war am 20. April im Golf von Mexiko explodiert. BP hatte sie von Transocean geleast. Zwei Tage später sank die Plattform; das aus dem Bohrloch strömende Öl verdreckt die Küstengebiete mehrerer südlicher US-Bundesstaaten. (APA/sda)