Grünes Licht für Ausweisung von Arigona Zogaj und ihrer Familie

14. Juni 2010, 11:31
  • Die VfGH-Entscheidung als Download

Verfassungsgericht hält Ausweisung für rechtskonform - Fekter will Abschiebung

Die Ausweisung von Arigona Zogaj und ihrer Mutter Nurje Zogaj ist nun so gut wie fix: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Ausweisung der beiden gebürtigen Kosovarinnen für rechtskonform erklärt. Der Entscheidung des Asylgerichtshofs stünde aus verfassungsrechtlichen Gründen nichts entgegen, so der VfGH.

Der Asylgerichtshof hatte Arigona zwar für gut integriert erklärt. Ihre soziale Integration sei jedoch "unzulässigerweise" nur deshalb möglich gewesen, weil sich die Familie 2004 ihrer Verpflichtung zur Ausreise widersetzt hätten, sich also rechtswidrig hier aufgehalten hätten. Darum sei eine Ausweisung zum heutigen Zeitpunkt nicht menschenrechtswidrig, so die Argumentation.

Kein Gesundheitsrisiko für Mutter

Was die psychische Instabilität von Arigonas Mutter, Nurje Zogaj, betrifft, bestätigte der VfGH die Ansicht, es bestehe "kein reales Risiko" einer Menschenrechtsverletzung im Fall einer Abschiebung, da eine "grundsätzlich bestehende Behandlungsmöglichkeit der psychischen Erkrankung in der Republik Kosovo" gegeben sei.

Die fremdenpolizeiliche Behörde wird nun einen Ausweisungsbescheid erlassen. Dann muss die Familie das Land verlassen. Tut sie das nicht, droht eine Abschiebung. Auch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann dies nicht verhindern. 

Innenministerin Maria Fekter kommentierte die Entscheidung am Montag via Aussendung: "Das Bundesasylamt und der Asylgerichtshof beim Bundeskanzleramt haben korrekt gearbeitet, das wurde durch die obersten Verfassungshüter bestätigt", so Fekter. "Arigona Zogaj muss Österreich verlassen." Dass dies notfalls auch mit Zwang erfolgen wird, daran lässt Fekter keinen Zweifel: "Wer nicht selbständig ausreist, wird von der Fremdenpolizei abgeschoben."

"Dringend geboten"

Der AsylGH fand in seiner - vom VfGH nun bestätigten - Entscheidung deutliche Worte: Der Eingriff in das Recht auf Privatleben von Arigona Zogaj, also die Ausweisung der 18-Jährigen, sei "dringend geboten" - "nicht zuletzt auch auf Grund der (...) außergewöhnlichen Publizitätswirkung" des Fall Zogaj.

(red, derStandard.at, 14.6.2010)

Kommentar posten
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peter56
 
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Das "Recht", Menschen abzuschieben, geben sich Staaten SELBST.

Wie kannn etwas RECHT sein, wenn man sich selsbt zugesteht für andere UNRECHTES zu tun?
Pervers ist das. aber kein RECHT.

peter56
 
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Unsere Fremdengesetze haben nur ein Ziel: Fremde (Nichtösterreicher) FERNZUHALTEN.

WIR bestimmen also, wie mit Menschen Fremder Herkunft bei uns umgegangen wird.
Und dann gibt es Leute bei uns die sich auf "Gesetz muß Gesetz bleiben" berufen, obwohl diese Gesetze ja von UNS willkürlich nach Opportunismus geändert werden!
Selbst ein Gesetz beschließen und sich dann darauf ausreden, man müsse Gesetze eben einhalten ist ja eine Perversion der besonderen Art.
Und da traun sich dann eine Innenministerin und andere vor die Kamera zu treten und zu meinen, es wäre WILLKÜR, menschliche Ausnahmen zu machen, die durchaus mögliche Lösung des humanitären Bleiberechts niemand zu gewähren, damit nicht andere benachteiligt werden? Anstatt zuzugeben, daß andere AUCH das Bleiberecht menschlich verdient hätten?

Martin Schwarzbauer
 
12

"WIR bestimmen also, wie mit Menschen Fremder Herkunft bei uns umgegangen wird." - öhm, ja. Wer sonst? Allerdings eben nicht jeder für sich, sondern via Volksvertretung in Form von für alle gleichermaßen gültige Gesetze. Diese schützen echt verfolgte per Asyl und setzen Maßnahmen gegen den Missbrauch dieses Schutzrechts.

"Selbst ein Gesetz beschließen und sich dann darauf ausreden, man müsse Gesetze eben einhalten ist ja eine Perversion der besonderen Art."
Gesetze werden von der Volksvertretung beschlossen, die Regierung und Behörden haben diese einzuhalten ("Gewaltentrennung"). Wenn das kollektive "WIR" herhalten soll, dann brauchen "wir" gar keine Ausrede, weil "wir" die Ausweisung wollen (sonst hätten "wir" andere Gesetze).

peter56
 
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Soviel falsch auf einmal:

Nicht UNSERE Gesetze schützen asylwerber, die verfolgt werden, sondern ausschließlich die GENFER FLÜCHTLINGSKONVENTION, die wir unterschreiben MUSSTEN um dazuzugehören.
DIESE nämlich schreibt uns vor, WEN WIR NEHMEN MÜSSEN.
Ale anderen DÜRFTEN wir nehmen wenn wir wollen. Unsere diesbezüglichen "Gesetze" sind aber nur darauf aus, KEINE anderen als die, welche wir nehmen MÜSSEN aufzunehmen.
Und alle Behauptungen des MISSBRAUCHS des Schutzrechtes sind erstunken und erlogen.
Weder die Zogajs noch onst jemand von den Familien, die in der Debatte stehen, haben irgendwas MISSBRAUCHT, das sind die Behauptungen jener, welche Gesetze solange ändern, bis aus Menschenrechten MISSBRAUCH wird.

Martin Schwarzbauer
 
02

Asylmissbrauch liegt nach meinem Verständnis vor, wenn man
a) unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht, einen Asyltitel zu erlangen (Asylbetrug) oder
b) den Aufenthalt während des laufenden Verfahrens missbraucht, um kriminellen Machenschaften nachzugehen (z.B. Drogenmafia) oder
c) unter Ausnutzung der Einspruchsrechte einen möglichst langen Aufenthalt für die Dauer des Verfahrens erhält, obwohl der Antrag von vornherein aussichtslos ist

Kein Menschenrecht garantiert im Staat seiner Wahl leben zu dürfen. Staaten haben das Recht Fremde abzulehnen, wenn diese nicht Flüchtlinge iSd Genfer Konvention sind. Staaten haben sogar die Pflicht, Fremde abzulehnen, die dem Staat voraussichtlich mehr schaden als nützen werden.

peter56
 
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Vorspiegelung falscher Tatsachen ist noch kein Betrug, und schon gar kein Asylbetrug.

Es liegt eben in der Aufgabe der Asylprüfungsbehörde festzustellen, ob etwas stimmt oder nicht. Und wenns nachgewiesen wird, daß es nicht stimmt, wird sowieso kein Asyl gewährt. Also nix "Betrug".
Und wenn jemand tatsächlich falsche angaben macht, die nicht als solche erkannt werden, bekommt der Betreffende Asyl und sie werden nie erfahren, daß ers nicht hätte kriegen dürfen.
So betrachtet kann es nur Asylbetrüger geben, die erfolgreich dabei waren, von denen es aber leider kleiner weiß...

Kriminelles Verhalten hat überhaupt nix mit Asyl zu tun. Wenn einer GFK Gründe nachweisen kan, müssen wir ihn sogar nehmen, wenn er sich kriminelle Vergehen zu schulden hat kommen lassen...

Martin Schwarzbauer
 
02

§ 146 StGB "Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist [...] zu bestrafen."
Es handelt sich beim Vorspiegeln falscher Tatsachen, mit der Absicht ungerechtfertigterweise Asyl zu erhalten also um versuchten Betrug an der Republik Österreich. Der Versuch ist aber genauso zu bestrafen.

Ihre Ansicht "wenn ich erwischt werde, ist es kein Beschiss, weil ich ja aufgeflogen bin - und wenn ich nicht auffliege, passt's ja auch." ist, gelinde gesagt, unrechtmäßig und auch unmoralisch - was mehr als ein bisschen ironisch ist.

peter56
 
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Tja, nur geht es da überhaupt nicht um solche Fälle...

Könnens mir zeigen, wann und wo die Zogajs und die die anderen Familien, um die es hier geht, jemals für soetwas angeklagt oder gar bestraft wurden?

Schon klar, daß Sie sich auf das stürzen um eben genau von dem abzulenken, was ich thematisiere...

"Kein Beschiss" habe ich übrigens nicht geschrieben, es ging um ASYLbetrug (was immer das sein soll). Was das IHRER Ansicht nach ist weiß ich schon.
Übrigens BEREICHERT sich kein Asylwerber damit daß er Asyl bekommt. Er kriegt nur die Chancen, sich bei uns zu bewähren, die jeder hier Geborene (Herrenmensch??) von Beginn an hat... und er nimmt auch niemandem etwas weg, denn - wie gesagt - bewähren muß er sich dann selbst...

Martin Schwarzbauer
 
00
Tja, warum sprechen Sie es dann an?

Ich rekaptuliere:
Sie: Die Zogajs haben nichts missbraucht
Ich: Es gibt drei Arten von Asylmissbrauch - a, b und c (c trifft auf die Zogajs zu)
Sie: Ihre Definition von a) ist mangelhaft
Ich: Ihre Auffassung von Betrug ist mangelhaft, meine Defintion steht
Sie: eigentlich geht es gar nicht darum

Sehen Sie das Problem? Anstatt einen Punkt zuzugestehen, versuchen Sie sich aus der Affäre zu ziehen und das Thema zu wechseln.

Dann verweigern Sie meine Definition von Asylbetrug ohne Begründung, liefern aber auch keine Alternative.
Dafür kommt wieder eine haltlose Behauptung ("keine Bereicherung" - das träfe nur zu, wenn es keine Sozialleistungen gäbe) und eine Andeutung, ich wäre ein verkappter Nazi.

Grandiose Argumentation, wie üblich.

peter56
 
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Sie sind leider nur ein kleiner, unbedeutender Verdreher von Wertungen welche ich mit vielen Menschen teile,

was ich aber, im Gegensatz zu Ihnen aber nicht als Argument für die Richtigkeit meiner Überzeugung heranziehe.
Aber da ich viele der Menschen, die MEIN Auffassung zum Thema teilen, als besonders rücksichtsvolle, empathische, hilfsbereite, charakterlich wertvolle Menschen erkennen kann, mit denen ich mein Dasein viel lieber teile als mit gefühlskalten Law & Order Vertrtern wie Ihnen, fühle ich mich bestätigt. Da könnens herumlaborieren soviel Sie wollen.
Zeit, diese fruchtlose Diskussion zu beenden.
Auf Menschen IHRER Denkungsart, welche Recht vor Menschlichkeit werten, baue ich sicher kein Vertrauen auf ein lebenswerteres Leben...
da sind mir die, welche Willkür in IHREM Begriffssinne befürworten, beim Allerwertesten lieber...

peter56
 
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Wenn Sie unfähig sind zu erkennen, welch menschliche Katastrofen diese Ausweisungen dieser Familien sind

dann werden Sie auch nie begreifen, warum es menschliche PFLICHT - menschenrechtlich völlig gedeckt - wäre, diese Menschen NICH in die totale Chancenlosigkeit abzudrängen.
Aber das können Sie offenbar nicht fühlen einerseits, andererseits ist Gesetz für Sie sowas unumstößlich Heiliges, daß eben ruiniertes menschliches Schicksal in Ihren Bewertungen NICHTS zählt.
Ich wünschte Ihnen vom Herzen, so behandelt zu werden, wie diese Familien es ertragen müssen...
Aber IHNEN kanns ja net passieren, Sie haben ja das Privileg, nie in deren Lage kommen zu können...

peter56
 
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Es gibt keinen Antrag, der von vorn herein aussichtslos ist.

Genau um festzustellen, ob etwas gewährt wird oder nicht gibt es nämlich Asylprüfungsverfahren. Sonst könnte man sich diese ja ersparen und gleich ausweisen...
Bisserl verwirrt, Herr Schwarzbauer. oder zuviel Strache und Consorten gehört.... die behaupten diesen Scheiß nämlich immer schon.

Martin Schwarzbauer
 
02

Der Asylwerber selbst kennt wohl die Faktenlage.
Wenn bei dieser Faktenlage ganz eindeutig kein Asyl zu gewähren ist, ist ein Antrag aussichtslos - es sei denn, man verheimlicht Tatsachen oder täuscht falsche Tatsachen vor (Betrug).
Wenn man allerdings davon ausgeht, dass die Behörde die Faktenlage korrekt ermittelt (was wir ja alle wollen, oder?), wird ganz sicher kein Asyl gewährt werden.
In diesem Fall bezeichne ich den Antrag als aussichtslos.

Wenn Sie nicht ehrlich argumentieren können - und das setzt ein gewisses verstehen-wollen des Gegenübers voraus - dann lassen wir es doch einfach.

peter56
 
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Wann werden Sie begreifen, daß Menschen nicht zum Spaß

ihr Land illegal verlassen um wo anders um ASYL - wiessen Sie, was das bedeutet? Nicht mehr und nicht weniger als AUFNAHME - ansuchen, sondern weil sie, aus welchem Grund auch immer, in NOT sind.
Und diese NOT kann nie Betrug oder Lüge sein.
Die Bedingungen, zu denen WIR Menschen aufnehmen, bestimmen WIR und nicht der Flüchtling. Er kann also nicht WISSEN, daß sein Bemühen umsonst ist, er kann das fürchten, aber offenbar ist seine Not sooo groß, daß er sogar dieses Risiko lieber auf sich nimmt als zu Hause zu bleiben.
Sie wissen auch, daß Flüchtlinge zu Hause nach einer mißglückten Flucht und Zurückschiebung NOCH WENIGER Chancen haben als sie zuvor gehabt haben und trotzdem geflohen sind...
Ist hnen alles egal. Ich weiß.

Martin Schwarzbauer
 
01
Verdrehen Sie nicht schon wieder Begriffe

Die Zogajs sind nicht illegal aus dem Kosovo ausgereist - es herrscht dort im Gegensatz zur DDR Reisefreiheit für Staatsbürger. Sie sind illegal nach Österreich eingereist - weil Österreich die Einreise nicht genehmigt hat. Das sind zwei sehr verschiedene Dinge, vermischen Sie das nicht.

In nicht näher definierter Not zu sein kann kein ausreichender Grund sein, in Österreich aufgenommen zu werden - das hätte zur folge, dass in wenigen Jahrzehnten die Mehrheit der Österreicher "in Not" wäre.

ad "nicht gewusst": dafür gibt es ja eine Rechtsberatung. Wenn diese seriös arbeitet, wird sie aber nicht empfehlen, solange wie es nur irgendwie geht das Verfahren hinauszuzögern, sondern hätte schon 2004 empfohlen bescheidgemäß auszureisen.

peter56
 
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Sie verdrehen.

Um ASYL nach GFK geht es schon LANGE NICHT MEHR, abr klarerweise müssen Sie sich darauf konzentrieren, weil ja sonst Ihr Kartenhaus der Rechtsstaatlichkeit in sich zusammen fällt...

Und wieder greifen Sie diejenigen an, die, genauso wie Pflichtverteidiger oder Verteidiger in Strafsachen auf Seiten der Angeklagten stehen. Aber genau das ist AUCH RECHTSSTAATLICHKEIT, daß man Menschen rechtlich alle Möglichkeiten gibt, zum ziel kommen zu können.
Für ie ist also jeder Rechtsanwalt, der Mörder und Schwerverbrecher verteidigt, einer, der mit solchen Dingen seine Existenz bestreitet... schlimm, sehr schlimm... jaja... freilich. na klar...

Martin Schwarzbauer
 
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Ich trenne klar zwischen Asyl und Einwanderung.

Sie hingegen verwässern den Asylbegriff, sodass er allgemein "Aufnahme" bedeutet und werfen mir dann vor, nicht jedesmal "Asyl iSd GK" zu schreiben.
Ich habe auch zur Einwanderung klare Aussagen getroffen - die Zogajs sind keine willkommenen Einwanderer. Wir müssen nicht jeden nehmen.

Ich greife die Asylberater eben aus dem Grund an, dass sie nicht die besten Interessen der Zogajs im Sinne hatten. Denn dass kein Asyl gewährt wird, war klar - und jetzt steht die Familie vor einem größeren Problem als wenn sie 2004 ausgereist wäre.

Im Gegensatz dazu, was Sie mir anscheinend vorwerfen, bin ich nicht für eine Abschaffung oder ein Verbot dieser Beratung - ich will nur, dass die ihre Arbeit richtig machen.

peter56
 
00
Sie trennen klar. Ja. Müssn Sie, denn sonst kämen Sie menschlich ins Schleudern.

Und was glauben Sie, daß Sie befähigt sich anmaßen zu dürfen zu beurteilen, daß die Zogajs "keine willkommenen Zuwanderer" wären?
Genau das wird nämlich von so gut wie ALLEN, die diese Familie persönlich kennen, aufs vehementeste zurückgewiesen. gerade diese Familie und alle anderen, die thema der Demo waren sind herausragend gut integrierte Familien gewesen, viel besser integriert als viele andere schon bei uns legal aufgenommene Zuwanderer...
ja, wenn also die BERATER schuld daran wären (wasich allerdings überhaupt nicht so sehe), daß die Zogajs ihrer Heimat entfremdet wurden, warum müssen es dann die Zogajs büßen und warum finden Sie das auch noch RICHTIG?
Wissen Sie wirklich, wo Sie stehen??

peter56
 
10
Na freilich, klar, die sind alle so deppert, daß sie, obwohl sie ja - laut Schwarzbauer -

genau wissen, daß sie keine Chance haben, trotzdem ihre Existenz zu Hause aufgeben und hier bei uns chancenlos auf ihre Ausweisung warten, na sicher...

Sagens, sinds wirklich so deppert, daß Sie das GLAUBEN????


"Wenn Sie nicht ehrlich argumentieren können - und das setzt ein gewisses verstehen-wollen des Gegenübers voraus - dann lassen wir es doch einfach."
Das verstehe, wer will. Ich argumentiere EHRLICH. Sie sind derjenige, der gegen alle Logik und wissen stur an unmenschlicher Regelmentierung festzuhalten bemüht ist.
Klar, solange es SIE nicht treffen kann... sehns, und DAS macht Ihre Stellungnahmen so unerträglich...

Martin Schwarzbauer
 
02
Die Textwand ist beeindruckend, aber nur wegen ihrer Größe

Unsere Gesetze garantieren z.B. eine Grundversorgung während des laufenden Asylverfahrens - nicht bedingungslos, aber immerhin. Das ist ja genau einer der Gründe, warum es viele Flüchtlinge nach Österreich verschlägt, obwohl ringsum sichere Staaten liegen.
Weiters garantieren unsere Gesetze ein rechtsstaatliches Verfahren, mit Einspruchsmöglichkeiten bis zum AsylGH, zur Feststellung von Asylgründen. Das sollte man ebenfalls nicht geringschätzen.

Kein Staat *kann* alle aufnehmen, die es dort besser hätten als in ihrer Heimat, deshalb ist eine Einschränkung auf die GK nicht nur sinnvoll, sondern notwendig.

Einwanderungspolitik ist davon völlig getrennt zu betrachten. Diese sollte Bewerber nach objektiven Kriterien selektieren.

peter56
 
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Die Grundversorgung ist wohl selbverständlich, wenn diese Leute nicht erwerbstätig sein dürfen,

zu dieser verpflichtet uns ebenfalls die GFK. Und die menschenrechtscarta.
Übrigens haben Sie offenbar keine Ahnung, daß bei uns etliche Asylwerber aus dr Grundversorgung rausfallen gelassen werden. Das sind die bedauernswerten Menschen, die bei Ute Bock und anderen Idealisten landen und von Gesinnungsgenossen Ihrer Haltung als Asylbetrüger diffamiert werden.
Sie haben offensichtlich KEINE Ahnung, wie sehr und wie oft unser Staat seine eigenen Gesetze nicht befolgt... Aber wo es gerade opportun ist, da wird gemauert und Härte gezeigt...

Martin Schwarzbauer
 
01

"zu dieser verpflichtet uns ebenfalls die GFK. Und die menschenrechtscarta." - Ist das so? Welcher Artikel? Warum haben praktisch alle EU-Länder weniger ausgebaute Systeme und sind trotzdem keine Schurkenstaaten?

"Übrigens haben Sie offenbar keine Ahnung, daß bei uns etliche Asylwerber aus dr Grundversorgung rausfallen gelassen werden." Wenn Ihnen meine Einschränkung "nicht bedingungslos, aber immerhin" entgangen ist, kann ich wirklich nichts dafür.

"Sie haben offensichtlich KEINE Ahnung, wie sehr und wie oft unser Staat seine eigenen Gesetze nicht befolgt" - doch, habe ich. Das ist ein untragbarer Zustand und sollte möglichst rasch und lückenlos abgestellt werden - weil eben Willkür in einem modernen Staat nichts zu suchen hat.

peter56
 
20
Ein rechtsstaatliches Verfahren sollte wohl in einem Rechtsstaat SELBVERSTÄNDLICH und keine extra lobenswerte Angelegenheit sein.

Ich weiß, daß solches in anderen, von Ihnen und anderen als SICHERE STAATEN erklärten Ländern NICHT der Fall ist, daran sieht man wie "sicher" diese Staaten sind.... aber Dublin (ich mein die sogenannte Drittstaatenregelung), eine menschenrechtliche Katastrophe, wird ja auch von allen Juristen der ach so "Anständigen" als Errungenschaft gefeiert, obwohls eine unverschämte Gemeinheit sowohl den Flüchtlingen als auch den Staaten mit Außengrenzen gegenüber ist.

Und Ihr letzter Satz beweist, daß Sie Kasterln und Schublafden brauchen, um sich menschliche Beurteilung zu ersparen... genau das werfen ja alle Humanisten unseren Politikern und ausführenden Organen zu recht vor....
Hinter Gesetzen verstecken anstatt menschlich zu betrachten...

Martin Schwarzbauer
 
01

"Und Ihr letzter Satz beweist, daß Sie Kasterln und Schublafden brauchen, um sich menschliche Beurteilung zu ersparen"
Ich kann etwas menschlich betrachten, aber wie schon mehrfach ausgeführt, ist eine menschliche oder intuitiv-moralische statt einer rechtlichen oder systemischen Betrachtung *nicht zielführend*, wenn es um das Aufstellen von Regeln oder Gesetzen geht. Haben Sie diesem Argument irgendetwas entgegenzusetzen?

Kategorisierung ist ein Teil der menschlichen Natur, ohne die wir in unserer komplexen und anonymen Welt vollends verloren wären. Sie haben mich ja auch schon kategorisiert - das wird deutlich, indem Sie Redewendungen wie "und Ihre Gesinnungsgenossen" verwenden.

peter56
 
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Tja, das hab ich nur geschrieben, weil Sie offenbar bis heute nicht begriffen haben,

daß die Zogajs keine Flüchtlinge nach der GFK sind sondern Menschen, die ZUWANDERN wollen, es halt leider ursprünglich mit Asyl versucht haben. Kein Zweifel, ein Fehler, aber für jeden erkennbar, der diesen Fall länger beobachtet hat.

Und da setzt Ihre sture Gesetzesgläubigkeit völlig aus: MIR ist klar, daß es da schon lange um ASYL im Sinne von Zuwanderung geht. Aber wenn das eben nicht formal richtig geschehen ist, dann darf man Ihrer Meinung nach unanachgiebig und hartherzig sein...
Sie haben bis heute noch nicht begriffen, wofür es Gesetze gibt.
Gesetze sollten DEN MENSCHEN dienen und nicht GEGEN sie verwendet werden.
Denn genau dann werden sie zu UNRECHT.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 1975

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