Die Ausweisung von Arigona Zogaj und ihrer Mutter Nurje Zogaj ist nun so gut wie fix: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Ausweisung der beiden gebürtigen Kosovarinnen für rechtskonform erklärt. Der Entscheidung des Asylgerichtshofs stünde aus verfassungsrechtlichen Gründen nichts entgegen, so der VfGH.

Der Asylgerichtshof hatte Arigona zwar für gut integriert erklärt. Ihre soziale Integration sei jedoch "unzulässigerweise" nur deshalb möglich gewesen, weil sich die Familie 2004 ihrer Verpflichtung zur Ausreise widersetzt hätten, sich also rechtswidrig hier aufgehalten hätten. Darum sei eine Ausweisung zum heutigen Zeitpunkt nicht menschenrechtswidrig, so die Argumentation.

Kein Gesundheitsrisiko für Mutter

Was die psychische Instabilität von Arigonas Mutter, Nurje Zogaj, betrifft, bestätigte der VfGH die Ansicht, es bestehe "kein reales Risiko" einer Menschenrechtsverletzung im Fall einer Abschiebung, da eine "grundsätzlich bestehende Behandlungsmöglichkeit der psychischen Erkrankung in der Republik Kosovo" gegeben sei.

Die fremdenpolizeiliche Behörde wird nun einen Ausweisungsbescheid erlassen. Dann muss die Familie das Land verlassen. Tut sie das nicht, droht eine Abschiebung. Auch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann dies nicht verhindern. 

Innenministerin Maria Fekter kommentierte die Entscheidung am Montag via Aussendung: "Das Bundesasylamt und der Asylgerichtshof beim Bundeskanzleramt haben korrekt gearbeitet, das wurde durch die obersten Verfassungshüter bestätigt", so Fekter. "Arigona Zogaj muss Österreich verlassen." Dass dies notfalls auch mit Zwang erfolgen wird, daran lässt Fekter keinen Zweifel: "Wer nicht selbständig ausreist, wird von der Fremdenpolizei abgeschoben."

"Dringend geboten"

Der AsylGH fand in seiner - vom VfGH nun bestätigten - Entscheidung deutliche Worte: Der Eingriff in das Recht auf Privatleben von Arigona Zogaj, also die Ausweisung der 18-Jährigen, sei "dringend geboten" - "nicht zuletzt auch auf Grund der (...) außergewöhnlichen Publizitätswirkung" des Fall Zogaj.

(red, derStandard.at, 14.6.2010)