ORF.at wird "aktualisiert".

Foto: derStandard.at/Scholz

Wien - Für den ORF darf es noch ein bisschen mehr sein: Montag verhandeln die Parlamentsparteien soeben neu formulierte Onlinevorgaben für das neue ORF-Gesetz. Der Küniglberg sollte laut Abänderungsantrag ab 2014 25 statt 20 Millionen Euro aus Onlinewerbung einnehmen. Montag verlegten die Parteien die fünf Prozent auf 2016, mehr hier.

Das steht nach STANDARD-Infos im neuen Abänderungsantrag für das ORF-Gesetz. Zeitungen und ORF hatten sich auf Onlinevorgaben für das neue Gesetz verständigt, mit denen beide leben können. Die Medienjuristen des Verfassungsdiensts im Kanzleramt stießen sich etwa an einer etwas kompliziert formulierten Wachstumsklausel für die Web-Werbeeinnahmen des ORF. Die Klausel wich nun einer Fünf-Prozent-Grenze ab 2014.

Die (vorige Woche vom Verfassungausschuss so verabschiedete) Regierungsvorlage begrenzte die Web-Werbeeinnahmen des ORF noch mit dem Gegenwert von zwei Prozent der TV-Gebühreneinnahmen: rund zehn Millionen Euro, die der ORF derzeit online schafft. Der Änderungsantrag verdoppelt auf vier Prozent (20 Millionen) und ab 2014 auf fünf Prozent.

Keine regionale Webwerbung

Im Gegenzug verbietet das ORF-Gesetz mit dem Änderungsantrag Rabatt- und Paketangebote, also etwa guten TV-Werbekunden Onlinewerbung als Draufgabe praktisch zu schenken. Die Regierungsvorlage hätte solche Angebote erlaubt. Nun untersagt das Gesetz laut Antrag auch kostenlose Bonusschaltungen in Onlineangeboten des ORF.

Der Antrag verbietet dem Küniglberg zudem regionale Online-Werbeschaltungen analog zum Regionalwerbeverbot im ORF-Fernsehen. Im TV allerdings hofft der ORF noch, dass das ORF-Gesetz "bezahlte Ankündigungen regionaler Initiativen" erlaubt. Darüber dürften Anstalt und - bisher ablehnende - Verleger dieser Tage noch reden. Im Abänderungsantrag für Montag steht die Ausnahme offenbar noch nicht. Freitag soll der Nationalrat das neue ORF-Gesetz beschließen. Wenn die Oppositionsparteien zustimmen - nur mit ihrer Unterstützung kann der Nationalrat die neue Medienbehörde mit Verfassungsmehrheit weisungsunabhängig machen.

Neu im Abänderungsantrag: Userinnen und User können auf ORF-Seiten nur noch posten oder anderen Content zuliefern, wenn sie sich mit Namen und Adresse identifizieren; eine GIS-Teilnehmernummer ist nun aber nicht nötig. Postings und Co kann der ORF nur noch vorübergehend und mit TV- oder Radiobezug zulassen.

Weiters erlaubt der Antrag dem ORF täglich nur zehn Regionalmeldungen pro Bundesland. Dagegen protestierten Landesdirektoren und Redakteurssprecher. Die Futurezone und oe3.orf.at/Instyle muss der ORF laut Antrag einstellen. Die ORF.at-Redakteure warnen vor einem Ende der Futurezone. (Harald Fidler/DER STANDARD; Printausgabe, 14.6.2010)