Wien - Ab dem Haupttermin 2015 soll auch an den berufsbildenden höheren Schulen sowie an den Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung allgemein die teilzentrierte Matura eingeführt werden. Die BHS folgen damit den AHS, für die die Bestimmungen bereits ab 2014 gelten. Die entsprechende Änderung zum Schulunterrichtsgesetz passierte laut Parlamentskorrespondenz am Donnerstag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ den Unterrichtsausschuss des Nationalrates.

Umfangreiche Neuerungen kommen auch auf die Schulen für Berufstätige zu. Um die Vereinbarkeit des Studiums mit Beruf und Familie für die Betroffenen zu erleichtern, stellen die Schulen nun auf ein modulares und damit auch flexibleres System um. Dies hat auch Auswirkungen auf das System der Schülerbeihilfen sowie der Bildungsdokumentation. Das Bildungsdokumentationsgesetz sieht darüber hinaus, analog zu den Universitäten, die Schaffung eines Datenverbands der Pädagogischen Hochschulen vor.

Das bildungspolitische Reformpaket umfasste auch das Hochschulgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und die Ausweitung der Sprachförderkurse. Studierende an Pädagogischen Hochschulen erhalten einen neuen Studienausweis ("PH-Card"), der neben seiner Ausweisfunktion auch weitere Daten enthalten kann, wenn die Studierenden dazu ihre Zustimmung geben. Darüber hinaus werden im Beruf stehende Lehrer Qualifikationen an den Pädagogischen Hochschulen nachholen können.

Kindern mit mangelnden Kenntnissen der Unterrichtssprache stehen Sprachförderkurse zur Verfügung. Da sich diese bewährt haben, sollen sie laut einer Novelle zum Schulorganisationsgesetz nicht nur weitergeführt sondern auch ausgebaut werden. Der Unterrichtsausschuss beschäftigte sich außerdem mit dem Berufsreifeprüfungsgesetz, das Lehrern an berufsbildenden Schulen die Möglichkeit eröffnet, auch in Vorbereitungslehrgängen zur Berufsreifeprüfung unterrichten zu können. (APA)