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Das ORF-Gesetz ist auf Schiene.

Foto: Reuters/Bader

Alle fünf Parteien haben Donnerstag nach STANDARD-Infos dem ersten Abänderungsantrag zum ORF-Gesetz zugestimmt, inklusive der neuen Prüfregelung der Medienbehörde für den ORF, aber ohne die geplanten Onlinevorgaben für den ORF, denen die Koalition grundsätzlich zustimmte. Montag wird an den Onlineregeln weiter verhandelt, davon hängt auch die Zweidrittelmehrheit ab, um  die neue Medienbehörde weisungsfrei zu stellen. Dienstag tagt neuerlich der Verfassungsausschuss. Der Nationalrat soll das Gesetz am 18. Juni beschließen.

Zeitungsverband und ORF einigten sich davor auf ein neues Internet-Werbelimit für den ORF: vier Prozent der Gebühreneinnahmen, 20 Millionen Euro, doppelt soviel wie er bisher online umsetzt. Dafür verzichtet der ORF auf Onlineinhalte wie etwa Spiele und auf lokale Berichterstattung.

Laut einzelnen Verhandlern sind die Vorgaben von ORF und Zeitungen nicht gesetzestauglich, das Kanzleramt müsse sie neu formulieren.

Der ORF-Sprecher der Grünen, Dieter Brosz, verneint gegenüber dem STANDARD die Darstellung anderer Verhandler, dass eine Fünf-Parteien-Einigung schon fix wäre: "Es wird einen gemeinsamen Abänderungsantrag (Wortlaut hier) geben, der insbesondere jene Punkte enthält, die in die Vorlage hineinverhandelt wurden, von der Zielsetzung einer vollständigen Untertitelung bis zum Code of Conduct. Alle anderen Teile werden nur von den Regierungsfraktionen beschlossen werden", erklärt er zum Verfassungsausschuss am Donnerstag. Brosz: "Eine Zweidrittelmehrheit und eine Behandlung im Plenum ist daher keineswegs sichergestellt."

"Offensichtlich verfassungswidrig"

Bei den Vorgaben für die ORF-Onlineangebote "war allen Oppositionsparteien eine Änderung wichtig", erklärt Brosz: "Die Vereinbarung zwischen VÖZ und ORF wird in dieser Form sicher nicht beschlossen, schon deshalb weil sie zum Teil offensichtlich verfassungswidrig ist. Ob es hier zu einer Einigung kommt, ist nach wie vor offen, am Montag gibt es dazu eine weitere Verhandlungsrunde. Erst danach wird am Dienstag in der Präsidiale festgelegt, ob das Gesetz nächste Woche im Plenum behandelt wird."

Ein Koalitionsverhandler bestätigt: "Nicht zwingend alles", was in dem Papier von ORF und Zeitungen steht, werde sich so auch im Gesetz wiederfinden. "Nicht, weil wir nicht wollen, sondern wegen legistischer Bedenken."

Die Bedenken gelten etwa der Forderung in dem Papier, dass künftig nur noch Gebührenzahler namentlich und nach Nennung ihrer Teilnehmernummer auf ORF-Webseiten posten dürfen sollen. Aber auch die vom ORF ins Papier reklamierte Formulierung, dass die Anstalt ab 2014 mit dem Marktwachstum auch über die Vier-Prozent-Grenze für Onlinewerbung bewegen darf. Die Formulierung gilt als "nicht judizierbar", sagte ein Verhandler dem STANDARD.

Behördenkontrolle geklärt

Nun gelöst ist offenbar der zweite zentrale Streitpunkt am ORF-Gesetz zwischen ÖVP und den übrigen Parteien: Die Medienbehörde nimmt zu Sparplänen des ORF Stellung, bevor der Stiftungsrat sie beschließt. Die Stellungnahme bindet den Stiftungsrat aber nicht. Strukturelles Sparen ist Bedingung für 160 Millionen Euro extra vom Bund über vier Jahre. Erfüllt der ORF seine Sparziele nicht, wird der Zuschuss im Folgejahr gekürzt. 

Prozedere fürs Budget

Die Prüfung des ORF-Budgetplans erfolgt künftig laut ORF-Gesetz gemäß folgendem Prozedere: Der ORF-Generaldirektor legt der Behörde die Zahlen vor, wonach diese sechs Wochen Zeit hat, eine Stellungnahme zu formulieren. Diese ergeht an den Stiftungsrat und ist nicht verbindlich. In der Medienbehörde wird die Prüfungskommission mit der Vorabprüfung beschäftigt sein.

Einvernehmen mit Hauptausschuss

Offenbar ein Zugeständnis an die Opposition ist der Beschickungsmodus für die Mitglieder der Medienbehörde. Diese werden weiterhin von der Regierung vorgeschlagen, der Hauptausschuss des Nationalrats muss dem Vorschlag aber zustimmen ("bedarf des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrats").

Zeitplan

Der Fünfparteien-Vorschlag soll am Donnerstag durch den Verfassungsausschuss gehen. Damit kann er plangemäß kommende Woche im Plenum des Nationalrates beschlossen werden. Auf der Tagesordnung soll er am 18. Juni stehen.

Online- und Regionalwerbung

Zunächst noch offen gelassen wurden die Bereiche Online- und Regionalwerbung, über die sich der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und ORF einig werden sollten. Die genaue Regelung soll in einem Abänderungsantrag im Plenum in das Gesetz einfließen.

Für die Einführung der weisungsfreien Medienbehörde war mindestens die Zustimmung einer Oppositionspartei notwendig. Für eine Verfassungsmehrheit braucht ein Gesetz mindestens zwei Drittel der Stimmen im Nationalrat.

Ostermayer zufrieden

Erfreut zeigte sich Medienstaatssekretär Ostermayer: "Ich freue mich, dass nach diesem langen Diskussionsprozess jetzt eine 5-Parteien-Einigung möglich geworden ist. Unsere Bedingung eine verfassungsrechtlich tragbare Lösung bei der Vorabprüfung der jährlichen Leistungsziele des ORF zu finden, ist erfüllt. Statt einer Direktive einer Behörde an das Unternehmen gibt es jetzt eine Empfehlung an das Aufsichtsgremium, den Stiftungsrat."(fid/APA)