Salzburg - Rückzahlungsforderungen an bis zu 100 Lungauer Familien hat die Salzburger Finanzlandesdirektion Salzburg wegen zu Unrecht gewährter Lehrlings- und Schülerfreifahrten gestellt. Betroffen davon sind die Eltern von Jugendlichen, die nicht jeden Tag mit dem Postbus fahren, weil sie unter der Woche in einem Lehrlings- oder Schülerheim in der Stadt Salzburg übernachten.

Sozialminister Haupt besteht auf Rückforderung

Die GPA ist jetzt mit der bitte an Sozialminister Herbert Haupt (F) abgeblitzt, er möge auf die Einhebung "dieser horrenden Summen verzichten" erklärte Salzburger Jugendsekretär der Gewerkschaft für Privatangestellte (GPA), Gerald Forcher

1.900 bis 6.000 Euro pro Familie

Da die Forderungen der Finanz zwischen 1.900 bis 6.000 Euro pro Familie liegen, würden viele damit nicht fertig werden, allein erziehende Mütter müssten sogar einen Kredit dafür aufnehmen, erklärte Forcher. Der Selbstbehalt für Schülerfreiheiten betrage rund 20 Euro pro Antrag. Der hohe Betrag komme durch das Zusammenzählen der Fahrten am Wochenbeginn- und ende zusammen. Einsprüche gegen diese Bescheide habe die Finanzlandesdirektion nicht stattgegeben. "Wir können den Betroffenen nur mehr raten, um Ratenzahlung anzusuchen." Forcher bezeichnete die harte Vorgehensweise als "bitteres Ostergeschenk".

Spärliche Informationen der Postbus AG

Er habe mit vielen Betroffenen persönlich gesprochen, und die hätten ihm mitgeteilt, das die Information der Postbus AG sehr spärlich gewesen sei, sagte Forcher. Im Prinzip hätte niemand gewusst, dass die beantragten und bewilligten Fahrten zu Unrecht in Anspruch genommen worden seien. Eigentlich müsste die Postbus AG die geforderten Beträge zurückzahlen, nicht die Familien, meinte Forcher.

Vorwurf

Der Vorwurf, die Postbus AG habe Schülerfreifahrtsausweise ausgestellt, obwohl Mitarbeiter gewusst hätten, dass die Kinder nicht täglich mit dem Bus fahren, wies der Verkehrsleiter für das Land Salzburg, Helmut Prodinger, zurück: Anträge, die den Stempel der Schule und die Unterschrift der Eltern tragen, seien weiter behandelt worden. Dort allerdings, wo ein Zweitwohnsitz vermerkt war, sei der Antrag mit der Finanzlandesdirektion rückverrechnet worden. Prodinger: "Wir sind nicht an Geld interessiert, das uns nicht zusteht."(APA)