Wien - "Der Entwurf zur Pensionsreform 2003 wird von der Regierung teilweise damit gerechtfertigt, dass damit die Pensionen für die Jungen gesichert werden", sagt Christoph Klein, Leiter des Bereiches Soziales in der AK, "das Gegenteil ist der Fall."

Für alle ab 1968 Geborenen werden – neben den abgesenkten Pensionsprozenten, den erhöhten Abschlägen und der Beseitigung der Frühpensionen – die Anhebung des Frauenpensionsalters auf 65 und die Verlängerung der Durchrechnung auf 40 Jahre ohne ausreichende Aufwertung voll wirksam. Das führt trotz Pensionsantritts mit 65 zu Pensionskürzungen zwischen typischerweise 30 bis 50 Prozent.

"Das ist in Wirklichkeit die Demontage der Pensionsversicherung nach dem Lebensstandardprinzip für die Jungen", sagt Klein. Lebensstandardprinzip bedeutet, dass nach einem Arbeitsleben von 40 bis 45 Jahren ein Richtwert von 80 Prozent des Aktiveinkommens auch in der Pension gehalten werden kann. Mit dem jetzigen Vorhaben der Bundesregierung würden die Jungen aber in Wirklichkeit auf rund die Hälfte gesetzt.

Statt Pensionssicherung für die Jungen scheint somit ein radikaler Systemumbau geplant: Weitgehende Rücknahme der Verantwortung der Gesellschaft für die Alterssicherung und Verweis jener Jungen, die sich das leisten können, auf die gewinnträchtige Branche der Anbieter von privater Vorsorge.

Ein zweiter Punkt trifft die Jungen schon heute mit aller Härte: Durch die Abschaffung der vorzeitigen Alterspensionen muss der Arbeitsmarkt im Endausbau 2013 ca. 130.000 zusätzliche Arbeitsplätze bieten. Für die Jungen wird demnach bei ohnedies schon bestürzender Jugendarbeitslosigkeit das Nachrücken in die Arbeitsplätze zusätzlich blockiert.

Wie immer auch das Erwerbsleben verlaufen mag und welcher Beruf ergriffen wird, die ExpertInnen der AK haben errechnet: Unterm Strich werden Junge Pensionskürzungen von bis zu 50 Prozent in Kauf nehmen müssen. Das gilt für Facharbeiter, genauso wie für Saisoniers, Bankangestellte, Angestellte auf Provisionsbasis, Verkäuferinnen, Ladnerinnen, Volkswirtinnen, Hilfsarbeiter am Bau oder sogenannte Patch-Worker. Die massiven Eingriffe, die aus dem Entwurf resultieren, werden durch folgende Beispiele verdeutlicht. Die Beispiele sind durchgehend mit Personen des Geburtsjahrganges 1968, nicht aber für Jüngere, gerechnet, weil sich an den prozentuellen Kürzungen danach nichts mehr ändert. Die Prozentsätze treffen daher auch für spätere Jahrgänge zu. Von Beispielen in absoluten Zahlen für diese späteren Jahrgänge wurde jedoch abgesehen, weil dann die Geldwert- und Lohnentwicklung noch länger projiziert hätte werden müssen. Die Geldwertentwicklung ist übrigens auch verantwortlich für die aus heutiger Sicht hoch scheinenden Geldbeträge in den Beispielen (man denke an die Höchstbeitragsgrundlage). Die Beispiele sind keine Extremfälle, sondern stellen durchschnittliche Erwerbsverläufe dar, wie sie immer wieder in der Beratungspraxis der AK vorkommen.

1. Beispiel: Facharbeiter, Rehabilitation, Umschulung, Mann

Fritz B. geb. am 1.7.1968, beginnt mit 15 Jahren eine Zimmerer-Lehre. Mit 19 Jahren leistet er den Präsenzdienst. Im 33 Lebensjahr erleidet Fritz B. einen Arbeitsunfall – ein Holzstaffel zertrümmert sein Fersenbein. Nach der medizinischen Rehabilitation wird Fritz B. auf technischer Zeichner umgeschult. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit arbeitet er 7 Jahre als Technischer Zeichner. Nach erneuter Arbeitslosigkeit (2 Jahre) absolviert Fritz B. eine Qualifizierungsmaßnahme für „Computerunterstützte Konstruktion“. Fritz B. findet eine Stelle in einer größeren Baufirma. Er bewährt sich in seinem neuen Beruf. Sein Einkommen entwickelt sich in der Folge deutlich über dem Durchschnitt. Mit 65 Jahren geht Fritz B. in Pension.

Versicherungsjahre: 4 Jahre Lehrzeit, 1 Jahr Bundesheer, 14 Jahre Zimmerer, 4 Jahre Krankengeld, Rehabilitation und Arbeitslosigkeit, 7 Jahre technischer Zeichner, 2 Jahre arbeitslos, 1 Jahr Qualifizierung, 17,5 Jahre Vollzeit. Pensionsantritt mit 65 am 1.7.2033

Pensionshöhe geltendes Recht: 50,5*2 = 101% höchstens 80% der besten 15 Jahre (€ 5.996,-); = 4.796,-

Pensionshöhe Reformrecht: 50,5*1,78 = 89,89 80% der besten 38,5 Jahre, ohne Lehrzeit, (€ 3.480,-) = 2.784,- ,

MINUS 44%, € 2.012,- (42%) Durchrechnung + 2% Anpassungsverlust.

 

2. Beispiel: Saison und Gastgewerbe, Frau Sabine W., 1.7.1968 geboren.

 

Beschäftigungsbeginn mit 16 Jahren als Stubenmädchen (Winter- und Sommersaison), Einkommen: 10% über dem Mindestlohn. In der Zwischensaison Arbeitslosengeldbezug. Mit 26 Jahren Heirat, 1 Kind, nach 2 Jahren Karenz teilzeitbeschäftigt im Restaurant des Ehemannes; Einkommen: 10% über dem Mindestlohn. Mit 46 Jahren Scheidung. Nach der Scheidung Vollzeitbeschäftigung in einem großen Hotel; Einkommen: 30% über dem Mindestlohn. Mit 61 Kündigung und in der Folge arbeitslos bis 65.

Versicherungsjahre: 10 Jahre Saison (jedes Jahr 3 Monate Unterbrechung durch Arbeitslosigkeit; 7, 5 Beitragsjahre; 2,5 Jahre ALG-Bezug), 2 Jahre Kindererziehungszeit, 19 Jahre Teilzeit, 15 Jahre Vollzeit, 3,5 Jahre arbeitslos und Notstandshilfe. Pensionsantritt mit 65 am 1.7.2033

Pensionshöhe geltendes Recht: 49,5*2 = 99% GBMGL (€ 3.914,-) höchstens 80% der besten 15 Jahre (€ 3.989,-); = 3.191,-

Pensionshöhe Reformrecht: 49,5*1,78 = 88,11% GBMGL (2.234,-) höchstens 80% der besten 40 Jahre (2.238,-) = 1.787,- ,

MINUS 46%, € 1.404,- (44%) + 2% Anpassungsverlust.

 

3. Beispiel: Saison, Gastgewerbe, Selbstständigkeit, Frau Margarete K., 1.7.1968 geboren.

 

Beschäftigungsbeginn mit 16 Jahren als Stubenmädchen (Winter- und Sommersaison). In der Zwischensaison Arbeitslosengeldbezug. Mit 26 Jahren 1 Kind (4 Jahre Kindererziehung). Ab dem 30. Lebensjahr teilzeitbeschäftigt in einem Hotel in Wien (7 Jahre). Ab dem 36 Lebensjahr Vollzeit bis zum 45 Lebensjahr (8 Jahre). Ab dem 45 Lebensjahr selbstständig (kleines Restaurant mit ihrem Ehemann). Pensionsantritt mit 65 Jahren.

Versicherungsjahre: 10 Jahre Saison (jedes Jahr 4 Monate Unterbrechung durch Arbeitslosigkeit), 4 Jahre Kindererziehung, 7 Jahre Teilzeit, 8 Vollzeit, 20 Jahre selbstständig. 49 Versicherungsjahre

Pensionsantritt mit 65 am 1.7.2033

Pensionshöhe geltendes Recht: 49*2 = 98% GBMGL (€ 5.098,-) höchstens 80% der besten 15 Jahre (€ 5.455,-); = 4.364,- Pensionshöhe Reformrecht: 49*1,78 = 87,22% GBMGL (3.240,-) höchstens 80% der besten 40 Jahre (3.432,-) = 2.746,-,

MINUS 39%, € 1.618,- (37%) + 2% Anpassungsverlust.

 

 

4. Beispiel: Studium, Teilzeit, Kindererziehung, Wiedereinstieg

Marie-Theres Z., geb. 1.7.1968, Während des Studiums (Spanisch und Publizistik) 4 Jahre teilzeitbeschäftigt. Studienabschluss mit 25 Jahren. Heirat, 4 Kinder. Kindererziehung bis zum 40 Lebensjahr. Wiedereinstieg mit Teilzeit bis 45. Ab 46 Jahre vollzeitbeschäftigt bis 65. Frau Z. erreicht mit 50 Jahren die Höchstbeitragsgrundlage.

Versicherungsjahre: 4 Jahre Teilzeit, 15 Jahre Kindererziehung, 5 Jahre Teilzeit, 19,5 Jahre Vollzeit. Pensionsantritt mit 65 am 1.7.2033

Pensionshöhe geltendes Recht: 43,5*2 = 87% GBMGL (€ 5.631,-) höchstens 80% der besten 15 Jahre (€ 8.033,-) kommt nicht zur Anwendung= € 4.899,-

Pensionshöhe Reformrecht: 43,5*1,78 = 77,43% GBMGL (€ 3.913,-) höchsten 80% besten 28,5 Jahre (€ 5.410,-) kommt nicht zur Anwendung = € 3.029,- ,

MINUS 40%, € 1.870,- (38,17%) Durchrechnung + 2% Anpassungsverlust

 

 

Beispiel 5: Bankangestellte, Kinder, Teilzeit Ingrid M. 1.7.1968 geboren,

 

 Absolventin einer berufsbildenden höheren Schule, Angestellte, 10 Vollzeitjahre, 2 Kinder 8Jahre bei den Kindern, 12 Jahre Teilzeit, dann bis 65 wieder Vollzeit

insgesamt 47,5 Versicherungsjahre, 39,5 Beitragsjahre und 8 KEZ nicht deckend, Pensionsverlust € 1641,- mehr als 39% trotz Pensionsantritt mit 65 und durchgehender Versicherungsverlauf:

Pensionsantritt mit 65 am 1.7.2033

Pensionshöhe geltendes Recht: 47,5*2 = 95% GBMGL begrenzt 80% der besten 15 Jahre = 4171,-

Pensionshöhe Reformrecht: 47,5*1,78 = 84,55% GBMGL liegt unter dem Grenzwert von höchstens 80% der besten 40 (39)Jahre =2530,-,

MINUS 41%, € 1641,- (39,4%) Durchrechnungsverlust + 2% Anpassung.Trotz Pensionsantritt zum Regelpensionsalter und durchgehendem Versicherungsverlauf

 

 

Beispiel 6: Bankangestellter, Aufstieg zum Abteilungsleiter

Thomas A. Matura, Bankangestellter, mäßige aber stetige Karriere, nach der Matura Zivildienst, beginnt in Bank als Schalterkraft, nach 10 Jahren übernimmt er selbstständige beratende Tätigkeit was mit einem leichtem Gehaltssprung verbunden ist, mit 42 wird er Gruppenleiter und arbeitet sich bis 50 zum Abteilungsleiter hinauf, sein Einkommen liegt knapp unter der HBGL Pensionsantritt mit 65 Jahren am 1.7.2033. Insgesamt 47,5 Versicherungsjahre, davon 46,5 Beitragsjahre Pensionshöhe geltendes Recht: 47,5*2 = 95% höchsten 80% der besten 15 Jahre = 6293,-

Pensionshöhe Reformrecht: 47,5*1,78 = 84,55% der besten 40 Jahre = 4399,-

MINUS 33%, € 1954,- (31,1%) Durchrechnungsverlust + 2% Anpassung

 

Beispiel 7: Angestellter, Provisionsbasis

Christoph. K, Matura, Handelsangestellter, teilweise auf Provisionsbasis beschäftigt Nach der Matura 1Jahr Präsenzdienst danach Berufseinstieg als Handelsangestellter in BG3 (auf Anweisung werden auch schwierige Tätigkeiten von ihm selbstständig ausgeführt), nach 10 Dienstjahren schafft er den Sprung in BG4 (Selbstständige Tätigkeit) was mit einem Einkommensanstieg auf rund die Hälfte der HBGL verbunden ist , wegen Betriebsschließung wird er mit 45 nach 25 jähriger Betriebszugehörigkeit arbeitslos, nach einem Jahr findet er einen neuen Job als Handelsangestellter auf Provisionsbasis, anfangs eher mäßiger Verdienst, gefolgt von einigen guten Jahren, die letzten Jahre aber mit sinkender Tendenz, er verliert seinen Job mit 63 und bleibt bis zur Pension arbeitslos.

Versicherungsjahre: 46,5 Versicherungsjahre davon 42 Beitragsjahre Pensionsantritt mit 65 Jahren am 1.7.2033

Pensionshöhe geltendes Recht: 46,5*2 = 93% höchsten 80% der besten 15 Jahre = 4941,-

Pensionshöhe Reformrecht: 46,5*1,78 = 82,77% höchsten 80% der besten 40 Jahre = 3294,-

MINUS 35%, € 1.647,- (33,3%) Durchrechnungsverlust + 2% Anpassung

 

 

Beispiel 8: Verkäuferin, Kinder, Teilzeit. Karin S., Angestellte, 2 Kinder, Verkauf, TZ,

Karin S. beginnt als Verkäuferin mit 19 ihre Berufstätigkeit, sie bekommt mit 29 ihr erstes Kind, mit 31 ihr zweites Kind, 4 Jahre nach der Geburt ihres zweiten Kindes nimmt sie ihre Berufstätigkeit wieder auf, sie ist 8 Jahre Teilzeit beschäftigt und steigt dann wieder auf Vollzeit um, mit 50 wechselt sie in eine andere Filiale und ist dort überwiegend alleine tätig was auch mit einer leichten Einkommensverbesserung verbunden ist.

Pensionsantritt mit 65 Jahren am 1.7.2033 46,5 Versicherungsjahre insgesamt, davon 40,5 Beitragsjahre

Pensionshöhe geltendes Recht: 46,5*2 = 93% der GBMGL aber höchsten 80% der besten 15 Jahre = 3245,-

Pensionshöhe Reformrecht: 46,5*1,78 = 82,77% der GBMGL liegen unter dem Grenzwert von max. 80% der besten 40 Jahre = 2017,-

MINUS 40%, € 1228,- (38%) Durchrechnungsverlust + 2% Anpassung

 

Beispiel 9: Angestellte, Provisionsbais, Teilzeit Frau Edeltraud H. 

 

10 Vollzeitbeschäftigt · 3 Jahre Kinderbetreuung/nicht erwerbstätig · 4 Jahre Teilzeitarbeit · 30 Jahre Fixum und Povision (stark schwankendes Einkommen)

Nach Abschluss der Handelsschule beginnt Frau Edeltraud H. (geb. 1968) im Alter von 18 Jahren ihr Berufsleben als Handelsangestellte und übt diese Tätigkeit 10 Jahre aus (Vollzeit). Nach der Geburt ihres Kindes betreut sie ihr Kind drei Jahre lang (keine Erwerbstätigkeit). Danach kehrt sie als Teilzeitbeschäftigte wieder ins Erwerbsleben zurück. Nach 4 Jahren Teilzeitarbeit beginnt sie im Alter von 35 Jahren in der Versicherungsbranche als Vollzeitbeschäftigte. Ihr Einkommen besteht aus einem Fixum und einer erfolgsabhängigen Provision. Sie übt ihre Tätigkeit bis zum Pensionsantritt im Jahre 2033 drei Jahrzehnte aus. Insgesamt ist sie 44,5 Jahre erwerbstätig. Die Jahreseinkommen liegt in dieser Zeit fast immer über dem Durchschnittseinkommen aller Beschäftigten und erreicht vereinzelt fast das Niveau der Höchstbeitragsgrundlage. Ihre Gesamtbemessungsgrundlage würde bei gegebener Rechtslage € 6.108 betragen. Wenn die Regierungspläne durchgesetzt werden, würde diese auf € 4.147 sinken (-32%). Aufgrund der Versicherungsdauer beträgt der Steigerungsbetrag in jedem Fall 80%. Somit würde die Pension zur Gänze von der Entwicklung der Bemessungsgrundlage bestimmt: Wenn die Regierungspläne umgesetzt werden sollten, würde die Pension um € 1.675 niedriger liegen (€ 3.464) als nach geltendem Recht (€ 5.139).

MINUS 34%, € 1.675,- (32,6%) Durchrechnungsverlust + 2% Anpassung

 

 

Beispiel 10: Textilarbeiterin, Ladnerin, Kinder, Teilzeit

Maria S., 1.7.1968 geboren. Beschäftigungsbeginn mit 17 Jahren in einer Textilfabrik € 950,-. Nach 6 Jahren Beschäftigung mit 23 Jahren 1. Kind, mit 25 Jahren 2. Kind. Sie bleibt bis 32 Lebensjahr bei den Kindern (6 Jahre Kindererziehung, 3 Jahre Versicherungslücke). Bis zum 41 (10 Jahre) ist Frau S. wieder teilzeitbeschäftigt in der Textilfabrik. Von 42 bis 65 (23,5 Jahre) folgt eine Vollzeitbeschäftigung in der Schuhindustrie und als Ladnerin (€ 1.000).

Versicherungsjahre: 29,5 Jahre Vollzeit, 10 Jahre Teilzeit, 6 Jahre Kindererziehung, = 45,5 Versicherungsjahre Pensionsantritt mit 65 am 1.7.2033

Pensionshöhe geltendes Recht: 45,5*2 = 91% GBMGL (2233,-) höchstens 80% der besten 15 Jahre (2410,-); = 1928,- Pensionshöhe Reformrecht: 45,5*1,78 = 80,99% GBMGL (1627,-) höchstens 80% der besten 40 (39)Jahre (1712,-) =1318,-,

MINUS 34%, € 610,- (32%) Durchrechnungsverlust + 2% Anpassung

 

 

Beispiel 11: Volkswirtin, Karriere, keine Kinder

Camilla L. , geboren am 1.7.1968, VWL-Studium mit 23 abgeschlossen. Einstiegsgehalt als Jungakademikerin € 2.500,-. Durchgehend erwerbstätig bis 65. Kontinuierlicher Einkommensverbesserung, erreicht

Pensionsantritt mit 65 Jahren am 1.7.2033.

Pensionshöhe geltendes Recht: 41*2 = 82% höchsten 80% der besten 15 Jahre; 7980,- = 6384,-

Pensionshöhe Reformrecht: 41*1,78 = 72,98% der besten 40 Jahre 5997,- = 4377,- Pensionskürzung= 2007,- 31,4%

MINUS 33%, € 2007,- (31,4%) Durchrechnungsverlust + 2% Anpassung.

 

 

Beispiel 12: Hilfsarbeiter am Bau, Saison

Wilhelm G. geboren am 1.7.1968, nach Abbruch einer Zimmererlehre Bauhilfsarbeiter. Einstiegslohn € 1.394,-. Ab dem 18 Lebensjahr € 1.559,-. Mit 19 Jahren 1 Jahr Bundesheer. Von 20 bis 61 weiter als Bauhilfsarbeiter beschäftigt. In dieser Zeitspanne fallen in Summe 5 Jahre Winterarbeitslosigkeit an. Von 35 bis 50 verdient Herr G. aufgrund von Überstunden 10% über dem Kollektivvertragslohn. Mit 61 Jahren ist Herr G. gesundheitlich nicht mehr in der Lage als Hilfsarbeiter zu arbeiten. Er wird gekündigt. Anspruch auf eine Invaliditätspension besteht nicht (Herr G. ist theoretisch vermittelbar). Er bezieht bis 65 Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.

Versicherungsjahre: 40 Beitragsjahre, 9,5 Jahre arbeitslos, 1 Jahr Bundesheer.

Pensionsantritt mit 65 Jahren am 1.7.2033

Pensionshöhe geltendes Recht: 50,5*2 = 101% höchsten 80% der besten 15 Jahre; 3576,- = 2861,-

Pensionshöhe Reformrecht: 50,5*1,78 = 89,89% höchsten 80% der besten 40 Jahre 2816,- = 2253,- Pensionskürzung: 608,- 21,3%

MINUS 23%, € 608,- (21,3%) Durchrechnungsverlust + 2% Anpassung.

 

 

Beispiel 13: Patch-Worker, Freier DN, Werkvertrag, DV, Mann

Moritz W., geb .1.7.1968, Studium bis zum 27. Lebensjahr. Neben dem Studium 6 Jahre als Freier Dienstnehmer teilzeitbeschäftigt (€ 500 pro Monat). Danach 1 Jahr Bundesheer. Von 29 bis 36 (6 Jahre) an verschiedenen Projekten auf Werkvertragsbasis beteiligt (1 Jahr Versicherungslücke) Durchschnittseinkommen € 2.500. Ab 37 Dienstverhältnis bis 48 (11 Jahre) Einstiegsgehalt mit 37 € 2.800,-. Dann 1 Jahr arbeitslos. Ab 49 bis 65 (16 Jahre) beschäftigt. Wiedereinstiegsgeghalt mit 49 € 3.190,-.

Versicherungsjahre insgesamt: 40 Beitragsjahre, 1 Jahr Bundesheer 1 Jahr arbeitslos. Pensionsantritt mit 65 Jahren am 1.7.2033

Pensionshöhe geltendes Recht: 42*2 = 84% höchsten 80% der besten 15 Jahre; 8020,- = 6416,-

Pensionshöhe Reformrecht: 42*1,78 = 74,76% der besten 40 Jahre 5480,- = 4097,- Pensionskürzung: 2319,- 36%

MINUS 38%, € 2.319,- (36%) Durchrechnungsverlust + 2% Anpassung.  (red)