Wien - Die Pensionspläne der Regierung würden nicht nur für Menschen knapp vor der Rente sondern auch für heute junge Menschen drastische Folgen haben. Vor allem die Ausweitung der Durchrechnung von den besten 15 auf die besten 40 Jahre wird erhebliche Verluste zur Folge haben. Besonders stark Betroffene müssten mit Einbußen von über 40 Prozent im Vergleich zum geltenden Recht rechnen. Im Anschluss einige Fallbeispiele, die von der Arbeiterkammer errechnet wurden. Die hohen Einzelwerte für die Pensionen ergeben sich aus der prognostizierten Gehaltssteigerung bis zum Jahr 2033, in dem auch schon das Antrittsalter zwischen Frauen und Männern gleich gestellt ist.
Beispiel 1 - Bankangestellte mit Kind
Ingrid M., geboren am 1. Juli 1968
Zehn Jahre Vollzeitangestellte - anschließend 8 Jahre bei ihren 2 Kindern - 12 Jahre Teilzeit, dann bis 65 Vollzeit
Insgesamt 47,5 Versicherungsjahre (39,5 Beitragsjahre)
Pensionshöhe nach geltendem Recht: 47,5 mal 2 Prozent (Steigerungsbetrag) = 95 Prozent der Bemessungsgrundlage, aber maximal 80 Prozent der besten 15 Jahre - ergibt 4.171 Euro
Pensionshöhe neu (80 Prozent der besten 40 Jahre)= 2.530 Euro
Verlust = 41 Prozent - 39 Prozent durch Durchrechnung plus zwei Prozent Anpassungsverlust
Beispiel 2 - Kinderlose Volkswirtin
Camilla L, geboren am 1.7. 1968, VWL-Studium mit 23 Jahren abgeschlossen
Einstiegsgehalt: 2.500 Euro, durchgehend als Volkswirtin erwerbstätig (mit kontinuierlicher Einkommensverbesserung) bis 65.
41 Versicherungsjahre
Pensionshöhe nach geltendem Recht. 41 mal 2 Prozent = 82 Prozent der Bemessungsgrundlage, aber maximal 80 Prozent der besten 15 Jahre (7.980) - ergibt 6.384 Euro
Pensionshöhe neu = 41 mal 1,78 Prozent = 72,98 Prozent der besten 40 Jahre (5.997)= 4.377 Euro
Verlust = 33 Prozent - 31 Prozent durch Durchrechnung plus zwei Prozent Anpassungsverlust
Beispiel 3 - Facharbeiter
Fritz B, geboren am 17. 1968, Zimmerer-Lehre, anschließend Präsenzdienst, später Umschulung auf technischer Zeichner, zum Karriereende mit überdurchschnittlichem Einkommen bei einer Baufirma tätig. Insgesamt 4 Jahre Krankengeld, Rehab und Arbeitslosigkeit.
Pensionshöhe nach geltendem Recht. 50,5 (Versicherungsjahre) mal 2 Prozent = 101 Prozent, aber höchstens 80 Prozent der besten 15 Jahre (5.996 Euro) = 4.796 Euro
Pensionshöhe neu = 80 Prozent der besten 38,5 Jahre (3.480) = 2.784 Euro
Verlust=44 Prozent - 42 Prozent durch Durchrechung plus zwei Prozent Anpassung
Beispiel 4 - Hilfsarbeiter
Wilhelm G., geboren am 1.7.1968 Bauhilfsarbeiter mit Einstiegslohn 1.394 Euro, ab dem 18. Lebensjahr 1.559. Bis zum 61. Lebensjahr Bauhilfsarbeiter, danach arbeitslos bis 65. 1 Jahr Bundesheer, durch Saisontätigkeit 5 Jahre Winterarbeitslosigkeit
Pensionshöhe nach geltendem Recht: 50,5 mal zwei = 101 Prozent, aber höchstens 80 Prozent der besten 15 Jahre (3.576) = 2.861
Pensionshöhe neu = 80 Prozent der besten 40 Jahre (2.816) = 2.253