Wien - Die Pensionspläne der Regierung würden nicht nur für Menschen knapp vor der Rente sondern auch für heute junge Menschen drastische Folgen haben. Vor allem die Ausweitung der Durchrechnung von den besten 15 auf die besten 40 Jahre wird erhebliche Verluste zur Folge haben. Besonders stark Betroffene müssten mit Einbußen von über 40 Prozent im Vergleich zum geltenden Recht rechnen. Im Anschluss einige Fallbeispiele, die von der Arbeiterkammer errechnet wurden. Die hohen Einzelwerte für die Pensionen ergeben sich aus der prognostizierten Gehaltssteigerung bis zum Jahr 2033, in dem auch schon das Antrittsalter zwischen Frauen und Männern gleich gestellt ist.

Beispiel 1 - Bankangestellte mit Kind

Ingrid M., geboren am 1. Juli 1968

Zehn Jahre Vollzeitangestellte - anschließend 8 Jahre bei ihren 2 Kindern - 12 Jahre Teilzeit, dann bis 65 Vollzeit

Insgesamt 47,5 Versicherungsjahre (39,5 Beitragsjahre)

Pensionshöhe nach geltendem Recht: 47,5 mal 2 Prozent (Steigerungsbetrag) = 95 Prozent der Bemessungsgrundlage, aber maximal 80 Prozent der besten 15 Jahre - ergibt 4.171 Euro

Pensionshöhe neu (80 Prozent der besten 40 Jahre)= 2.530 Euro

Verlust = 41 Prozent - 39 Prozent durch Durchrechnung plus zwei Prozent Anpassungsverlust

Beispiel 2 - Kinderlose Volkswirtin

Camilla L, geboren am 1.7. 1968, VWL-Studium mit 23 Jahren abgeschlossen

Einstiegsgehalt: 2.500 Euro, durchgehend als Volkswirtin erwerbstätig (mit kontinuierlicher Einkommensverbesserung) bis 65.

41 Versicherungsjahre

Pensionshöhe nach geltendem Recht. 41 mal 2 Prozent = 82 Prozent der Bemessungsgrundlage, aber maximal 80 Prozent der besten 15 Jahre (7.980) - ergibt 6.384 Euro

Pensionshöhe neu = 41 mal 1,78 Prozent = 72,98 Prozent der besten 40 Jahre (5.997)= 4.377 Euro

Verlust = 33 Prozent - 31 Prozent durch Durchrechnung plus zwei Prozent Anpassungsverlust

Beispiel 3 - Facharbeiter

Fritz B, geboren am 17. 1968, Zimmerer-Lehre, anschließend Präsenzdienst, später Umschulung auf technischer Zeichner, zum Karriereende mit überdurchschnittlichem Einkommen bei einer Baufirma tätig. Insgesamt 4 Jahre Krankengeld, Rehab und Arbeitslosigkeit.

Pensionshöhe nach geltendem Recht. 50,5 (Versicherungsjahre) mal 2 Prozent = 101 Prozent, aber höchstens 80 Prozent der besten 15 Jahre (5.996 Euro) = 4.796 Euro

Pensionshöhe neu = 80 Prozent der besten 38,5 Jahre (3.480) = 2.784 Euro

Verlust=44 Prozent - 42 Prozent durch Durchrechung plus zwei Prozent Anpassung

Beispiel 4 - Hilfsarbeiter

Wilhelm G., geboren am 1.7.1968 Bauhilfsarbeiter mit Einstiegslohn 1.394 Euro, ab dem 18. Lebensjahr 1.559. Bis zum 61. Lebensjahr Bauhilfsarbeiter, danach arbeitslos bis 65. 1 Jahr Bundesheer, durch Saisontätigkeit 5 Jahre Winterarbeitslosigkeit

Pensionshöhe nach geltendem Recht: 50,5 mal zwei = 101 Prozent, aber höchstens 80 Prozent der besten 15 Jahre (3.576) = 2.861

Pensionshöhe neu = 80 Prozent der besten 40 Jahre (2.816) = 2.253

Verlust = 23 Prozent - 21 Prozent durch Durchrechnung plus zwei Prozent Anpassungsverlust (APA)