Beschwerde eines Autofahrers
Zur VGH-Entscheidung kam es aufgrund einer Beschwerde eines in Volders bestraften Autofahrers. Landesrätin Anna Hosp (VP) verweist darauf, dass eine generelle Aufhebung in allen analog gelagerten Fällen nicht möglich sei und im Prinzip jede einzelne Beschränkung vorerst in Kraft bleibe. Hosp will in Gesprächen mit der Gendarmerie erreichen, dass generelle 40er-Limits nicht mehr überwacht bzw. bestraft werden, bis die Gemeinden ihre Verordnungen überarbeitet haben.
Bedenken gegen die 40er-Beschränkung gebe es seit Jahren aus juristischer Sicht, meint Hansjörg Constantini von der Verkehrsabteilung des Landes. Ohne Gutachten samt Unfallstatistik sollten die Gemeinden damit sparsam umgehen und 40er- (oder 30er-) Zonen nur mit sichtbarer Begründung vor Schulen und Kindergärten, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen oder bei Fehlen eines Gehsteiges verordnen. Verkehrsexperten verweisen auch darauf, dass nachvollziehbare Limits eher eingehalten würden als generelle.
Einzelne Beschränkungen