Innsbruck - Ein generelles Tempolimit von 40 Stundenkilometern für ein Gemeindegebiet ist nach einer jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VGH) gesetzeswidrig. In Tirol sind im Bezirk Innsbruck-Land gleich 51 von 64 Gemeinden von der Entscheidung betroffen. Sie haben Anfang der 90er-Jahre meist ohne Ermittlungsverfahren das Tempolimit von 40 km/h am Ortseingang bei der Bezirkshauptmannschaft durchgesetzt. Gemeinden in anderen Bezirken waren dieser Modeerscheinung nur vereinzelt gefolgt.

Beschwerde eines Autofahrers

Zur VGH-Entscheidung kam es aufgrund einer Beschwerde eines in Volders bestraften Autofahrers. Landesrätin Anna Hosp (VP) verweist darauf, dass eine generelle Aufhebung in allen analog gelagerten Fällen nicht möglich sei und im Prinzip jede einzelne Beschränkung vorerst in Kraft bleibe. Hosp will in Gesprächen mit der Gendarmerie erreichen, dass generelle 40er-Limits nicht mehr überwacht bzw. bestraft werden, bis die Gemeinden ihre Verordnungen überarbeitet haben.

Bedenken gegen die 40er-Beschränkung gebe es seit Jahren aus juristischer Sicht, meint Hansjörg Constantini von der Verkehrsabteilung des Landes. Ohne Gutachten samt Unfallstatistik sollten die Gemeinden damit sparsam umgehen und 40er- (oder 30er-) Zonen nur mit sichtbarer Begründung vor Schulen und Kindergärten, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen oder bei Fehlen eines Gehsteiges verordnen. Verkehrsexperten verweisen auch darauf, dass nachvollziehbare Limits eher eingehalten würden als generelle.

Einzelne Beschränkungen

Beim Durchforsten des Schilderwaldes wären vor mehr als zehn Jahren einzelne Beschränkungen von der Bezirkshauptmannschaft aufgehoben worden, erzählt Volders Bürgermeister Max Harb. Deshalb hätte die Gemeinde dann das generelle 40er-Limit verhängt. Sein Ziel sei es nun, den 40er für alle Gemeinde-und Landesstraßen in seiner Gemeinde zu erhalten und das gesetzliche 50-km/h-Limit auf die den Ort querende Bundesstraße zu beschränken. (hs, DER STANDARD Printausgabe 17.4.2003)