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Foto: APA/BARBARA GINDL

In Österreich sind derzeit rund 165.000 Videokameras im Einsatz, 100.000 davon in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Sportstätten, Kaufhäusern, Restaurants, Trafiken und Garagen. Private Geräte müssen nicht behördlich registriert werden.

Skurrile Situation

Laut Regierungsprogramm soll die Videoüberwachung gesetzlich neu geregelt werden. "Wir haben derzeit die eher skurrile Situation, dass jedermann in der Öffentlichkeit aufgenommene Videos speichern kann, nur die Polizei nicht", sagt Innenminister Ernst Strasser (VP). Vor kurzem musste in Villach ein Versuch abgebrochen werden, bei dem Videobilder aus der "Gastronomiemeile Lederergasse" direkt bei der Polizei aufgezeichnet worden waren.

Flächendeckende Überwachung

Datenschützer kritisieren, dass sich Bürger gegen eine flächendeckende Überwachung - egal ob durch privat oder durch den Staat - praktisch nicht zur Wehr setzen können. Grundrechte wie die Bewegungsfreiheit und die Wahrung der Intimsphäre kämen unter die Räder.

Öffentliche Plätze:

Auf öffentlichen Plätzen darf in Österreich grundsätzlich jeder jeden filmen. Für die Gefilmten besteht aber ein Bildnisschutz gemäß Urheberrechtsgesetz (§ 78).

Verkehr:

Kameras zur Verkehrsbeobachtung werden von der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingesetzt, Grundlage dafür ist die geltende Straßenverkehrsordnung (§ 44a).

Demos:

Das Sicherheitspolizeigesetz (§ 54) rechtfertigt den Kameraeinsatz zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe bei Versammlungen und Demonstrationen. (simo, völ, DER STANDARD Printausgabe, 17. April 2003)