"Die Erfahrung der LEFÖ/Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (IBF) zeigt, dass Betroffene von Frauenhandel nicht nur in die Prostitution, sondern auch in den Haushalt und in die Ehe gehandelt werden. Der Zweck des Handels bleibt aber immer der gleiche: die Ausbeutung der Frauen! Betroffene von Frauenhandel sind Opfer einer gravierenden Verletzung der Menschen-/Frauenrechte. Sie müssen unter sklavenähnlichen Bedingungen in der Prostitution oder im Haushalt arbeiten, werden bedroht und erleiden körperliche und psychische Gewalt. Aufgrund ihrer rechtlosen Situation werden sie zur Ausübung von Dienstleistungen gezwungen und ihrer persönlichen oder sexuellen Integrität von ArbeitgeberInnen oder Ehemännern beraubt." (LEFÖ-Aussendung)

Dazu Evelyn Probst von der LEFÖ/IBF (Lateinamerikansiche Emigrierte Frauen in Österreich): " Im Jahr 2002 betreuten wir 208 Frauen, von diesen wurden 17 Prozent nicht in die Prostitution gehandelt. Die von uns betreuten Frauen sind nur die Spitze des Eisberges, wie internationale Zahlen zeigen".

Im österreichischem Strafrecht (§ 217) wird nach wie vor nur der Handel in die Prostitution bestraft. Das UN-Menschenhandelprotokoll vom Dezember 2000, das auch von Österreich unterzeichnet wurde, stellt aber die Ausbeutung – und nicht den Zweck - in den Mittelpunkt und verlangt, alle Formen von Menschen-/Frauenhandel strafrechtlich zu verfolgen. Auch Österreich wäre nun angehalten das UN-Menschenhandelsprotokoll umzusetzen. LEFÖ fordert daher, dass jede Form der Ausbeutung von Migrantinnen strafrechtlich verfolgt wird und auch Österreich den § 217 StGB erweitert. (red)