Der Rechnungshof kritisiert einmal mehr die ÖBB, diesmal im Zusammenhang mit Spekulationsgeschäften, die 2005 ihren Ausgang nahmen.

Wegen einer möglichen Verletzung der Sorgfaltspflicht sollten eingehende Untersuchungen zur Klärung einer Organhaftung und allfälliger Schadenersatzklagen eingebracht werden, empfiehlt der Rechnungshof in seinem Bericht.F

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Wien - Akkurat an seinem ersten Arbeitstag als neuer ÖBB-Chef erhielt Christian Kern (44) am Montag einen frisch fertiggestellten Bericht des Rechnungshofs (RH) auf den Tisch. Die Untersuchung zu "Finanztransaktionen der Österreichischen Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft und einzelner Konzerngesellschaften mit der Deutsche Bahn AG" ist so katastrophal ausgefallen, wie es der Rohbericht vermuten ließ.

Zur Erinnerung: Das 2008 abgelöste und mit Golden Handshakes verabschiedete Führungsduo der ÖBB Holding, Martin Huber und Erich Söllinger, hat nach Recherchen der Rechnungsprüfer die 2005 eingegangenen Spekulationsgeschäfte im Ausmaß von 612,9 Millionen Euro ohne hinreichende Information und ohne entsprechende Beschlüsse der Konzernorgane getätigt. Sie haben im November 2005 auch die Auflösung der Collaterized Debt Obligations (CDO) - das sind im Wesentlichen Wetten auf Kreditausfälle, die über eine große Hebelwirkung verfügen - abgelehnt.

Sorgfaltspflicht verletzt

Schlussendlich ist die ÖBB Anfang des heurigen Jahres durch einen Vergleich mit der Deutschen Bank, Partner beim CDO-Deal, auf einem Verlust aus den Spekulationsgeschäften in Höhe von 295 Mio. Euro sitzengeblieben.

"Aufgrund des begründeten Verdachts von Sorgfaltspflichtverletzungen durch Vorstandsmitglieder der involvierten ÖBB-Gesellschaften (ÖBB-Bau-AG, Personenverkehr und Rail Cargo Austria; Anm.) im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder dem Erwerb des Hybrid-CDO2 und des maximal möglichen Verlustes von 612,9 Mio. Euro bzw. des inzwischen eingetretenen Verlustes von 295 Mio. Euro aus dem Hybrid-CDO2 sollten die Aufsichtsräte der betroffenen ÖBB-Gesellschaften eingehende Untersuchungen zur Klärung einer Organhaftung und allfälliger Schadenersatzpflichten einleiten und gegebenenfalls Haftungsklagen gegen die verantwortlichen Vorstandsmitglieder einbringen", schreibt der Rechnungshof.

Und weiter: "Im Zusammenhang mit der Gewährung von Abfindungen bei der Auflösung der Anstellungsverträge mit den beiden ehemaligen Vorstandsmitgliedern (Huber und Söllinger; Anm.) sollten die Voraussetzungen für eine Organhaftung der Mitglieder des Aufsichtsratspräsidiums der ÖBB-Holding AG geprüft werden." Mitglieder im Aufsichtsratspräsidium der ÖBB-Holding waren Ex-Porr-Chef Horst Pöchhacker, Rechtsanwalt Eduard Saxinger und Fruchtsaftproduzent Franz Rauch.

Eine Verbindung der Finanzdeals zu den Cross-Border-Leasing-Geschäften (CBL) der Bahn, wie von den ÖBB des öfteren unterstrichen, wird vom RH nicht gesehen. Die Tranche sei risikotechnisch nicht als Diversifizierung von Risiken, vielmehr als "Risikomagnet" zu werten. Eine Absicherungswirkung auf CBL-Geschäfte lag laut den Prüfern nicht vor. Einige der in den 1990er-Jahren eingegangenen CBL-Geschäfte laufen nach Auskunft der ÖBB übrigens erst 2019 aus.

Während die Grünen, auf deren Initiative der Rechnungshof die Sonderprüfung gestartet hat, und das BZÖ eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft schicken wollen, tritt die SPÖ auf die Bremse, was die Aufarbeitung der Vergangenheit betrifft. "Das Unternehmen ist neu aufgestellt worden, es gibt neue Strukturen. Was in der Vergangenheit passiert ist, kann sich nicht mehr wiederholen" , hieß es im Büro der für die ÖBB zuständigen Verkehrsministerin Doris Bures (SP). Die Aufsichtsräte hätten das volle Vertrauen der Ministerin, sagte eine Sprecherin dem Standard.

ÖBB-Chef Kern sagte im ORF-Abendjournal: "In meiner Amtszeit wird es mit Sicherheit keine Spekulationsgeschäfte mehr geben." Den Rechnungshofbericht will die Bahn eingehend prüfen und danach entscheiden, was zu tun ist. Bereits jetzt seien "Transparenzmechanismen verstärkt und Produktkataloge verabschiedet" worden, so Kern. (Günther Strobl, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 8.6.2010)