Geistlicher bekannte sich schuldig - Urteil nicht rechtskräftig
Wiener Neustadt - Wegen des Besitzes und der Weitergabe von elektronisch aufbereiteten kinderpornografischen Darstellungen ist ein 49-jähriger Pfarrer aus dem Vikariat Unter dem Wienerwald am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt schuldig gesprochen und zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Verteidiger und Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Der all seiner Ämter enthobene Geistliche hatte sich vollinhaltlich schuldig bekannt und reumütig gezeigt. Mildernd waren das Geständnis und seine Unbescholtenheit, als erschwerend wertete Einzelrichterin Christine Gödl den langen Tatzeitraum von Oktober 2004 bis zum "Auffliegen" (über einen Internet-Chatpartner) im Februar 2010.
"Es war eine
Sucht"
"Ich schäme mich", sagte der Angeklagte zum Vorwurf von
Staatsanwalt Erwin Blümel, sich seit Oktober 2004 zahlreiche
pornografische Darstellungen aus dem Internet beschafft und den
Zugriff darauf im Chat-Verkehr gestattet zu haben. Manchmal, bei Betrachtungen der Bilder, habe er ein
"schlechtes Gewissen" bekommen: "Ich dachte, um Gottes willen, was
kommt da daher!" Aber "bedauerlicherweise" habe er den Chat-Verkehr
nicht eingestellt. Material getauscht habe er aus Neugier, was er
geschickt bekäme.
"Es war eine
Sucht", die er nun in einer freiwilligen psychotherapeutischen
Behandlung aufarbeite. Als "Sühneleistung" sei er überdies ein halbes
Jahr lang unentgeltlich in einem Krankenhaus tätig.
Pfarrer arbeitete auch als Religionslehrer
Die Erkenntnis, dass sich die Dateien nicht löschen ließen, sei
ein "Schock" gewesen - ebenso wie die Hausdurchsuchung, bei der der
PC beschlagnahmt wurde, meinte der Geistliche, der die ganze Zeit
hindurch Pfarrer war - und auch Religionslehrer. Die Diskrepanz
zwischen dem Unterricht vor Kindern und seinem verbotenen Tun am
Computer erklärte er auf Frage der Richterin mit seinem
Suchtverhalten, betonte aber, als Lehrer keinerlei Übergriffe gesetzt
und auch sonst niemandes sexuelle Atmosphäre verletzt zu haben.
Am schwersten liege ihm am Herzen, dass er die Menschenwürde
außer
Acht gelassen habe, sagte der 49-Jährige in seinen Schlussworten.
Seinem Ersuchen, eine "diversielle Maßnahme" zu verhängen, leistete
die Richterin nicht Folge: Diversion sei nur bei weniger schwerer
Schuld möglich. Die Strafdrohung für das Delikt nach Paragraf 207a
(Pornografische Darstellungen Minderjähriger) beträgt bis zu zwei
Jahre Haft.
Angesichts der zahlreich verschiedenen Medienvertreter hatte
der
Verteidiger zu Verhandlungsbeginn den Ausschluss der Öffentlichkeit
beantragt: Es sei seinem Mandanten nicht zuzumuten, vor Publikum über
Details aus seiner Geschlechtssphäre zu berichten. Das öffentliche
Interesse sei höher zu bewerten, wies die Richterin den Antrag ab.
Ämter enthoben
Der Pfarrer war nach Verständigung durch die Justizbehörden
seiner
Ämter enthoben worden, teilte die Erzdiözese Wien im Februar mit. Die
Sorge der Kirche gelte den Kindern, die Opfer sexuellen Missbrauchs
werden, hieß es damals. Der Geistliche wurde von seinen Ämtern und
Aufgaben als Pfarrer, stellvertretender Dechant und
Wallfahrtsdirektor sowie als Religionslehrer unverzüglich dienstfrei
gestellt. (APA)