Burgenland-Wahl

FPÖ bringt Antrag für Teilauszählungen ein

3. Juni 2010, 13:46
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    foto: apa/angelika warmuth

    Ungereimtheiten bei der Burgenland-Wahl.

Rauter will über Wahlanfechtung abstimmen - Verfassungsexperten sehen nur geringes Risiko für eine Wahl-Aufhebung

Eisenstadt - Die burgenländische Landtagswahl könnte doch noch ein Fall für den Verfassungsgerichtshof werden. Trotz des Einzugs der Liste Burgenland (LBL) in den Landtag, gibt sich Listenvierter, Wolfgang Rauter, nicht zufrieden. Er persönlich sei für eine Wahlanfechtung, wolle dies aber "nicht alleine entscheiden". Damit sollen die "Unzukömmlichkeiten", die bei der Wahl aufgetreten seien, aufgezeigt werden. Um über diese Entscheidung zu fällen, sollen nächstes Wochenende "sämtliche Wahlwerber" zu einer Abstimmung zusammentreffen, so Rauter.

Rauter wiederholte die Gründe, die ihn bestärken, einen erneuten Urnengang anzustreben: Einerseits, dass die Wahlordnung nicht dem Bundesverfassungsgesetz (BVG) entspreche und andererseits etwa wegen der Schreibfehler auf den Stimmzetteln. Auf die Frage, wie denn das Ergebnis für die Liste nach einer Wahlanfechtung aussehen würde, meinte Rauter: "Unser jetziges Problem war, dass wir in weiteren Kreisen nicht besonders bekanntgewesen sind." Das hätte sich jedoch geändert: "Weil die Leute gesehen haben, dass wir die vier Prozent aus dem Stand heraus geschafft haben." Dies sehe er als hilfreich bei Neuwahlen.

FPÖ bringt Antrag für Teilauszählungen ein

Die FPÖ hat sich darauf geeinigt, dass sie am kommenden Montag bei der Landeswahlbehörde einen Antrag auf Teilauszählung stellen wird. Grund dafür sei, dass es in einigen Ortschaften zu "gröberen Ungereimtheiten" bei der Stimmenauszählung gekommen wäre. Dies betreffe in etwa fünf Gemeinden, erklärte Spitzenkandidat Johann Tschürtz. Wie viele genau darunter fallen, werde in einer morgigen Sitzung besprochen.

Verfassungsexperten sehen nur geringes Risiko

Verfassungsexperten bezweifeln, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Burgenland-Wahl aufgrund einer Anfechtung der Liste Burgenland aufheben würde. Die Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk und Theo Öhlinger sehen weder in der falschen Namensschreibung noch im neuen Vorzugsstimmenwahlrecht wirklich einen Grund für die Aufhebung. Für Heinz Mayer gibt es in Sachen Namensschreibung ein "Restrisiko" - und anders als seine Kollegen hat er verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorzugsstimmenregelung. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 62
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systemfehler1
00
Wer soll die Neuauszählung vornehmen?

Die Blauen?
Ja kann denn von denen irgendwer ohne Zuhilfenahme der Finger weiter als bis drei zählen?

Der Konterspieler
 
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sehr geheimnisvoll das alles

Laut Tschürtz sollen "Stimmen falsch zugeornet" worden sein.
in jeder wahlkommission sitzen rote und schwarze. warum hätten die eine falschzuordnung von LBL-Simmen übersehen sollen?
Um welche gemeinden geht es?
deutschkreutz, bad sauerbrunn und grosshöflein werden wohl dabei sein, nehm ich an.

Hans der Wedler
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Ich hab nicht genug Stimmen gewonnen

Deswegen möcht ich gern eine Neuwahl.
Das ist eine legitime Aussage ? Da sagt keiner was ? Wo kommen wir hin wenn wir solang Neuwahlen machen bis es allen in den Kram passt ?

In anderen EU-Ländern treten Leute wegen ihren Aussagen zurück, in Österreich fallens entweder nicht auf oder werden ignoriert..

Sheriff Jack Mauer
00

Hoffentlich kommt bald das E-Voting.Damit wird dann alles "transparenter".

Der gelernte Österreicher
00
sie haben die <irony on> - tags vergessen

Dans Hichand
21

Eine Neuauszählung wird der FPÖ ganz bestimmt einen Erdrutschsieg bringen.....
NOT

Hoher Standard
02

Das ned, aber statistisch gesehen ein Mandat.
Eine für die LBL falsch gezählte Stimme bedeutet, dass die LBL rausfliegt.

Fraho
11
Betrug nicht ausgeschlossen

......wenn man nach dem offiziellen Wahlschluss noch Stimmzettel als Briefwähler absenden kann, dann braucht man nur einen guten Draht zur Wahlkommission, wer nicht gewählt hat.
"Jemand" nimmt einen Nichtwählernamen, füllt eine Wahlkarte auf dessen Namen aus, sendet den Stimmzettel mit der Wahlkarte an die Zentrale Wahlkommission und wird dort mitgezählt.
Daher: Um Betrug zu verhindern muss die Stimme des Briefwählers bei offiziellem Wahlschluss in der Zentrale eingetroffen sein.

gemeinsam
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und woher nehmen sie die wahlkarte

sie scherzbold?

Fraho
02
@gemeinsam

In der Wahlkommission gibt es Personen die brauchen nur guten Draht zum Amt - sie werden doch nicht glauben, dass die Drucksachen abgezählt werden wieviel übrig geblieben sind. Diese werden entsorgt, jedenfalls wird nicht überprüft wohin die übrig gebliebenen Drucksachen wandern.
Da könnte doch auch eine Partei interessiert sein sich solche Drucksachen anzueignen.
Es ist Betrug Tür und Tor geöffnet, wenn die Briefwahlstimme am Wahltag noch aufgegeben werden kann und nicht schon am Wahltag eingelangt sein muss!

Michael Bakunin
00

wahlkarten können nicht nach der wahl ausgestellt werden, sondern nur bis ein paar tage davor davor. so ein betrug müsste ja von der landeswahlbehörde ausgehen, denn nur dort werden die wahlkarten ausgegeben. so ein groß angelegter betrug ist in österreich nicht denkbar. da gäbe es zu viele mitwisser.

Fraho
00
@michael

Nicht denkbar aber nicht unmöglich!
Ist es doch möglich einige oder mehrere Wahlkarten zur Seite zu schaffen - alles ist möglich wenn man will!
Dann noch schauen wer nicht gewählt hat - also gebe ich die Stimme ohne Probleme ab!
Nochmals: Daher ist es nötig, dass die Wahlkartenstimme auch beim Wahltag schon mitgezählt werden kann.

Michael Bakunin
00

so eine manipulation ist fast ausgeschlossen, weil sie bei der ersten überprüfung sofort auffallen würde. denn die wahlkartenwähler sind schon vorher bekannt und eingetragen. wenn nun nachträglich eine wahlkarte von jemanden eintrifft, der gar keine wahlkarte ausgestellt bekommen hat, ist das schon ziemlich auffällig.

Fraho
00
auch wenns nicht sehr oft möglich........

...aber ohne Probleme handelbar, denn wer überprüft im Nachhinein noch wer eine Wahlkarte ausgestellt bekommen hat und ob er diese mit dem Stimmzettel auch zurück gesendet hat?
Nach dem Wahltag ist das alles nicht mehr interessant, aber noch möglich, wenn nicht der Wahlschluß für alle am Wahltag ist.

Michael Bakunin
00

natürlich wird bei jeder wahlkarte überprüft, ob der wähler mi wählerverzeichnis steht und eine wahlkarte beantragt hat. das kann auch jederzeit überprüft werden.

Fraho
00
das wurde ja nicht bestritten, aber

.......wenn gemeldet wird, der oder die hat nicht gewählt und die Karte wird von jemand Gefinkelten, der das erfährt auf dessen Nichtwählernamen ausgefüllt und dann zur Post gegeben, dann wird nichts mehr überprüft!

Michael Bakunin
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nein, das funktioniert nicht.
denn selbst wenn jemand weiß, wer am wahltag nicht gewählt hat und wer eine wahlkarte beantragt hat (nur für jene könnte man ja eine wahlkarte ausfüllen), weiß derjenige immer noch nicht, ob der wahlkartenwähler nicht per briefwahl gewählt hat. genau diese briefwahlstimmen werden ja erst im nachhinein ausgezählt und dürfen bis ein paar tage später bei der wahlkommission eintreffen.
also woher soll mann wissen, wer seine wahlkarte bis zum letztmöglichen tag noch einschicken wird? und nachher - wenn man es weiß - ist es zu spät.

Fraho
00
aber natürlich funktioniert das

Wenn Maier und Müller im Sprengel XY nicht gewählt haben oder Huber eine WK beantragte, aber im eigenen Sprengel wählen ging, dann meldet man diese Personen an einen "Interessierten", der füllt die WK nach Wahlschluss aus - dazu den passenden Stimmzettel und abgesandt zur Landeswahlkommission.
Bei der Landeswahlkommission kommt der Stimmzettel 2 Tage nach Wahlschluss an und wird gezählt.
Dort kann man nur auffallen, wenn 2 x die gleiche Wahlkarte mit dem gleichen Namen eintrifft - aber sonst wird nichts mehr überprüft - nur die Wahlkarte und der Stimmzettel sind wichtig.
Nur wenn die Wahlbeteiligung über der Anzahl der erfassten Wähler liegt, fällt der Betrug auf!
Daher - Wahlschluss MUSS auch Ende des Wahlkarteneintreffens sein.

Michael Bakunin
00
nein, du hast es immer noch nicht verstanden

wenn maier und müller keine wahlkarte beantragt haben, kann man auch keine für sie abgeben. das würde auffallen. wenn sie eine wahlkarte beantragt haben, weiß man erst nach der frist zur einlangung der wahlkarten, ob sie gewählt haben oder nicht. da wäre das risiko für diese beiden herren eine gefälschte wahlkarte anzugeben zu groß, denn eine doppelte wahlkarte würde auffallen.
wenn huber eine WK beantragt hat und im eigenen sprengel gewählt hat, ist eine weitere WK für ihn ohnehin unmöglich, weil seine stimmabgabe ja schon registriert ist. das würde sofort auffallen.
also alle drei beispiele sind gut abgesichert.

Fraho
00
Die Praxis nicht verstanden was möglich ist!

Es gibt UNABHÄNGIGE Wahlkommissionen - der Sprengel ZÄHLT die Stimmen aus - in gültige und ungültige Stimmen - die gültigen werden sofort der Partei zugeordnet und an das Land gemeldet. Somit ENDE für den Sprengel.
Wenn jemand dieses Sprengels Nichtwähler und jene meldet die die Wahlkarte im Sprengel abgegeben haben, weil persönlich erschienen - dann kann ein Betrüger sehr wohl noch eine Wahlkarte für Nichtwähler bzw. Wahlkartenwähler ausstellen, denn die Wahlhandlung UND das Auszählen im Sprengel ist VORBEI und das Ergebnis gemeldet.
Jene Wähler mit WK kommen direkt zur LWahlbehörde und dort wird nur überprüft ob die Wahlkarte beiliegt und der Stimmzettel wird der Partei zugerechnet.
Der LWBehörde interessieren die Sprengel NICHT mehr!

Michael Bakunin
00
fortsetzung

ob jemand nichtwähler ist, stellt sich erst nach dem ablauf der frist für die briefwahlstimmen heraus. daher kann man nicht schon vorher wissen, wer nicht gewählt hat und für diesen dann eine WK fälschen.
abgesehen davon müsste man so eine WK auch mit allen stempeln und ausgefüllten feldern richtig fälschen, was nicht so leicht sien dürfte.

Fraho
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Dir fehlt die Praxis!

Das Wählerverzeichnis bezieht sich NUR auf den eigenen Sprengel - darin sind WKW vermerkt - kommt der WK-Wähler in den EIGENEN Sprengel wählen gibt er die WK ab und gilt als normaler Wähler. Diese WK verbleibt bei den Sprengelergebnisdokumenten.
Diese Sprengellommission entscheidet ALLEINE das Ergebnis, gibts durch und beendet die Wahl.
Wer mit WK wählt dessen Stimme kommt zur Landeswahlkomm - Diese nimmt alle WK-Stimmen auf und zählt diese WK-Stimme dazu - aber nicht mehr im eigenen Sprengel - dort war längst Wahlschluß !

Wennst es jetzt noch immer nicht begriffen hast, dann tut mir das für Dich leid.

Jedenfalls KANN es Betrug sein, wenn nicht am Wahlschluss ALLE Stimmen da und ausgezählt sein müssen !

Ende des Nachhilfeunterrichtes

Michael Bakunin
00
dir fehlt die logik!

schade, dass du nicht verstanden hast, was ich meine.
das wählerverzeichnis ist ein zentrales verzeichnis aller stimmberechtigten personen, das natürlich nicht nur im sprengel aufliegt. jede person kann nur dann mit WK wählen, wenn sie in diesem verzeichnis mit WK markiert ist.
egal, ob ein WK-Wähler im eigenen od. fremdem Sprengel od. per Briefwahl wählt, es muss in jedem dieser 3 Möglichkeiten geprüft werden, ob diese Person eine WK erhalten hat.
Jede abgegebene Stimme wird im Wähler- und Abstimmungsverzeichnis vermerkt. Es ist also nicht möglich für eine Person 2 Stimmen abzugeben (dieser Betrug kann leicht aufgedeckt werden).
Auch kann man nicht vor Ende der Frist wissen, wer gewählt hat oder nicht.
Ist das wirklich so schwer?

Michael Bakunin
00
nein da liegst du völlig falsch

es gibt ein zentrales wählerverzeichnis, das hat nichts mit den sprengeln zu tun. dort ist bei jedem wähler angeführt, ob er eine WK beantragt hat. folglich können nur jene auch mit WK wählen. das wird sicher auch bei den briefwahlstimmen überprüft.
weiters gibt es ein abstimmungsverzeichnis, auf dem alle personen aufgelistet sind, die ihre stimme in ihrem wahlsprengel abgegeben haben und ein wahlkartenverzeichnis, auf dem alle wahlkartenwähler aufgelistet sind, die ihre stimme in einem fremden sprengel abgegeben haben.
bei jeder briefwahlstimme kann also überprüft werden, ob diese person eine WK beantragt hat undob sie schon am wahltag in einem sprengel gewählt hat.

gemeinsam
00
Nicht danach sondern davor

Theoretisch ist natürlich viel möglich. Da gibt es aber schon viele Mitwisser im Gemeindeamt. Und warum auf einmal außergewöhnlich viele Wahlkarten ausgestellt wurden wäre sicherlich ein Thema. Die Wahlkarten müssen von jemandem übernommen werden. Per Unterschrift. Ich glaube nicht, dass im Burgenland mit seinen kleinen Einheiten solche Machenschaften unbemerkt bleiben würden. Uns soviel kriminelle Energie für ein paar Wahlkarten einzusetzen halte ich für Unwahrscheinlich. Grundsätzlich sollte aber dieser Mangel im System abgestellt werden. Die Ungereimtheiten in Niederösterreich – ein PROFIL Artikel war da sehr aufschlussreich – zeigte auf, wo die wirklichen Probleme liegen. Nicht danach sondern davor.

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