ZUR PERSON:

Thomas Giegerich, geb. 1959, ist Professor für Öffentliches Recht an der Uni Kiel und Ko-Direktor des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht.

Foto: Uni Kiel

Nämlich ob die Gaza-Blockade völkerrechtlich zulässig ist. Doch dafür fehle die Instanz, sagte er im Gespräch mit Julia Raabe.

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Standard: Die Militäraktion fand in internationalen Gewässern statt. Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Giegerich: Auf der sogenannten hohen See gilt die Freiheit der Schifffahrt. Nur der Staat, dessen Flagge ein Schiff berechtigt ist zu führen, darf Hoheitsbefugnisse über Schiffe ausüben, die sich dort befinden. Also beispielsweise Griechenland über ein griechisches Schiff, die Türkei über ein türkisches Schiff - aber jedenfalls nicht Israel ohne die Zustimmung des Flaggenstaates.

Israel beruft sich allerdings darauf, dass es sich mit der Hamas, die den Gazastreifen beherrscht, in einem bewaffneten Konflikt befinde. Israel hat über den Gazastreifen eine Blockade verhängt. Da kommen das Kriegsvölkerrecht und das Selbstverteidigungsrecht Israels ins Spiel. Eine Blockade, die völkerrechtlich zulässigerweise verhängt worden ist, darf von dem Staat durchgesetzt werden - und zwar auch auf der hohen See. Das macht Israel geltend. Sie können sich vorstellen, dass diese Frage sehr umstritten ist.

Abgesehen davon müssen die Menschenrechte und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden - schwer zu beurteilen, wenn man die genaue Faktenlage nicht kennt.

Standard: Wer könnte die Rechtmäßigkeit der Blockade klären?

Giegerich: Dafür gibt es leider keine Instanz. Der Sicherheitsrat könnte darüber eine Entscheidung treffen in einer förmlichen Resolution. Aber der Sicherheitsrat ist kein Gericht, und Israel könnte diese Stellungnahme ablehnen. Der Internationale Gerichtshof könnte eine solche Entscheidung treffen - unter der Voraussetzung, dass sich Israel der Jurisdiktion unterwirft. Das wird es wohl nicht tun, sodass die Frage letztlich nicht geklärt wird.

Standard: Israel hat hunderte Aktivisten inhaftiert. Ist das zulässig?

Giegerich: Ich bin nicht sicher, auf welcher Grundlage sie festgehalten werden. Möglicherweise wirft Israel einigen von ihnen vor, dass sie israelische Soldaten angegriffen hätten. Das könnte eine mögliche Grundlage für das Festhalten sein. Dann könnten sie auf Basis des israelischen Rechts belangt werden. Eine völkerstrafrechtliche Grundlage gibt es dafür sicherlich nicht. (Julia Raabe, DER STANDARD, Printausgabe, 2./3.6.2010)