Anlässlich des Internationalen Hurentages am 2. Juni machen Beratungsstellen und die Selbstorganisation für SexarbeiterInnen wiederholt auf die schlechten Arbeitsbedingungen von SexarbeiterInnen aufmerksam. Die Plattform sexworker.at, die Vereine LEFÖ (Wien), maiz (Linz), SXA-Info (Graz) und PiA (Salzburg) fordern die politischen EntscheidungsträgerInnen auf, SexarbeiterInnen "endlich mit anderen Erwerbstätigen gleich zu stellen und ihren rechtlichen Schutz zu garantieren".

Politische und gesellschaftliche Doppelmoral

Die Situation von SexarbeiterInnen hat sich in Österreich in den letzten Jahren nicht verbessert. Im Gegenteil: Obwohl Beratungsstellen und die Plattform sexworker.at immer wieder öffentlich für mehr Rechte und gegen Stigmatisierung auftreten, wird SexarbeiterInnen mit Abwertung und Diskriminierung begegnet. Ständige Kontrollen, unverhältnismäßig hohe Verwaltungsstrafen und willkürliche Steuerbescheide sind eine alltägliche Realität und Ausdruck der politischen und gesellschaftlichen Doppelmoral.

Steuerpflichtig, aber sittenwidrig

Sexarbeit wird in Österreich nach wie vor nur "geduldet". Geregelt werden Pflichten von SexarbeiterInnen, keine Rechte: SexarbeiterInnen unterliegen einer wöchentlichen amtsärztlichen Untersuchungspflicht. Sexarbeit ist nach der immer noch unwidersprochenen Judikatur des Obersten Gerichtshofs (1989) in Österreich "sittenwidrig", Einkünfte von SexarbeiterInnen werden jedoch besteuert. Sexarbeit ist weder als Gewerbe, noch als Erwerbsarbeit anerkannt.

Alljährliche Forderungen

In diesem Zusammenhang betonen die Organisationen abermals ihre langjährigen Forderungen nach einer Entkoppelung des Regelungsbereichs der Prostitution aus den Sitten- bzw. Anstandsnormen sowie nach der rechtlichen Gleichbehandlung und Gleichstellung von SexarbeiterInnen mit anderen Erwerbstätigen durch die Legalisierung der Sexarbeit als Erwerbstätigkeit und entsprechende fremdenrechtliche Änderungen. Außerdem fordern sie den Schutz vor Prekarisierung, Diskriminierung, Sexismus und Rassismus. (red)