Salzburg - Eine spontane, nicht angemeldete Demonstration am Rande eines Vortrages von Innenministerin Maria Fekter über Asylpolitik hat für zwei Teilnehmer zu einer Verurteilung am Landesgericht Salzburg geführt. Vor dem Veranstaltungssaal war es zu einem Tumult zwischen den Protestlern und der Polizei gekommen. Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde ein bisher unbescholtenes Brüderpaar zu neun Monaten teilbedingt bzw. zu sechs Monaten bedingt - noch nicht rechtskräftig - verurteilt. Die Verteidigung bezeichnete das Urteil als "völlig unverhältnismäßig".

Via SMS hatten sich im Jänner 2010 rund 20 Menschen verabredet und protestierten mit Pfiffen und Transparenten gegen die eintreffende Ministerin und ihre zunehmend schärfere Asylpolitik. Das Grüppchen ließ Fekter dann in den Saal und begab sich auf den Vorplatz. Plötzlich warf ein Bursch zwei Schweizerkracher, woraufhin anwesende Polizisten einschritten.

Vorwurf: Widerstand gegen Polizisten

Der ältere Bruder soll dann von hinten auf einen Polizisten losgegangen sein, ihm den Arm um Hals und Schulter gelegt, einen Tritt ins Knie verpasst und sich dann gegen die Festnahme gewehrt haben. Das sah Richterin Karoline Edtstadler heute als gegeben an. Und der Jüngere, der dem Kracher-Werfer zu Hilfe kommen wollte, wurde von mehreren Polizisten von hinten niedergerissen. Dabei soll er Widerstand geleistet haben. 

Polizisten: Widersprüchliche Aussagen

Verteidigerin Ingeborg Haller betonte in ihrem Plädoyer, dass es Widersprüche in den Aussagen der Beamten gegeben habe. Der Ältere habe vielleicht gar nicht erkennen können, dass es sich um einen Polizisten handle. Und das Knie des Polizisten könnte auch beim Tumult verletzt worden sein. Das Ergebnis des Beweisverfahrens reiche nicht für eine Verurteilung, beide seien im Zweifel freizusprechen.

Der ältere Bruder wurde wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung zu neun Monaten Haft verurteilt, einen Monat davon muss er absitzen, der Rest ist auf Bewährung. Außerdem muss er dem Polizisten für entgangene Zulagen und Teilschmerzensgeld - er war 21 Tage im Krankenstand - 2.665 Euro bezahlen. Sein Bruder erhielt ebenfalls wegen versuchten Widerstands sechs Monate Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigerin erbat sich Bedenkzeit, die Sprüche sind daher nicht rechtskräftig.

Gegenüber der APA zeigte sich Haller über das Ausmaß der Strafe empört. "Ein Polizist, der in Krems mit Tunnelblick einen Jugendlichen erschießt, kommt mit acht Monaten bedingt davon, und mein Mandant muss wegen dieser Sache ins Gefängnis. Das ist völlig unverhältnismäßig", sagt die Anwältin. Detail am Rande: Bereits zehn Tage nach der Demonstration wurden Polizisten für das "Einschreiten bei der Störaktion" von der Ministerin geehrt. (APA)