Unbedingte Haft für bisher Unbescholtenen - Verteidigerin über Strafausmaß empört
Salzburg - Eine spontane, nicht angemeldete Demonstration am
Rande eines Vortrages von Innenministerin Maria Fekter über
Asylpolitik hat für zwei Teilnehmer zu einer
Verurteilung am Landesgericht Salzburg geführt. Vor dem
Veranstaltungssaal war es zu einem Tumult zwischen den Protestlern und der
Polizei gekommen. Wegen versuchten Widerstands gegen die
Staatsgewalt wurde ein bisher unbescholtenes Brüderpaar zu neun
Monaten teilbedingt bzw. zu sechs Monaten bedingt - noch nicht
rechtskräftig - verurteilt. Die Verteidigung bezeichnete das Urteil
als "völlig unverhältnismäßig".
Via SMS hatten sich im Jänner 2010 rund 20
Menschen verabredet und protestierten mit Pfiffen und Transparenten
gegen die eintreffende Ministerin und ihre zunehmend schärfere
Asylpolitik. Das Grüppchen ließ Fekter
dann in den Saal und begab
sich auf den Vorplatz. Plötzlich warf ein Bursch zwei
Schweizerkracher, woraufhin anwesende Polizisten einschritten.
Vorwurf: Widerstand gegen Polizisten
Der ältere Bruder soll dann von hinten auf einen
Polizisten losgegangen sein, ihm den Arm um Hals und Schulter gelegt,
einen Tritt ins Knie verpasst und sich dann gegen die Festnahme
gewehrt haben. Das sah Richterin Karoline Edtstadler heute als
gegeben an. Und der Jüngere, der dem Kracher-Werfer zu Hilfe kommen
wollte, wurde von mehreren Polizisten von hinten niedergerissen.
Dabei soll er Widerstand geleistet haben.
Polizisten: Widersprüchliche Aussagen
Verteidigerin Ingeborg Haller betonte in ihrem Plädoyer, dass
es
Widersprüche in den Aussagen der Beamten gegeben habe. Der Ältere
habe vielleicht gar nicht erkennen können, dass es sich um einen
Polizisten handle. Und das Knie des Polizisten könnte auch beim
Tumult verletzt worden sein. Das Ergebnis des Beweisverfahrens reiche
nicht für eine Verurteilung, beide seien im Zweifel freizusprechen.
Der ältere Bruder wurde wegen versuchten Widerstands gegen die
Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung zu neun Monaten Haft
verurteilt, einen Monat davon muss er absitzen, der Rest ist auf
Bewährung. Außerdem muss er dem Polizisten für entgangene Zulagen und
Teilschmerzensgeld - er war 21 Tage im Krankenstand - 2.665 Euro
bezahlen. Sein Bruder erhielt ebenfalls wegen versuchten Widerstands
sechs Monate Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft gab keine
Erklärung ab, die Verteidigerin erbat sich Bedenkzeit, die Sprüche
sind daher nicht rechtskräftig.
Gegenüber der APA zeigte sich Haller über das Ausmaß der Strafe
empört. "Ein Polizist, der in Krems mit Tunnelblick einen
Jugendlichen erschießt, kommt mit acht Monaten bedingt davon, und
mein Mandant muss wegen dieser Sache ins Gefängnis. Das ist völlig
unverhältnismäßig", sagt die Anwältin. Detail am Rande: Bereits zehn Tage nach der Demonstration
wurden
Polizisten für das "Einschreiten bei der Störaktion" von der
Ministerin geehrt. (APA)