Wie Flüchtlinge obdachlos werden

27. Mai 2010, 18:03

Die seit Jänner 2010 neue Registrierungspflicht ist in den Paragrafen 15 und 15a des Asylgesetzes festgeschrieben. Sie gilt für Asylwerber, die ohne festen Wohnsitz, aber weiter legal im Asylverfahren sind. Das kann als Ursache haben, dass sie nach einem negativen Bescheid aus der Grundversorgung entlassen worden sind, wie es in mehreren Bundesländern praktiziert wird.

Asylwerber besitzen kein Recht, sich eine Grundversorgungseinrichtung auszusuchen oder sie zu wechseln. Daher sind Flüchtlinge, die untaugliche Unterkünfte wie die Kärntner Saualm einfach verlassen, meist ohne Wohnsitz: Mietgeld könne sie wegen des faktischen Arbeitsverbots nicht verdienen. (bri, DER STANDARD - Printausgabe, 28. Mai 2010)

van.der.stiege
00
wuerde mir da etwas mehr info wuenschen.

wieviele der asylsuchenden stehen noch OHNE bescheid und OHNE unterkunft da ??
das sollts eigentlich nicht geben und darum kann man sich zurecht aufregen (es sei denn der antragsteller hat die ihm zugewiesene unterkunft selbst abgelehnt - aber dann soll man dies bitte auch extra anfuehren)

also her mit ein paar zahlen! das kann ja nicht so schwer sein :-)

Jambala Magdalena
06
28.5.2010, 17:17

Ein seriöser Journalismus ist das jetzt gerade nicht. Es geht um 1500 Asylwerber mit fingierter Adresse. Wenn Asylwerber untaugliche Unterkünfte wie die Saualm verlassen, heisst das jetzt alle 1500 Asylwerber waren auf der Saualm untergebracht? Oder ist die Saualm eine von vielen untauglichen Unterkünften. Dann sollten aber alle namentlich genannt werden, nicht nur die Saualm.

John Galt18
05
28.5.2010, 16:01
Warum

ist die Saualm untauglich?

Blanc de Blancs
03
31.5.2010, 10:00

Weite Wege zur Kundschaft und so....

masterpiece
07
28.5.2010, 14:06
??? also, lieber standard. wenn ein asylbewerber einen negativen asylbescheid bekommt..dann ist er kein flüchtling, denn genau dieser status wurde ihm nicht zuerkannt. er ist dann ein asyltourist.

somit findet sich auch kein grund dass der staat ihn in die grundversorgung aufnimmt oder ihm gar eine arbeitserlaubnis erteilt.personen mit negativen asylbescheid sind keine flüchtlinge..sagt schon der artikel eins der gfk , auf diesen statuten baut nämlich das österreichische asylgesetz auf.

Spott & Hohn
01
28.5.2010, 11:51
1diotisch!

Wenn ich Asylwerbern das exzessive Ausschöpfen des Instanzenzugs ermögliche, dann muss ich sie in dieser Zeit auch versorgen.

Und wenn es die Möglichkeit gibt, Betreuungseinrichtungen einfach zu verlassen, kann ich mir an den Fingern einer Hand abzählen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten!

Und so geht's: "Gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig!" Willkommen oder Tschüss!

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