Kolumne

Urheberrecht verbietet fotografieren im Zirkus

20. Mai 2010, 09:18
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Viele Veranstaltungen beginnen mit dem Hinweis, dass fotografieren streng verboten ist

Viele Veranstaltungen vom Zirkus und Festwochen bis zum Stadionkonzert beginnen mit dem Hinweis, dass fotografieren streng verboten ist. So wie in Museen das Bildermachen fast noch als größere Sünde als das Berühren gilt.

Urheberrecht

Meist wird dafür das Urheberrecht als Begründung angeführt, falls man nachfragt. Aber in einer Zeit, da fast jeder ständig mindestens eine Kamera bei sich hat (am Handy) und sich viele Menschen über Mail, Tweets oder Facebook-Postings erzählen, was sie bewegt, ist dieses Verbot völlig unzeitgemäß. Um nicht zu sagen: Es nervt.

Ein kreativerer Umgang mit dem Urheberrechtsgedanken ist gefordert, wofür es auch Beispiele gibt. Denn worum geht es eigentlich? Um den Schutz der kommerziellen Interessen der jeweiligen Künstler, der Möglichkeit mit seiner oder ihrer Arbeit auch Geld zu verdienen - aber nicht darum, dass man anderen nicht von einem tollen Konzert oder einer Superausstellung in Form eines Schnappschusses mit Kurztext erzählen soll.

Der unauffällige Schnappschuss mit der Handycam lässt sich ohnehin kaum verhindern

Ganz im Gegenteil würde damit den kommerziellen Interessen der Beteiligten eher entsprochen: durch die Empfehlung, die mit dem Herzeigen eines solchen Bilds verbunden ist. Soziale Medien mit ihrer "Like"-Funktion oder negativen Stimmen haben wesentlichen Einfluss auf Erfolg oder Flop von Veranstaltungen oder Ausstellungen. Und es gibt eine banale Seite des Verbots: Der unauffällige Schnappschuss mit der Handycam lässt sich ohnehin kaum verhindern.

Einige gute Beispiele für einen schöpferischen Umgang mit Fotografie: Die Berlinische Galerie verlangt für das Recht, privat zu fotografieren, einfach ein paar Euro extra. Im Museum für Modern Art in New York muss man sogar seine Kamera in die Ausstellungen mitnehmen, da die Garderobe nicht dafür haften will. Je nach Rechtslage sind dann einzelne Ausstellungen im Haus mit Fotoverbot belegt, andere fotografierbar.

Open-Air

Auch einige Veranstalter von Open-air-Konzerten haben ihre Fotoverbote gemildert: Fotos dürfen, ohne Blitz, mit "nichtprofessioneller Ausrüstung" gemacht werden. Das ruft in den USA übrigens den Protest der Profifotografen hervor, denen das Fotografieren oft nur von zugewiesenen Orten und für begrenzte Zeit erlaubt wird. Fans hingegen, die heute mit Kameras um ein paar hundert Euros qualitativ vergleichbare Fotos machen können, stehen hingegen mit Glück in idealer Position vor der Bühne.

Um den Einwand mit dem Urheberrecht anzusprechen: Dieses ist häufig bloßer Vorwand, da bei Museen mit Werken von vor langem verstorbenen Künstlern schon lange kein Urheberrecht mehr besteht. Eigentlich fußt ein Verbot auf dem Hausrecht des jeweiligen Museums. Wenn es also nicht um zeitgenössische Kunst geht, könnten Museen hier sehr schnell von sich aus einen zeitgemäßen Umgang mit Fotografie einführen.

Verbotsregime

Das bedeutet nicht, auf bestimmte Regeln verzichten zu müssen: Blitzen stört oder das Aufstehen während einer Vorstellung usw. Aber das braucht eines zivilisatorischen Vorstoßes der Erziehung zu sozial verträglichem Umgang mit Kameras, keine Verbotsregimes.  (helmut.spudich@derStandard.at, Kolumne PERSONAL TOOLS Der Standard Printausgabe, 20.5. 2010)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 165
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Doktor973
00
29.7.2011, 14:59
Urheberrechtsstreit

beispiel http://tinyurl.com/urheber12

Peter Dittert
 
00
Fotografierverbote

... sind in den USA in Mode und setzen sich immer mehr bei uns durch. Hierzulande bin ich unlängst mit der Kamera über einen Flohmarkt (mit Händlern) spaziert. Ohne Fotografierabsichten wurde ich unfreundlich und energisch angesprochen, dass ich seine Vogelvillas nicht fotografieren dürfte. Ich antwortete völlig unüberlegt und spontan: "Wer soll denn den Schmarrn fotografieren? Das ist doch wirklich nichts Besonderes!"

Stigma
03
23.5.2010, 13:05
Nicht hingehen - oder Fotoerlaubnis ist im Kartenpreis enthalten!

Das gewerbliche Verwerten mag verboten bleiben, aber meine Erinnerungen mit den Kindern will ich ins Album kleben.

Die Welt der Verwertungsrechte wird immer gewalttätiger.

SchnarcherSepp
00
21.5.2010, 12:53
das Urheberrecht

verbietet auch fotografieren in öffentlichen WC's

graviton
112
21.5.2010, 19:12

Während der Duden das Deppenapostrophieren von WCs verbietet.

Kelborn
01
21.5.2010, 10:05

habe bei der letzten Fußball-EM gearbeitet. Die vielen "Mitarbeiter" (von ÖWD und Co) hatte nicht vorrangig die Aufgabe für Sicherheit zu sorgen. Aufgaben waren:
1. keine Fotoaparate ins Stadion zu lassen (zuerst wurde sogar angedacht Foto-Handys zu verbieten, wurde aber wieder fallen gelassen weil undurchführbar).
2. keine Werbeaufschriften (auch wenn sie noch so klein sind) waren erlaubt (ausgenommen EM-Sponsoren). Es wurde jeden Tag LKW-weise solche Zeug entsorgt um die "Werbehoheit" der Sponsoren bis ins Detail zu garantieren.

Die Bildrechte sind derart wertvoll/teuer geworden, dass penibel darauf geachtet wird, dass keiner auch nur ein halbwegs gutes Bild von einer Veranstaltung macht wenn er nicht Bildrechte kauft

momodeluxe
12
21.5.2010, 09:32

das urheberrecht kann hier garnicht gelten, da wir für jedes drecksgerät und jeden datenträger eine urheberrechtsabgabe mitzahlen müssen.

The Sailor
11
21.5.2010, 13:26
Falsch

Ist eigentlich wie eine im vorhinein bezahlte pauschalstrafe, die das vorgehen trotzdem nicht legalisert.

So ungefähr wie wenn man auf der auffahrt zur autobahn mal schnell 100euro zahlen muß weil die einhaltung der geschwindigkeitsbegrenzung eh nicht kontrollierbar ist - die begrenzung zählt trotzdem, und wer erwischt wird zahlt halt doppelt.

dabei sieht man wenigstens mal die macht von lobby-organisationen

Theodor Schule
11
22.5.2010, 17:33
Hahaha. Apropos "falsch"

Die Abgabe auf Leermedien und manche Geräte ist eine Kompensation für die legale Privatkopie, weder eine Vorausstrafe noch ein Ausgleich für nicht erlaubte Kopien.

Sorry. Und Sie haben sich so brav einen blöden Vergleich ausgedacht...

kitekat
00
22.5.2010, 23:52
Nein.

Beiddenker
00
10.6.2010, 22:38
"Schule" hat es klar und richtig dargelegt ...

... da können Sie so oft "nein." hier posten wie Sie wollen.

Bei mir hats gebrannt
00
21.5.2010, 09:16

Also auch im Parlament?

chetan anurag
00
21.5.2010, 01:19
Eingriff in die Privatsphaere

Wenn man eine Person waehrend einer geschlossenen Veranstaltung fotografiert kann dies mitunter ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphaere sein.

Was meistens natuerlich nicht wirklich ein Problem ist solange diese Fotos nicht publiziert werden.

Facebook, Flickr anyone?

Para Dox
00
22.5.2010, 12:51
Das stimmt nicht

In Österreich gibt es so etwas wie unerlaubter Eingriff in die Privatsphaere gar nicht. Man kann Problems bekommen, wenn man jemanden sehr ungünstig ablichtet und das Foto dann veröffentlicht (hierzu gibt es Urteile). Aber nur jemanden fotografieren und anschließend das Bild veröffentlichen ist kein Problem.

Nachtsonne
00
21.5.2010, 15:45

wo jede eine eintrittskarte erwerben kann ist nicht geschlossene sondern öffentliche veranstaltung.

Makronaut
00
21.5.2010, 01:00

fotoblitzgeräte gehören generell verboten.

NaWostNetSogst
00
17.6.2010, 01:43
DUMMFUG !

Rene Obermeyer
10
21.5.2010, 09:54

Hirnlose Postings auch

Makronaut
00
21.5.2010, 10:43

na dann gehen sie doch mal voran 8-)

F T L
01
20.5.2010, 23:52

den absolten abschuss finde ich ja das geschäft in der oberen donaustrasse 45, dort findet sich ein schild in der auslage, dass man die gezeigten produkte nicht fotografieren darf!

Heinz Anderle
 
00
21.5.2010, 06:37
Irrelevant. Es gilt von der Straße aus gesehen die Panoramafreiheit.

Dr. Heinz Anderle, Freigeist

THE MGT.
00
21.5.2010, 03:31

Was verkaufen die dort?

F T L
00
21.5.2010, 11:55

werbeschilder! :)

Bastian Balthasar Bux
00

*lol*

echt?

Taran Seven
00
20.5.2010, 21:29
Durch das Fotografierverbot kann man jeden verklagen, der ein Foto ins Web stellt, denn er kann ja dieses nur illegal gemacht haben...

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