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Auch unbekannte Medien stehen unter Beobachtung: Jörg Wipplinger veröffentlichte auf seinem Blog dieWahrheit.at ein Interview mit Balluch-Anwalt Traxler. Nun muss er sich einen Anwalt leisten
Rund um den Tierrechtsprozess ist es ruhig geworden. Medien begeben sich nur noch fallweise ins Wiener Neustädter Gericht. Nur einschlägige Blogs berichten noch in steter Regelmäßigkeit über die Anklage nach dem umstrittenen Anti-Mafia-Paragrafen §278a.
Genau diese Blogs sollen nun mundtot gemacht werden, befürchten Tierrechts-SympathisantInnen: Abseits des Tierrechts-Prozesses hat sich ein Nebenschauplatz von Zivilprozessen etabliert.
Aus Kostengründen widerrufen
So läuft gegen den Hauptbeschuldigten Martin Balluch zurzeit eine Klage im Ausmaß von 30.000 Euro, weil er auf seinem Blog Vorwürfe gegen die Geschäftsführer des Bekleidungsunternehmens Kleiderbauer, Werner und Peter Graf, publiziert hat. Die Grafs hatten Balluch bereits vor zwei Jahren auf Unterlassung geklagt, als dieser ihnen unterstellt hatte, den erlittenen Schaden infolge eines Buttersäure-Anschlags auf eine Grazer Filiale zu hoch angesetzt zu haben. Balluch zog die Behauptung damals zurück - aus finanziellen Gründen, wie sein Anwalt Stefan Traxler betont: „Das wäre ins Existenzielle gegangen."
Mit einem aktuelleren Blogeintrag habe Balluch gegen diese Unterlassungs-Vereinbarung verstoßen, so der Vorwurf der Grafs - die Exekutionsklage folgte auf den Fuß.
Streitwert: 65.000 Euro
Nun wurde Traxler selbst mit einer Klage bedroht: In einem Video-Interview mit dem Blogger Jörg Wipplinger hatte der Anwalt die Vorwürfe bezüglich der Grazer Filiale wiederholt und Werner Graf der Lüge bezichtigt. Die Klagsandrohung kam postwendend: Traxler wurde der Kreditschädigung und der üblen Nachrede bezichtigt. Der Anwalt zögerte erst, zog dann schließlich die Aussage zurück. Ebenfalls „aus Kostengründen", wie der Jurist betont: „Da wäre es um einen Streitwert von 65.000 Euro gegangen. Ich bin nicht meines Geldes Feind." In einem Vergleich hat Traxler seinen Kommentar zurückgezogen und unterschrieben, „dass ich so etwas nicht mehr sagen darf." Allein der Vergleich habe 4000 Euro an Prozesskosten verschlungen.
"Sehe eine Taktik dahinter"
Mit hohen Zahlungen konfrontiert wurde auch jener Blogger, der Traxlers Aussage publiziert hatte: In zwei Schreiben an Jörg Wipplinger forderten die Grafs für sich und die Firma Kleiderbauer Entschädigungen in der Gesamthöhe von 50.000 Euro. Es folgte bislang ein Antrag nach dem Mediengesetz, der jedoch beim Arbeitsort Wipplingers in Krems eingebracht wurde, wo sich das Gericht für unzuständig erklärte. Der Blogger wartet nun auf weitere Gerichtsstücke.
Beim Vorgehen der Grafs handle es sich um eine Einschüchterungsstrategie, glaubt Stefan Traxler: „Sie decken alle, die Probleme machen, mit Klagen ein", meint der Anwalt. „Da sehe ich schon eine Taktik dahinter."
Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe
Die Kleiderbauer-Geschäftsführer selbst nehmen zum Vorgehen keine Stellung: „Wir äußern uns zu laufenden Verfahren prinzipiell nicht", so der Pressesprecher.
Apropos Verfahren: Der Vorwurf Balluchs, die Kleiderbauer-Geschäftsführung hantiere im Prozess mit überzogenen Schadensdarstellungen, liegt der Staatsanwaltschaft Wien seit einem Jahr vor. Zu einer Entscheidung über eine mögliche Anklage wird es laut der Sprecherin der StA Wien in den nächsten Tagen kommen. (Maria Sterkl, derStandard.at, 19.5.2010)
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Weil er mit einer Geste einen Schuss auf Tierschützer andeutete, hat ein Staatsanwalt aus Wiener Neustadt nun großen Ärger. Der Beweis für die Entgleisung wird in der ORF-Sendung "Am Schauplatz" ausgestrahlt
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Geteilte Ansichten zu Karls Paragraf-278a-Entschärfung
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Staatsanwalt bleibt bei Kernbeschuldigungen gegen Aktivisten
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Bisheriges Entschädigungsgesetz speise Betroffene laut Peter Pilz "mit Almosen ab"
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Die ehemals Angeklagten warten noch immer auf ein Urteil - Ob es bei Freisprüchen für alle bleibt, ist ungewiss
Nach den Freisprüchen im Prozess präzisiert Richterin Sonja Arleth ihre Sicht: von krimineller Organisation keine Spur
Beim Standard-Montagsgespräch über den Mafiaparagrafen 278a zeigte sich der Vertreter des Justizministeriums novellierungsfreudiger als zuletzt – Die Risiken der geltenden Bestimmung nahmen viel Raum ein
Wolfgang Handler wurde zum ersten Staatsanwalt in Wiener Neustadt bestellt
in der mdeialen Behandlung dieses Verfahrens!
http://preview.tinyurl.com/36h5ym2
http://preview.tinyurl.com/39j9ay5
seit heute kann diewahrheit.at auch mit einem "gefällt mir" auf Facebook zumindest moralisch unterstützt werden: http://derstandard.at/127137694... og-Eintrag
Schade, dass das Interview nicht mehr online ist - ich denke, die Postings in die Richtung, dass sich Kleider Bauer ja nur zurecht wehrt, wären dann zumindest gegenüber dem Blogger obsolet
...Dann wollte Mag. Bischof den Zeugen dazu fragen, was er dazu sage, dass die Aussagen der Versicherung im Widerspruch zu seinen Aussagen stünden.
„Nicht zugelassen“, sagte die Richterin.
Er beantrage die Frage zuzulassen, um die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu hinterfragen.
Die Richterin fragte den Staatsanwalt, was er davon halte. Die Frage sei nicht zuzulassen, sagte dieser. Da verkündete die Richterin den Beschluss, die Frage nicht zuzulassen.
Die gleichen Fragen des Staatsanwalts würden zugelassen, die der Verteidigung aber nicht, meinte Mag. Bischof. Das widerspreche dem Prinzip des fairen Verfahrens...
http://tierschutzprozess.at/tierschut... /#more-379
Die gesamte Verfahrensführung ist der Hammer. Die Anwälte haben inzwischen den Antrag gestellt, Anträge stellen zu dürfen ;-).
Ein kleines Schmankerl aus dem richterlichen Zeitplan: "Beispielsweise sah der Terminplan für letzte Woche, Montag Vormittag folgenden Ablauf vor: Zeuge1 – 9:00, Zeuge2 – 9:00 [sic], Zeuge3 – 9:30, Zeugin 4 – 10:00, Zeugin 5 – 10:00 [sic]. Mensch braucht keine „Wahrsagerkugel“ um zu wissen, dass diese Planung nicht aufgehen kann."
http://antirep2008.org/?p=2653
Irgendwann 2011 wird der Irrsinn dann wohl in erster Instanz abgeschlossen sein, dann dürfen sich die nächsten RichterInnen mit den 200.000 Seiten Akt ohne Beweise für Straftaten der Angeklagten beschäftigen... Weg mit §278a!
richtig. und es ist nur ein beispiel von mittlerweile dutzenden.
auch die "richterin" selbst geht fix von einer berufung aus.
um die wahrheitsfindung geht es also überhaupt nicht, sondern nur darum, die laus im pelz durch missbrauch der justiz in den ruin zu treiben.
DAMIT es eine Berufung geben kann.
Damit die Berufung sauber ablaufen kann, braucht es einen möglichst umfangreichen Erstprozess.
Dieses Verfahren wird - außer es kommt zum unwahrscheinlichen Vergleich - bis zum OGH gehen und dort wird die Anklage nach 278a wahrscheinlich gekippt werden.
Dennoch kann es brenzlig werden - neben unwahrer Zeugenaussage bis zur Beweisfälschung gibt es jede Menge mögliche Verfahren, die aus dem Erstverfahren entstehen können. Auch das erst NACHDEM das Erstverfahren abgewickelt wurde.
Wie kann bitte eine Kleiderkette den Staat für seine Interessen derartig missbrauchen? Wie kann man überhaupt ein Terroristen- und Mafia-Gesetz auf Tierschützer anwenden? Dürfen sich die schwarzen Freunderl bei uns wirklich ALLES erlauben?
Hier wird jeder Kritiker mit Geld mundtot gemacht, ist das noch Demokratie oder ist das Feudalismus????
Zeit....abgesehen davon, dass ich nie Fuss in diese Bekleidungsfirm gesetzt habe.....nach dem was man ueber die beiden Inhaber zu lesen bekommt....wuerde ich dort nicht einmal hingehen und wenn es "gratis" waere....
Das muss man sich mal ueberlegen, da ruft ein Inhaber einer Bekleidungsfirm den Innenminister an, weil ihm ein paar Tierschuetzer zu laestig waren???!!!! Sind die etwa gemeinsam in den Kindergarten oder in die Schule gegangen?!
falls die webseite "operation spring 2.0" in diesem punkt verlässlich ist, sind günther platter und einer der beiden grafen zusammen zur schule gegangen.
http://www.unet.univie.ac.at/~a8727063... onSpring2/
bevor Sie posten:
http://www.falter.at/web/print... php?id=767
http://www.falter.at/web/print... hp?id=1098
den Unterschied zwischen einem Artikel einer redaktionell geführten Zeitung und einem Blog?
Wenn ich überlege, wem ich eher glaube - einem Journalisten, der durch einseitige Recherche seinen Ruf verliert und jemanden, der seinen Ruf mit allen Mitteln verteidigen will, dann gewinnt der Journalist.
http://tinyurl.com/32f5xsj
Jetzt reden Sie endlich Klartext. Wir wissen nun, dass Ihnen die einseitige (was Sie nicht mehr bestreiten) "Recherche" eines Journalisten allemal lieber ist als die Verteidigung eines Angeklagten. Gilt wohl umsomehr, wenn die einseitige Recherche Ergebnisse bringt, die mit Ihren Vorurteilen (bzw. mit Ihrem Auftrag) übereinstimmen.
Woher kommt Ihre Unterstellung "mit allen Mitteln" in Bezug auf Balluchs Verteidigung seines Rufs? Bisher haben nicht einmal Sie gar ansatzweise versucht, eine darin enthaltene Unwahrheit aufzudecken. D:o bei der Berichterstattung des Herrn Kirchmaier, die Sie argumentelos verpönen.
"Bitte informieren Sie sich doch wenigstens grundlegend,", "ad hominem", bah!
Ist doch einfach: ein Journalist hat die Wahl, wie er einen Artikel anlegt, welchen Argumenten er selbst Bedeutung zumisst, welchen nicht. Der Artikel - vor allem wenn er der Blattlinie nicht entspricht - ist dann vorm Redaktionsgremium zu verteidigen und wird von denen nochmal auseinandergenommen. Ich rechne es dem Falter hoch an, dass er nicht so einseitig berichtet wie z.B. der Standard.
Ein Angeklagter hat diese Wahl nicht - er hat lediglich die Strategie der Verteidigung. Und die wählt Balluch mit der bekannten Eloquenz. Das aber macht daraus keine glaubwürdigen Aussagen.
Für einen "Juristen" haben Sie bemerkenswert wenig Ahnung von Logik und Argumentation.
An Einseitigkeit ist der 'Falter'-Artikel von kaum irgendeinem anderen Blatt ('Krone' vielleicht ausgenommen) oder Reporter zu überbieten. NIEMAND spricht aber 'Falter' oder Klenk das Recht ab, so einseitig zu berichten, wie sie nur wollen. Sie tun es auf eigenes Risiko und meines Wissens hat das Magazin wegen dieses "Sündenfalls" ziemlich viele Abonnenten, und Klenk einen guten Teil seiner Gefolgschaft, verloren. - Ein Nachdenken über das "Warum?" ist fast Pflicht.
Was nicht (oder inzwischen nur zu gut!) verstanden wird, ist Ihr fast höriger Bezug auf diese Quelle, unter verbissenem Ausschluß anderer Quellen, die helfen könnten, das auch von Ihnen als einseitig erkanntes Bild zurecht zu rücken.
Nun, DAS ist logische Argumentation!
Ich nehme zur Kenntnis, dass für Sie der Falter ein der Industrie-höriges und rechtskonservatives Blatt ist. Darf ich Sie zitieren? "Sie sind ja mittlerweile völlig übergeschnappt!
Dies ist bitte nicht als eine Beleidigung, sondern als eine sehr besorgte Feststellung/Diagnose, zu verstehen. "
Häh?!? Wo haben Sie das her?
Tierschutz ist nicht in "links"/"rechts" einzuteilen, sondern eher in "Humanität"/"Inhumanität" oder "Anständigkeit"/"Unanständigkeit". Wenn ich mich richtig erinnere, wurden die größten legislativen Erfolge jüngerer Zeit in AT (z.B. Verbote für Pelztierzucht bzw. Legebatterien) unter "rechten" ÖVP-Regierungen erzielt.
Ihr Zustand ist offensichtlich deutlich schlechter, als ich zuvor geahnt hatte. Buchen Sie doch einen 4- bis 6-wöchigen Aufenthalt in einem besonders ruhigen Waldhotel, wo sogar die Vögel angehalten sind, GAANZ besonders leise zu zwitschern!
Ich verspreche Ihnen, dass ich ab sofort, Ihr Nervenkostüm schonend, aufhören werde, Sie hier vorzuführen. Ihre Berufung ist nicht die eines Kampfposters.
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