Wie Kanzler Werner Faymann Dienstag nach dem Ministerrat bekanntgab, ist die Waffengesetz-Novelle 2010 beschlossen worden. Damit wird in Umsetzung einer EU-Richtlinie bis Ende 2014 ein computergestütztes zentrales Waffenregister eingerichtet. Dort werden erstmals alle Schusswaffen erfasst, auch jene, die bisher frei erhältlich waren.

Der Großteil der Bestimmungen wird aber erst in Kraft treten, wenn die technischen Voraussetzungen für den Betrieb des Registers geschaffen sind. Dann werden Waffen der sogenannten Kategorien C (etwa Gewehre mit gezogenem Lauf) und D (Schrotflinten), also Langwaffen, für die keine sonstige waffenrechtliche Bewilligung notwendig ist, vom Besitzer bei einem niedergelassenen Waffenhändler zu melden sein. (APA)