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Wien - Der Kampf gegen den Terror hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Überwachungsmaßnahmen legitimiert, die weit in die Privatsphäre von Bürgern eingreifen - ohne großen Widerstand. Erst die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung trifft wieder auf heftigen Unmut.

Vor allem seit der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof im vergangenen März die staatliche Datensammelwut gekippt hat, scheinen viele Länder, und darunter auch Österreich, wieder vorsichtiger mit Bürgerrechten umzugehen.

Nach Ansicht der deutschen Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" ermöglichten. Eine Speicherpflicht sei zwar nicht generell verfassungswidrig. Die Regelung sei aber nicht verhältnismäßig gewesen, da sie weder die Datensicherheit ausreichend gewährleistet noch die Verwendung der Daten genügend begrenzt habe.

In Österreich ist eine weitaus restriktivere Handhabe der Vorratsdatenspeicherung geplant, heißt es im zuständigen Infrastrukturministerium. Sie soll nur bei schweren Straftaten und auf richterliche Anordnung zum Einsatz kommen. Die EU-Kommission wird bis 15. September nationale Umsetzungen der Richtlinien evaluieren, erst danach soll ein Gesetz beschlossen werden. Internetprovider laufen schon jetzt Sturm dagegen. Im Fall der Vorratsdatenspeicherung rechnen sie mit bis zu 500.000 Euro Mehrkosten pro Jahr und Firma. (simo, DER STANDARD - Printausgabe, 17. Mai 2010)