Vorratsdatenspeicherung

Daten aus der Intimsphäre

16. Mai 2010 19:17

Österreich wartet noch zu

Wien - Der Kampf gegen den Terror hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Überwachungsmaßnahmen legitimiert, die weit in die Privatsphäre von Bürgern eingreifen - ohne großen Widerstand. Erst die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung trifft wieder auf heftigen Unmut.

Vor allem seit der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof im vergangenen März die staatliche Datensammelwut gekippt hat, scheinen viele Länder, und darunter auch Österreich, wieder vorsichtiger mit Bürgerrechten umzugehen.

Nach Ansicht der deutschen Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" ermöglichten. Eine Speicherpflicht sei zwar nicht generell verfassungswidrig. Die Regelung sei aber nicht verhältnismäßig gewesen, da sie weder die Datensicherheit ausreichend gewährleistet noch die Verwendung der Daten genügend begrenzt habe.

In Österreich ist eine weitaus restriktivere Handhabe der Vorratsdatenspeicherung geplant, heißt es im zuständigen Infrastrukturministerium. Sie soll nur bei schweren Straftaten und auf richterliche Anordnung zum Einsatz kommen. Die EU-Kommission wird bis 15. September nationale Umsetzungen der Richtlinien evaluieren, erst danach soll ein Gesetz beschlossen werden. Internetprovider laufen schon jetzt Sturm dagegen. Im Fall der Vorratsdatenspeicherung rechnen sie mit bis zu 500.000 Euro Mehrkosten pro Jahr und Firma. (simo, DER STANDARD - Printausgabe, 17. Mai 2010)

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10 Postings
Donald Kerabatsos
16.05.2010 23:18
Netter Widerspruch:

"In Österreich ist eine weitaus restriktivere Handhabe der Vorratsdatenspeicherung geplant, heißt es im zuständigen Infrastrukturministerium. Sie soll nur bei schweren Straftaten und auf richterliche Anordnung zum Einsatz kommen."

Vorratsdatenspeicherung findet ja auf Vorrat statt, insofern ist die Behauptung, diese würde nur bei schweren Straftaten zum Einsatz kommen, ein Unsinn.
Die Auswertung soll wohl nur bei schweren Straftaten stattfinden; also zB Tierschutzaktivitäten, Einforderung von Väterrechten ect.

zimbo
 
17.05.2010 09:56
...Terrorverdacht infolge anderer Meinung zu den Kriegen der EU, USA...

Donald Kerabatsos
17.05.2010 10:02

das was Sie ansprechen, ist ab 01.08 ohnehin ein Verhetzungstatbestand und wird mit 2 Jahren Häfn belohnt.
Keep on rockin´ in the free world...

zimbo
 
17.05.2010 10:08
Dazu passend auch die neue Waffengesetznovellierung

Donald Kerabatsos
17.05.2010 11:39

Ja, man muß ja wissen, wen man wie verhaftet.
Ist zB eine Gaspuffn mutmaßlich im Haus, dann kracht die Cobra rein und erschießt den Hamster.

zimbo
 
17.05.2010 13:14
Hamster haben gute Chancen, denn

sie sind nicht gechipt, noch nicht.

Daher gibts auch eine Unsicherheit, obs Herrl da ist.
Und leichter verziehen können sie sich auch.

Donald Kerabatsos
17.05.2010 13:42

Sie vergessen die Möglichkeit der Blendgranate...kein Hamster ist vor denen sicher.
Und bald sind auch die Herrln gechipt, dann genügt eh ein kleiner Sender um rauszufinden, wer vor Ort ist.

Oder man fragt bei Google nach, welches WLAN dort existiert, dann finden die auch raus, ob wer daheim ist..)

zimbo
 
17.05.2010 15:41
Seh schon, Sie täuscht man nicht so leicht.

Donald Kerabatsos
17.05.2010 17:28
und Vorsicht mit frech sein, sonst stehen die Amis bals vor der Tür...()

http://derstandard.at/127137658... e-moeglich

zimbo
 
18.05.2010 07:46
Kenn ich schon, weit kamen sie aber nicht, da Sicherheitsbereich.

Aber sie erdreisten sich immer wieder ihr "Recht" anwenden zu wollen.
Am schönsten die sittenwidrigen Verträge zu kippen und sie zur Kasse zu bitten (Wahrscheinlich träumen sie dann von Drohnen, die die EU sein östliches Pyramidenspiel eh einführen will).

Wer damit fliegt ist aber noch unklar.

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