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Vergessene Gegenstände sind für Patienten eine tödliche Gefahr.
Berlin - 2.000 mal pro Jahr geschieht es allein in Deutschland, dass Chirurgen oder OP-Schwestern im Körper eines Operierten einen Gegenstand vergessen und einnähen. Das ist zwar angesichts der hohen Zahl von Operationen äußerst selten, doch steht für die betroffenen Patienten die Gesundheit oder sogar das Leben am Spiel. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) liefert nun eine Anleitung für Spitäler, wie solche Fehler am besten ausgeschlossen werden können.
Bauchtücher im Röntgenbild
Bauchtücher und Tupfer sind die Fremdkörper, die am ehesten im Patienten vergessen werden, manchmal sind es auch OP-Klemmen. "Bei den betroffenen Patienten ruft das meist eine Entzündung hervor, auch Sepsis bis hin zu bleibenden Schäden oder Tod sind möglich, sofern der Gegenstand nicht rechtzeitig entdeckt wird", berichtet DGOU-Präsident Hartmut Siebert. Als Lösung bleibt nur die erneute Operation zur Entfernung, finden kann man die Gegenstände per Kernspin- oder Röntgenuntersuchung.
Um solche Katastrophen zu verhindern, zählt man bei OPs penibel. "Alle Fremdkörper, die nur vorübergehend im Patientenkörper gelangen, müssen diesen auch wieder verlassen. Allerdings zeigen unsere Umfragen, dass man das Problem in OP-Sälen bisher durchaus unterschiedlich handhabt", so Siebert. Die meisten Fehler seien durch Unaufmerksamkeit oder Ablenkung durch Notsituationen verursacht, auch technische Mängel wie eine nicht vollständige Durchführung der Zählkontrolle sind möglich.
Zu viel Zeitdruck im OP
Die Arbeitsgruppe um den Unfallchirurgen liefert nun einen Vorschlag, wie die Zählkontrolle korrekt durchgeführt werden sollte. "Es geht um klare Verabredungen und Zuständigkeiten im OP-Team sowie dessen lücken- und reibungslose Kommunikation. Jeder Zählschritt sollte von vier Augen kontrolliert werden", so der Mediziner. Zu hoffen sei, dass die Vorschläge in die betriebsinternen Richtlinien der Kliniken übergehen und auch von der Pfleger- und Ärztebildung aufgenommen werde.
Hinter diesen Problemen dürfte allerdings auch Zeitdruck und Arbeitsverdichtung im OP stehen. "Qualitätssicherung im Sinne der Patientensicherheit braucht Zeit. Wir haben errechnet, dass die korrekte Durchführung der Zählkontrolle eine halbe Personalstelle erfordert. Die im OP Tätigen kann man nicht beliebig ausquetschen." Die Realität sehe jedoch meist anders aus, klagt Siebert. (pte)
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Wie oft ist mir als Anwalt schon ein Fall begegnet, bei dem sowohl dem Patienten als auch dem medizinischen Personal Ungemach, nämlich Schmerzen und oft gravierende gesundheitliche Beeinträchtigungen auf der einen Seite sowie Anklagen im Strafverfahren und Schadenersatzklagen in Zivilverfahren, erspart werden hätte können, wenn die gesetzlich verankerte Pflicht zur Dokumentation der einzelnen Behandlungsschritte detaillierter und in Echtzeit wahrgenommen worden wäre.
Freilich, Ärzte und Pflegepersonal haben zumeist andere Sorgen, als während einer OP oder sonstigen Behandlungsmaßnahme Wert auf die Dokumentation zu legen. Dass sich dies aber lohnen kann, zeigt sich dann zumeist vor Gericht im Zuge von Kunstfehlerprozessen.
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Gruselkabinett der Spitäler. "Die Spital Mafia" ein interessantes Buch, beschreibt wie weit Ärzte für Geld und Karriere gehen...
Chirurgen machen Fehler, Piloten stürzen ab. Sowas wie menschliches Versagen existiert.
Ich finde nicht, dass man in einem österreichischen Spital vergleichsweise Angst haben muss, wenn man auf dem OP Tisch liegt. (sicher gibt es ein paar schwarze Schafe)
ist vor ca.2 Jahren in einem Krankenhaus in Ö(möchte nichts genaueres schreiben, wäre Rufmord) wegen Augenüberdruck operiert worden. Nach der Operation hat ihr ein Arzt eine Spritze zu tief ins Auge reingestochen und seitdem sieht sie auf einem Auge nicht mehr richtig. Konsequenzen gabs für den Arzt keine, aber er hat sich bei ihr entschuldigt.
so wie die Haftpflichtversicherung beim Auto...
jeder Patient dem derartiges widerfahren ist, soll eine völlig kostenlose und die beste für Geld zu bekommende Pflege bekommen dürfen.
oder statt Versicherung einen Fonds anlegen...
Aber vor ihrer Haftpflichtversicherung haben Ärzte und Spitäler mehr Angst als vor einem toten Patienten oder der Justiz. Lieber werden Teile der Krankengeschichte verschwunden / nicht herausgerückt oder "freundliche" Gutachter gesucht und gefunden .....
Vor vielen Jahren wurden in Österreich (Wiener Neustadt) die Spitalsärzte nach so einem Patiententod noch freigesprochen, weil der Richter sie nicht verantwortlich machen wollte für organisatorische "Fehler im Zählsystem".
hat null sinn gute ärzte dem mob vorzuwerfen
nur weil sie einmal etwas vergessen haben,
was statistisch jedem menschen früher oder später passiert, egal wie er sich bemüht.
und btw, so ein mit blut vollgesogener tupfer is vom umliegenden gewebe kaum zu unterscheiden.
Ja ich bemüh mich eh, aber wenn ich unter Narkose bin, nützt es wenig, wenn ICH mich bemühe, das darf dann bitte der Arzt :-)
Interessant, wie gleichmütig Sie mit Spitalsfehlern und deren gesundheitlichen Folgen umgehen...
...meine Partnerin hat mit ca. 20 eine Darm-OP gehabt - eigentlich keine so große Sache, aber ein pfuschender Chirurg bei den barmherz. Schwstrn. nahe der Mariahilfer Straße hat dann ihren Darm nach der OP nicht mehr in den Bauchraum rein gebracht und deshalb einfach den Dickdarm um einen guten halben Meter gekürzt... seitdem ist sie in der Berufsunfähigkeit...
null Chance für den Patienten etwas zu bekommen - vor allem ist der Schaden dann ja schon angerichtet und die Lebensqualität ruiniert...
übrigens ist ein zweiter Patient am selben Tag fast bei einer Routine-OP gestorben.
ich bin heut noch knapp dran diesem arroganten Schlachter eine zu scheuern... dieser Ar*** hat eine Villa im 23. oder 13. Bezirk...
Seltsam. Ein Mitglied aus unserer Familie wurde genau damals in demselben Spital am Blinddarm operiert und hätte das beinahe nicht überlebt, er lag danach mit einer lebensbedrohlichen Infektion wochenlang in diesem KH. Zum Glück hat er's überstanden.
1. Welche Darm-OP?
2. Warum berufsunfähig?
3. Routine-OP heißt nicht, dass daran niemand sterben kann, auch bei korrekter Operation (ein 150kg zuckerkranker Raucher hat, das sehen sogar Sie ein, schlechtere Chancen als ein gesunder Mittzwanziger); oder wissen Sie, wer und was genau operiert wurde und kennen Sie die Begleiterkrankungen des Patienten?
Bitte nicht falsch verstehen, es gibt durchaus persönliche Schicksale, aber einfach so irgendwas hinschreiben ohne genaue Angaben zu machen ist unseriös
750 Zeichen sind zu wenig um alles aufzuschreiben, was in den letzten 10 Jahren und vor allem bei der Op passiert ist...
eigentlich war nur ein Standardeingriff geplant - kleine Narben, der Darm sollte nicht selber angegriffen werden. Die Begründung warum so entschieden wurde? "Der Darm war zu lang und ist sich nicht mehr im Bauch ausgegangen..." ein Witz... der war vorher auch problemlos drin und meine Freundin ist nicht fett, sondern eher etwas zu dünn...
Berufsunfähig weil mit schwer gestörter Verdauung kein Job zu finden ist - mind. 5 Std. am Tag am WC ist keine gute Referenz...
und sie war zum Zeitpunkt der OP 22 Jahre alt...
wie gesagt - das ist nicht unseriös, es nicht hin zu schreiben, sondern nicht die richtige Stelle...
...hat nur ein paar kleine schönheitsfehler.
1. würde man einen eingriff bei einem 150kg schweren diabetiker nie "routineeingriff" nennen, das wäre fahrlässigkeit
2. empfehlen die AMA, die cochrane-gesellschaft und die DGHC den begriff "routineeingriff" nicht zu verwenden. vielmehr sei auf die "individuellen gesundheitlichen und persönlichen präoperativen vorraussetzungen" der patientInnen zu achten.
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