Überwachung am Arbeitsplatz: Deutliche Zunahme an AK-Beratungen

12. Mai 2010, 13:24
  • Artikelbild
    foto: standard/matthias cremer

    Verbote seien besser als heimliche Blicke über die Schulter

"Klare Spielregeln" statt eines latenten Gefühls von Unsicherheit gefordert

In der Diskussion um Überwachung am Arbeitsplatz registriert die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich eine deutliche Zunahme an Beratungen von Betriebsräten: Die Anfragen im Bezug auf technische Kontrollmöglichkeiten hätten sich in den vergangenen eineinhalb Jahren nahezu verdreifacht. Das berichtete die AK-Expertin für Datenschutz und EDV-technische Kontrollsysteme, Doris Formann, in einer Pressekonferenz am Mittwoch in Linz. Präsident Johann Kalliauer tritt für "klare Spielregeln" statt eines latenten Gefühls der Unsicherheit ein.

Umfrage

In einer von der AK beauftragten IFES-Umfrage von 2009 erklärten zwölf Prozent, dass sie sich "ziemlich sicher" überwacht fühlen, 14 Prozent antworteten mit "wahrscheinlich schon". 47 Prozent nehmen an, dass ihre E-Mails und ihre Internetnutzung kontrolliert werden. 36 Prozent gehen von einer kontinuierlichen Beobachtung während der Arbeit durch den Vorgesetzten aus. 29 Prozent erklärten, dass Arbeitskollegen nach Krankenständen befragt worden sind, 28 Prozent berichteten davon, selbst befragt worden zu sein. 16 Prozent fühlen sich durch Videokameras überwacht.

Verbote besser als Ungewissheit

Es sei geschickter, manche Dinge von vornherein zu verbieten, statt Mitarbeiter im Unklaren zu lassen, betonte Kalliauer. Allein das Gefühl zu haben, dass es jederzeit möglich ist, überwacht zu werden, sei sehr belastend. Der Arbeiterkammerpräsident fordert einen Rechtsanspruch auf die Befugnis des Betriebsrates, Beschäftigte in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Zudem solle es möglich sein, dass Arbeitnehmervertreter direkten Zugriff auf elektronische Systeme zur Ausübung der Kontrollpflicht haben. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 45
1 2
schwarze löcher nicht nur im weltraum
00
die liebe ak

meldet sich nur dort, wo naja, wo´s eben leicht geht....

bei schulungen mit ams , verdient sich die ak einen patzen geld. kontrolliert aber ncihts, hilft ach nicht, schaut nur zu, das scheck pünktlich aufs konto überwiesen wird....

scheinheilige AK/ÖBG = der selbe dreck

Woodpecker
00
30.5.2010, 18:20
Verbote, Proxy und automatisches Logging

Das Verbot, etwa kriminelle Websites zu besuchen, dürfte klar und verständlich sein. Ebenso, daß die Computer der Firma nur in Pausen in vertretbarem Ausmaß für private Zwecke der, wie es so schön heißt "sozialen Kommunikation" benützt werden dürfen - wenn es nicht den Interessen der Firma zuwiderläuft.
Leider ist außerdem das Mitloggen Pflicht, eben für den Fall daß mal die Polizei vor den Toren steht - das geschieht allerdings automatisch. Kein Admin wird in diesen Logs freiwillig rumstöbern wollen, das wäre ähnlich der Lektüre des Telefonbuchs zum Zeitvertreib. Man mag zwar darin bei gezielter Suche die schwarzen Schäfchen finden, aber es ist weniger Arbeit, gleich am Proxy zu filtern und die paar falschen Sperren händisch aufzuheben.

yourworstnightmare
00
25.5.2010, 20:37

Ich möchte der Arbeiterkammer hier mal mein Lob aussprechen.

gerd moser1
 
52
17.5.2010, 22:51
wir finden überwachung sinnvoll

ich weiss, es ist provokannt so zu argumentieren, doch stützen wir uns auf die behauptung: "wer eine saubere weste hat muss kein schlechtes gewissen haben!!"

wir haben firmen erlebt, bei denen konnten wir aufgrund einer funktionierenden aufzeichnung, eine einzelne person feststellen, der sich auf untragbaren pronoseiten herumtrieb.

als dann die kripo in der firma stand, waren alle froh, dass wir es auf einen einzelfall isolieren konnten.

die kripo verriet, dass sie in härtefällen, die gesamte it des unternehmens beschlagnahmen müsste!!!

wisst ihr was das bedeutet? die firma kann konkurs anmelden, ohne edv, keine rechnung, kein lager, keine aufzeichnung, kein angebot, keine bank....

Mirstetta Toni
00
26.5.2010, 14:05

wäre es da nicht sinnvoller gewesen, diese seiten für die mitarbeiter so zu sperren, dass sie unmöglich darauf zugreifen können? bei uns funktioniert das ausgezeichnet.

Shazmandur
00
24.5.2010, 19:13

Genau, schließlich kann man mit Sklaven machen was man will - ist besonders toll, wenn man selbst nicht weiß was man möchte.

Darum KLARE Anweisungen.

flatline
00
18.5.2010, 23:46
.....

und ja es stimmt, taucht die Kripo wegen kinderpornos, oder anderen sachen (torrents) auf darf sie die ganze IT mitnhemen....

fü spass :-) und ratet einmal wieviele firmen hre WLANs wirklich abgesichert haben....

Aber muss der Resi-Tant recht geben

der Cheff hat nicht das Recht Mailkonten einzusehen.
Auch wenn er sagt er braucht das Mailkonto von einem gekündigten mitarbeiter.... dies ist Strafbar ..!!!!!

flatline
00
18.5.2010, 23:43
verständlich

ich stimmt da zu.
Meisten gibts eine Betriebsvereinbahrung wie man das Internet nutze darf.

Weil hier ein paar leute schreine höre wegen Mail lesen.
Alles was in die Privatsphäre vom Dienstnehmer eingreift ist strafbar.
z.B.: Darf ein Admin keine Passwörter wissen von Mitarbeitern.
Es müssen wenn ein Dienstnehmer das Unternehmen verlässt alle Mailkonten und Persönlichendaten gelöscht werden.... wenn das nicht geschieht dann darf der Arbeitnehmer bei der Datenschutzkomision in Wien klagen.

Klingt komisch ist aber so.
Liest auch das österreichische Grunschutzhandbuch durch bevor man groß zum maulen anfängt.

Taran Seven
00
19.5.2010, 23:46
In vielen Firmen ist das Schreiben von privaten Emails über die Firmenadresse verboten... dafür gibts ja auch GMX und Co...

und Surven wird meist geduldet wenn es nicht überhand nimmt... bei uns wurde einem Kollegen das Internet gesperrt weil er 40% der Zeit auf Seiten unterwegs war die nix mit der Arbeit zu tun hatten... jetzt wird er mit seinen Projekten wenigstens wieder fertig...

flatline
00
20.5.2010, 00:12
....

dafür gibts ja wie schon gesagt Betriebsvereinbarungen die jeder Unterschreiben muss, bzw diese mir dem Betriebsrat vereinbart werden muss.

die Resi-Tant Evil
04
18.5.2010, 07:47
Eure Majestät

... (indem wir annehmen, Ihr verwendet den Pluralis Majestatis als Ausdruck Eurer Hochwohlgebohrenheit) werfen da Überwachung und Protokollierung in einen Topfe, welches freilich unziemlich ist.

Es versteht sich, dass ein Firmennetzwerk zum Behufe der Wartung und Administration aussagekräftige Logs aufweist, weiterhin der Admin unbeschränkten Zugang zu allen Mailboxen haben muss. Allein, die Firmenleitung und Vorgesetzte haben die Ethik zu besitzen, hieraus nicht als praktischen "Nebeneffekt" ihre Bedienten ohne spezifischen Anlass zu observieren.

Diesbetreffend haben wiederum wir die Erfahrung gemacht, es stinkt der Fisch am Kopfe, wenn dem Chef so fad ist, dass er nichts besseres zu tun hat, als seinem Gesinde hinterher zu schnüffeln.

VoK
01
13.5.2010, 08:53
Ist es eigentlich legal

GPS-Ortungssysteme auf Dienstautos zu montieren um so immer zu wissen, wo der Angestellte sich gerade aufhält?
Wie ist das, wenn das Dienstauto auch privat genutzt werden darf?

flatline
01
20.5.2010, 00:40
.....

@VoK

Also ich versuch mal auf deine Frage einzugehen.

1.) Ja der Deinstgeber darf un den Dienstautos GPS-Ortungssysteme einbauen, wenn nciht schon verhonden. Als Diebstahl sicherung.

2.) Wenn das Fahrzeug Privat verwendet werden darf, dürden diesen Daten nicht herangezogen werden. Das wäre ein Eingriff in die Privatsphäre.
Diese dürfen dann hergezogen werden wenn es um Strafrechltiche sachen geht.

Meistens muss eh ein Fahrtenbuch geführt werden wo der Kilometerstand eingetragen wird.
Und der Sprit wird meistens eh selber gezahlt.
Meistens sind die Firmenwägen so oder so Vollkasko versichert.

Wegen versicherung und Betriebskosten kommt aber immer drauf an wie es im Vertrag steht.

VoK
00
20.5.2010, 07:10
Hurra!

Endlich jemand, der nicht nur wegen des Tippens postet... - Danke für die Aufklärung :-)

Zum Therma Fahrtenbuch: Wenn das Dienstauto dem AN zur Privatnutzung zur Verfügung steht, so stellt dies einen Sachbezug dar welcher der Lohnsteuer unterworfen ist (und SV-Abgaben sind auch fällig) - aber es gibt dadurch keine Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches! Das wäre nur dann erforderlich, wenn der AN das Fahrzeug NICHT privat nutzen darf...

Mirstetta Toni
00
26.5.2010, 13:58

aber nur bei der grossen pauschale (1,5%), bei der kleinen (0,75%) haben sie nur 500 km pro monat frei und müssen somit sehr wohl die fahrten aufzeichnen.

VoK
00
26.5.2010, 17:05
Danke

für die Aufklärung. Dass es diese kleine Pauschale auch gibt, wusste ich gar nicht....
Darf der DG bei der kleinen Pauschale trotzdem alle PKW-Kosten (inkl. Sprudel) tragen oder muss der AN den privat verfahrenen Treibstoff selbst zahlen?

Mirstetta Toni
00
27.5.2010, 09:23

das ist dem dg freigestellt, wird aber meistens nicht gewährt da dieser benefit von der steuer ebenfalls als geldwerter vorteil gesehen werden kann.

sollte ihnen zb. der dg die parkgarage für die dauer ihrer arbeitszeit bezahlen, so muss dieser betrag ebenfalls als geldwerter vorteil versteuert werden.

RS69
 
10
19.5.2010, 21:33

Sie können die Privatnutzung ablehnen. Dann sparen Sie sich Steuern und werden auch nicht überwacht.

Mirstetta Toni
00
26.5.2010, 14:00

rechnet sich aber nicht. denn der kleine beitrag an steuern, welcher sich aus dem hinzurechnungsbetrag ergibt, ist mehr als geldwerter vorteil gegenüber einem privaten auto.

VoK
00
26.5.2010, 17:09
rechnet sich tw doch

nämlich dann, wenn sie Unterhaltzahler sind. Weil der gesamte Brutto- (!) Sachbezugswert als Unterhaltsbemessungsgrundlage herangezogen wird. Und dadurch haben sie mit höherem UH, Sozialversicherung und Lohnsteuer gesamt höhere Abgaben als der Bruttosachbezug wert ist...

Mirstetta Toni
00
27.5.2010, 09:30

aber rechnen sie einmal nach. beispiel: dienstwagen vw golf, anschaffungswert € 20.000,--. zu versteuernder betrag monatl. € 300,--. sie haben ein bruttoeinkommen monatl. von € 3.000,--. somit kostet ihnen der wagen (ohne sprit) monatl. ca. € 120,-. um das geld (preisverlust, versicherung, steuer, service, reifenverschleiss, etc.) bekommen sie kein auto!

VoK
00
27.5.2010, 10:13
Fehler in ihrer Rechnung:

Bsp: VW Passat € 35.000,-. Sachbezug € 700,-. Bruttoeinkommen € 3. 200,- (Netto € 2.000,-). Somit zahlen sie für den PKW (ohne Sprit) ca. € 360,- an SV und LSt -> Jahresverdienst netto: €24.700,- plus Dienstwagen zur Privatnutzung.

Hätten sie kein Dienstauto zur Privatnutzung so erhielten sie ein um Brutto € 500,- höheres Gehalt -> Jahresverdienst netto: €32.600,-

Für die Differenz von monatl. € 660,- geht sich ein passendes Auto locker aus!

Nachteilig ist auch, dass man für sich selbst ein kleineres Auto als Privatfahrzeug gewählt hätte - aber Abgaben für den großen Dienst-PKW zahlen muss. Ausserdem ist man mit dem Dienstauto IMMER unterwegs - d.h. für den Partner daheim braucht man zusätzlich ein Zweitauto!

Mirstetta Toni
00
27.5.2010, 12:54

die brechnung des sachbezuges stimmt nicht; 1,5% von 35.000,-- = 525,--. wird brutto dazugerechnet und netto wider abgezogen. sie zahlen also nach steuerprogression.
ein passat um ca. 31.000,-- kommt sie monatlich (leasing ohne vorauszahlung, das müssen sie beim dienstwagen ja auch nicht) incl. versicherung auf monatl. rund 630,--!!!

RS69
 
00
26.5.2010, 14:25

Klar rechnet sich's in der Regel nicht.

Dann müssen's aber auch akzeptieren, dass der AG mit seinem Betriebseigentum sorgsam umgeht - und die Erkaubnis Ihrer PRivatnutzung nur eingeschränkt und unter Vorgaben erfolgt. Ist eben kein Privatauto.

Mirstetta Toni
00
26.5.2010, 15:17

so ist es.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 45
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.