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Der Flüchtlingsreferent des Landes Kärnten, Gernot Steiner hielt sich für die Überprüfung von bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften nicht verantwortlich. Er sei dazu nicht verpflichtet gewesen, wies  Steiner jede Verantwortung von sich. Für Brandschutz und feuerpolizeiliche Angelegenheiten sei der Magistrat Klagenfurt zuständig und für etwaige Baumängel die Baubehörde der zuständigen Bezirkshauptmannschaft

Foto: APA/GERT EGGENBERGER

Klagenfurt - Ein Asylwerber, der in Panik vor dem Feuer aus einem Fenster in den Tod sprang, weitere 19 teilweise schwer verletzt - und niemand ist schuld. Mit zwei Freisprüchen im Zweifel endete am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt der Prozess um einen Brandanschlag in einem Klagenfurter Asylheim. Angeklagt waren der Flüchtlingsreferent des Landes Kärnten, Gernot Steiner, und der Heimbetreiber, der Bauunternehmer Daniel R. Beide mussten sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Richterin Monika Sanin verantworten. Der Staatsanwalt meldete Berufung an. 

Fehlende Fluchtwege

Im Zuge des Prozesses waren erschütternde Details zum Brandhergang und zur Führung des Flüchtlingsheims bekannt geworden. So hätten laut Staatsanwalt Christof Pollack Fluchtwege und Brandmelder gefehlt. Außentüren seien über Nacht versperrt worden, die Fenster im Erdgeschoß vergittert gewesen. So wären die Asylwerber, durchwegs Afrikaner, aus den Fenstern des mehrstöckigen Gebäudes gesprungen, um Feuer und Rauch zu entkommen. Betreiber R. wurde auch vorgeworfen, das Asylheim ohne gewerberechtliche Bewilligung betrieben zu haben.

Keine Aufsichtspflicht seitens des Flüchtlingsreferates

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte das Flüchtlingsreferat die Einhaltung von bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften überprüfen müssen. Er sei dazu nicht verpflichtet gewesen, wies Flüchtlingsreferent Steiner jede Verantwortung von sich. Auch seine engsten Mitarbeiterinnen sahen keine diesbezügliche Aufsichtspflicht seitens des Kärntner Flüchtlingsreferates. Für Brandschutz und feuerpolizeiliche Angelegenheiten sei der Magistrat Klagenfurt zuständig und für etwaige Baumängel die Baubehörde der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Opfervertreter: Belastung Steiners wurde verhindert

Opfervertreter Farhad Paya, der die Witwe und vier Kinder des toten Ghanaesen vertritt, suchte im Lauf des Prozesses nachzuweisen, dass eine Belastung Steiners in diesem Prozess „mit allen Mitteln" verhindert worden wäre. So habe sich eine wichtige Zeugin, die Anwältin der Kanzlei, die vom Land Kärnten mit dem Vergabeverfahren für Asylheime betraut worden war, auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen und sei auch nicht von Landeshauptmann Gerhard Dörfler davon entbunden worden. Paya wollte auch Dörfler im Zeugenstand sehen. Richterin Sanin wies diese Anträge ab. 

Gutachten über Fluchtverhalten von Afrikanern

Der Verteidiger des Heimbetreibers hatte mit ethnologischen Gutachten beweisen wollen, dass die Afrikaner eben besonders schreckhaft seien und der tödliche Sprung trotz ausreichender Fluchtwege passiert wäre. Auch das wurde von der Richterin abgewiesen.
Der Brandanschlag mit tödlichem Ausgang sei ein „tragisches Ereignis" gewesen, meinte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die brandschutztechnischen Vorschriften seien im Wesentlichen eingehalten worden. 

Im Zuge der Ermittlungen zum Brandanschlag war die Kärntner Polizei in Verruf geraten, die lange von einem Selbstverschulden der Asylwerber sprach. (Elisabeth Steiner, DER STANDARD Printausgabe 6.5.2010)