Verstieß der ORF gegen das Gesetz, als er in "Der Teufel trägt Prada" ein tanzendes Pärchen einblendete, das für Dancing Stars warb? Das fragte der ORF-Publikumsrat den Bundeskommunikationssenat. Der schmetterte die Causa ab - weil der Publikumsrat erst keine Verletzung behauptete, dann ohne Abstimmung. Zu Unrecht, entschied das Verfassungsgericht. Womit der Senat doch entscheiden muss, ob das Pärchen verbotene Werbung war. (fid, DER STANDARD, Printausgabe, 6.5.2010)