"Österreicher werden"

Im Wartesaal der Einbürgerung

3. Mai 2010, 17:31

Antrag seit 2005 offen, Volksanwältin: "Versäumnis"

Wien - Eine Einbürgerung in Österreich geht nicht von heute auf morgen vor sich. Im Fall eines jungen Mannes aus Pakistan jedoch, der seit seinem ersten Lebensjahr in Österreich lebt, hat die Sache inzwischen kafkaeske Züge angenommen.

"Viermal musste er bisher Einkommensnachweise vorgelegen, sie waren in Ordnung. Viermal brachte er Auszüge aus dem Strafregister, dreimal aus der Finanzstrafdatei bei: Sie zeigten an, dass er unbescholten ist - und Deutsch- sowie Einbürgerungstest hat er ebenfalls positiv abgeschlossen", schildert die Juristin im Büro von Volksanwältin Terezija Stoisits, Claudia Marik. An Stoisits hatte sich der 25-Jährige im Februar 2010 um Hilfe gewandt. Die Volksanwältin leitete ein Prüfverfahren ein - und stellte mehrere "Missstände in der Verwaltung" fest.

Denn der Neoösterreicher hält den Wunschpass immer noch nicht in Händen: Seit er im November 2005 seinen Staatsbürgerschaftsantrag gestellt hat, wurde das Gesetz zweimal novelliert: Ohne Übergangsfrist, also so, dass die jeweils strengeren Auflagen auch für unerledigte Fälle galten. Außerdem: "Die Behörden haben die Zeitfenster exzessiv ausgenutzt" , sagt Stoisits.

Die erste Hürde, die dem Österreicherwerden entgegenstand, war dem Pakistani im Juli 2006 - ein erster Strafregisterauszug der Sicherheitsdirektion Wien lag vor - zur Kenntnis gebracht worden. Im Zuge einer "persönlichen Vorsprache" bei der in Wien für Staatsbürgerschaften zuständigen MA 35 wurde ihm mitgeteilt, dass seit Anfang 2006 neue Einbürgerungsregeln galten. Das Verfahren wurde ruhend gestellt.

Im Dezember 2007 versuchte er es aufs Neue. Anfragen bei Sicherheitsdirektion und Finanzstrafdatei, Lohnzettelnachweis, positive Deutsch- und Staatsbürgerschaftstests. Die Verrichtungen zogen sich bis August 2008, also länger als ein halbes Jahr - und Leumundszeugnisse sind nur sechs Monate gültig. Also gingen Anfragerunde und Einkommensermittlung in die Wiederholung.

Antragsstellungskrise

Dann, im Februar 2009, eine Antragsstellungskrise: Auf dem Staatsbürgerschaftsformular waren andere Elternvornamen als auf der Geburtsurkunde eingetragen. Klärung des Problems, neue sicherheits- und finanzbehördliche Anfragen - und daraufhin behördliches Schweigen. Konkret bis Juli 2009, als - siehe oben - sämtliche Anfragen erneuert wurden.

Und dann war schon Dezember 2009, und für 2010 stand die aktuelle Staatsbürgerschaftsgesetzesnovelle am Horizont, mit strengeren Bedingungen. Ob der junge Mann ihnen Genüge tut, wird das Ergebnis der erneut wiederholten Anfragen und der Einkommensbestätigung zeigen.

Bei der MA 35, sagt Leiterin Beatrix Hornschall, habe man vor Inkraftreten der Novelle im Dezember 2009 noch 355 Personen einbürgern können. Von 6625 Staatsbürgerschaftsanträgen im Jahr 2009 seien 3672 positiv erledigt worden. Der Rest wurde abgelehnt - oder wie im vorliegenden Fall in eine neue Runde geschickt. (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 4.5.2010)

Ab Null Euro
00
10.5.2010, 16:27
Wunschpass ??

Wenn ich als Staatsbürger mir mal was wünschen dürfte, dann wären das "Wunschmigranten".
Leute die hoch gebildet sind, gute Jobs besetzen und wo die Gefahr das sie in Kürze zur Belastung des Sozialsystems werden minimal ist.

Ahnungs Loser
00
wegen 3672

im jahr gibts soviel stress???

DAS ist eher thema als soziale missstände, kindesmissbrauch, umweltschutz, wirtschaftskrisen, usw...?

little django
 
10

das nennt sich auch ablenkung von anderen themen

Köbel
01

Ich habe den Artikel mehrmals gelesen, und ich weiss immer noch nicht, welche Einbürgerungsvoraussetzungen der Mann nach Meinung der Behörde nicht erfüllt.

12
00
10.6.2011, 15:38

Anscheinend behauptet die Behörde ohnehin nicht, dass er irgendeine Voraussetzung nicht erfüllt. Es wird nur herumgetrödelt und einmal gibt es eine neue Gestzeslage, dass andere Mal ist eine eingereichte Bestätigung aufgrund der Trödelei anscheinend nicht mehr gültig und das ganze beginnt von vorn.
Ich würde es auch nicht als gezielte Schikane bezeichnen, da jedem der den Fall (so wie er im Artikel dargestellt ist) ansieht, sieht, dass hier die Verleihung der Staatsbürgerschaft blosse Formsache ist (das wäre dann für den Schikanierer zu riskant), sondern ein bürokratischer Missstand, wie er oft auftritt und Einzelpersonen schädigt.

little django
 
30

es wird vmtl. keine antwort darauf geben. braucht eine behörde (speziell im fremdenrecht) begründete bescheide? sie sollte es brauchen, sie sollte sie auch geben, sie tun es nicht und haben auch nichts zu befürchten, denn das IM steht hinter ihnen

Ahnungs Loser
00
die frage

wird er sich selber auch stellen

opti
44
wien nicht wörtlich

ich frage mich, ob ich den jungen mann verstehen kann, wenn er in der MA35 feuer legt

selbst wenn er sich in einer unform der strache-garde das papier beschafft, darf frau das nicht empfehlen

ich weiss, es ist nicht zielführend

ich meine es nicht wörtlich - wie oben gesagt

aber meine gedanken sind bei dem jungen mann und sehr frei

(bin auslandsösterreicher mit einer drittlkas drittstaaten-frau verheiratet)

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