"Freiheitsfeindliches und ideologisches Gesetz"
Brüssel/Paris - Muslime haben empört auf das in Belgien
beschlossene Verbot der Vollverschleierung reagiert, das eine
Premiere in Europa darstellt. Das "freiheitsfeindliche und
ideologische" Gesetz sei "vollkommen unangemessen", erklärte am
Freitag der belgische Muslimrat. Der belgische Muslimrat rief Frauen
auf, "sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen" und das Gesetz
anzufechten. In Belgien sind demnach ohnehin nur "einige Dutzend
Frauen" von dem Verbot betroffen.
Die belgischen Abgeordneten hatten am Donnerstag
parteiübergreifend bei lediglich zwei Enthaltungen für das
Burka-Verbot gestimmt. Es gilt an allen Orten, die der Öffentlichkeit
zugänglich sind, also auch auf der Straße, in Geschäften oder
Restaurants. Der Text verbietet dabei "das Tragen jedes
Kleidungsstücks, welches das Gesicht ganz oder hauptsächlich
verhüllt". Darunter fallen auch der Ganzkörperschleier Burka, bei dem
die Augen mit einem Stoffgitter verdeckt sind, und der Niqab, bei dem
ein Sehschlitz frei bleibt.
Bei einem Verstoß gegen das Verbot drohen Geldstrafen zwischen 15
und 25 Euro sowie bis zu sieben Tage Haft. Die Würde der Frau war
auch in Belgien eines der Hauptargumente für das Verbot. "Die Burka
ist ein mobiles Gefängnis", sagte der flämische Liberalen-Abgeordnete
Bart Somers.
Wegen der innenpolitischen Krise ist unklar, wann das Gesetz in
Kraft tritt. Der Sprachenstreit zwischen Flamen und Frankophonen
hatte vergangene Woche zum Rücktritt der Regierung von
Ministerpräsident Yves Leterme geführt. Neuwahlen im Juni sind
wahrscheinlich. Der Senat prüft das Gesetz zwar noch, kann es aber
nicht blockieren.
Der Vorsitzende des Innenausschusses im Deutschen Bundestag,
Wolfgang Bosbach (CDU), hält ein Burka-Verbot in Deutschland für
ausgeschlossen. Allein aus verfassungsrechtlichen Gründen sei dies
"nicht möglich", sagte Bosbach der "Mitteldeutschen Zeitung" vom
Samstag. "Ich halte ein Gesetz auch nicht für nötig. Das muss der
Gesetzgeber nicht regeln." Öffentliche Interessen seien höchstens
dann berührt, wenn eine vollverschleierte Frau als Zeugin vor Gericht
auftrete oder Auto fahre. Ansonsten falle ein Ganzkörperschleier
unter die "freie Entfaltung der Persönlichkeit", sagte der Politiker
- auch wenn er selbst diese Art der Verschleierung "als Zeichen des
religiösen Fundamentalismus" sehe. (APA)