Parteiakademie-Förderungen sollen bei Verhetzung gekürzt werden

Anita Zielina, 28. April 2010, 13:32

Eine Gesetzesnovelle des Kanzleramts sieht vor, dass Parteiakademien um ihre Mittel bangen müssen, wenn diese missbraucht werden

Parteiakademien müssen in Zukunft sorgfältiger darauf achten, wofür sie die ihnen gewährten Förderungen ausgeben. Reden, Vorträge, Publikationen oder Bücher, die eine rechtskräftige Verurteilung für gewisse Delikte wie etwa Verhetzung nach sich ziehen, können den Akademien nämlich zum Verhängnis werden. Geht es nach einem Gesetzesentwurf des Bundeskanzleramts, sollen bei ebensolchen Verurteilungen die Fördermittel teilweise oder in voller Höhe zurückgefordert werden - sofern für die rechtswidrige Handlung Gelder der Parteiakademie verwendet wurden.

Von zehn bis 100 Prozent

Im Wortlaut heißt es: "Werden durch Organe des Rechtsträgers oder durch Personen, die mit dem Rechtsträger in einem Dienstverhältnis stehen oder von diesem mit der Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit beauftragt wurden, im Zuge der Durchführung solcher Tätigkeiten gerichtlich strafbare Handlungen verwirklicht, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit stehen", sind die Fördermittel entsprechend zurückzufordern. Für die Prüfung der etwaigen missbräuchlichen Verwendung ist der schon bisher bestehende Beirat zuständig. Sobald ein Urteil ergeht, prüft er, ob für die rechtswidrige Handlung Fördergelder verwendet wurden.

Eine Kürzung um zehn Prozent ist bei einer Verurteilung nach diversen Paragraphen des Strafgesetzbuches vorgesehen. Erfolgen innerhalb eines Kalenderjahres zwei rechtskräftige Verurteilungen, werden die Förderungsmittel um 30 Prozent gekürzt. Eine dritte Verurteilung hätte die Rückzahlung der Förderung in voller Höhe zur Folge. So sieht es der Gesetzesentwurf zum Publizistikförderungsgesetz (PubFG) vor, der derStandard.at vorliegt. Mit dem Koalitionspartner ÖVP sei der Entwurf akkordiert, heißt es aus der Presseabteilung von Staatssekretär Josef Ostermayer.

Die Delikte im Überblick

Die neuen Regelungen sollen im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Delikts nach folgenden Paragraphen des österreichischen Strafgesetzbuches gelten:

  • § 188: Herabwürdigung religiöser Lehren
  • § 282: Gutheißung von mit Strafe bedrohten Handlungen
  • § 283: Verhetzung
  • § 297: Verleumdung
  • Bestimmungen des Verbotsgesetzes

Der Beirat ist derzeit mit der Prüfung von zwei Fällen aus dem Vorjahr im Zusammenhang mit der freiheitlichen Parteiakademie beschäftigt, berichtet die APA. Gegenstand der Prüfungen sind der FPÖ-Comic mit dem Titel "Der blaue Planet - HC's Kampf für Freiheit gegen eine zentrale EU", ein Werbemittel im EU-Wahlkampf.

Außerdem wird das Seminar "Grundlagen des Islam", das 2009 vom FPÖ-Bildungsinstitut veranstaltet worden war, geprüft. Dort soll die Vortragende Elisabeth Sabaditsch-Wolff referiert haben, dass der Islam "feindselig" und der Koran "böse" sei. Das Magazin "News" erstattete bereits im Vorjahr Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien. Von dort hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage, derzeit würden Erhebungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung laufen. (Anita Zielina, derStandard.at, 28.4. 2010)

Kommentar posten
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ta tü
00
29.4.2010, 12:57

ich erinnere mich an schwarz-blau, als die effen soziale vereine als linksexrem bzw. politisch extremistisch beschimpften und willkürlich fördergelder gestrichen wurden. gleichzeitig wurden etwa im hochsubventionierten haus der heimat ausländische rechtsextreme eingeladen.

flugsi
00
29.4.2010, 12:14
nicht nur bei verhetzung, etc. sondern grundsätzlich kürzen

runter mit den parteienförderungen!

Herzerzog Johann
00
29.4.2010, 11:19
Parteiakademie-Förderungen ...

... sind zusätzliche Parteienförderungen, halt mit einem anderen Mascherl versehen. Damit das Volk nicht ob der schon hohen Parteienförderung murrt.

King of Cowards
01
30.4.2010, 10:02

Der Unterberger? Ist Ihnen das nicht peinlich?

Hori Zont
34
29.4.2010, 09:47
Eine Zusammenschau der Machenschaften herrschender Politiker zeigt, wir steuern auf eine Diktatur zu!

Die eher privaten Delikte der üblen Nachrede (Verleumdung ist, wenn das "amtlich" geschieht) sind weinig geeignet, Ideologien zu sanktionieren.

Der Koran müsste demnach sofort verboten werden.

Das zu sagen würde schon verboten sein? Dann ist es Diktatur!

DrachiHR
00
29.4.2010, 11:21
Es geht nicht ums Verbieten,

es geht um Streichung der staatlichen Fördergelder.
Ich find's gerechtfertigt, wenn der Staat feststellt, ob Fördergelder nicht gesetzwidrig verwendet werden.

ta tü
00
29.4.2010, 13:01

bei jedem "kleinen", der etwa für eine soziale leistung zig nachweise erbringen muss und permanent im verdacht des sozialbetrugs steht, obwohl er oder sie ja nicht mehr bekommt als zum überleben benötigt wird, ist es selbstverständlich, dass geprüft und notfalls förderung wieder entzogen wird. aber wehe, es geht um millionenbeträge an parteien, vor allem an jene partei, die öffentlich gegen menschen mit anderer religion, hautfarbe und herkunft hetzt.

Herr und Frau Österreicher
 
00
29.4.2010, 09:59

Parteiakademien sind aber alles andere als privat!

standardabweichung
01
29.4.2010, 09:37

parteiakademie ist ein widerspruch in sich. abgreifen von steuergeldern zutreffender.

Dein Schatten
03
29.4.2010, 08:31

Spitze aber das soll für alle gelten nicht nur etwa für die FPÖ sondern auch dann wenn die Grünen durch ihre wiederholten vergleiche von ÖVP Politikern mit Naziverbrechern den Holocaust verharmlosen.

A Voice
00
29.4.2010, 12:12
Anzeigen

der Weg geht über Gerichte.

BatoutofHell
11
29.4.2010, 07:59
"Herabwürdigung religiöser Lehren"

Herabwürdigung von jahrtausendlang existierenden Mörderverreinen ist also verboten.
mir wurscht

Guardian
00
29.4.2010, 07:44
nicht gekürzt

sondern entzogen/gestrichen werden.

Hubert Ungeist
 
00
29.4.2010, 05:45
Ist eine gute Idee..

aber wer muss verurteilt werden das die Förderung gekürzt wird?

KTHXBYE
66
28.4.2010, 23:10

"Herabwürdigung religiöser Lehren" sollte zur Pflicht werden, "Gutheißung von mit Strafe bedrohten Handlungen" und "Verleumdung" ist alltägliches Regierungsgeschäft. Was "Verhetzung" ist, bestimmen die Grünen.

ta tü
00
29.4.2010, 13:02

es scheint, sie haben ein gröberes problem mit der demokratie.

KTHXBYE
00
29.4.2010, 13:41

Und zwar wieso?

Harry Y.
 
03
29.4.2010, 11:27
Das 'bestimmen' nur deswegen die Grünen,

weil sie fast die einzigen sind, die Verhetzung thematisieren in unserer so großartigen Republik. Wer macht sonst den Mund auf (in der Politik), wenn die Fekter (oder sonstwer) wieder einmal aus dem Mund stinkt?

Dass das alltägliches Regierungsgeschäft ist, stimmt natürlich, und wie. Das habe ich weiter unten, weniger explizit, zu sagen versucht.

Linke Chuzpe
00
29.4.2010, 09:37
Danke für die Lacher und treffliche, kurze Anal yse!

DrachiHR
00
29.4.2010, 11:23
Anal

yse trifft's.

Harry Y.
 
00
28.4.2010, 23:08
Bin erfreut, dass endlich etwas in die Richtung geschieht.


(Aber warum nur bei den Parteiakademien??)
Jedenfalls ist das ein Anfang und ich atme erleichtert auf.

Bernardo Bernardi
26
28.4.2010, 22:09
Wenn nun religiöse Gruppierungen gegen auf die

FPÖ, Grüne, linke Gruppierungen schimpfen, werden die dann auch wegen Verleumdung oder Verhetzung verfolgt?

Ich hab so das Gefühl, dass die Religionslobbys da was durchgesetzt haben wollten, dass man Kritik an ihnen sofort als Verhetzung werten muss können und sie selbst aber nicht belangbar sein dürfen. - Kritisiert ein Konfessionsloser den Islam, die Kirche etc. dann ist das wahrscheinlich Verhetzung. Umgekehrt ist es aber keine Verhetzung, da Konfessionslose keine religiöse Lehre, sondern meist lediglich aufklärerische Werte vertreten.

uinsel
01
29.4.2010, 07:46

tschuldigung, thema verfehlt.

da gehts drum, dass solche sachen wie bei der winter in graz - die sowieso ein rechtliches nachspiel haben - nicht auch noch mit steuergeldern gefördert werden.

ob jemand privat irgendwen beschimpft, wird nicht eingeschränkt. also wenn religiöse gruppierungen auf FPÖ, grüne oder sonstwen schimpfen, is völlig wurscht.

ich bin ganz froh, dass nicht polemisiert und die unwahrheit erzählt werden darf, um politisches kleingeld zu machen. und ich bin froh, wenn mit meinem steuergeld keine bücher/vorträge/sonstwas bezahlt wird, das an wiederbetätigung/volksverblödung grenzt.

Harry Y.
 
00
29.4.2010, 11:20
Sorry, aber:

Es kann sehr wohl um Zensur der Kunst, der Literatur und sogar des Journalismus gehen, - wenn wir nicht aufpassen. Im Namen der Religion. Da versucht man schlichte 'Blasphemien' als 'Verletzung religiöser Gefühle' darzustellen, also als strafrechtlichen Tatbestand. Zumindest die kath. Kirc- äh, Obrigkeit wettert (wie Teile des radikaleren Islam auch) GEGEN Freedom of Expression and Opinion.

Welche Kritik an der Kirche ist denn nicht 'Herabwürdigung der Religion'? Darum geht's dem Vorposter.

Sie haben sonst ganz Recht. Zum 2. Absatz Ihres Postings ist zu sagen, dass die medienöffentlichen Bemerkungen von Menschen, die durch ihre Position in der Hierarchie der Kirche sich berufen fühlen, diese zu vertreten, kaum als 'privat' gelten können.

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