Nicht rechtskräftige Verurteilungen für Polizisten, da sie Anzeige von Olympia-Teilnehmer Caliskan ignoriert und ihn beschimpft haben
Wien - Manche Wiener Polizisten haben eine "beunruhigende Sicht der Dinge", was Bedrohungen angeht, findet Martina Hahn, die am Freitag im Wiener Landesgericht darüber entscheidet, ob fünf Wiener Polizisten Amtsmissbrauch begangen und einen Bürger wüst rassistisch beschimpft haben. Denn ein Verfolger mit einem Baseballschläger in der Hand, ist für die Beamten "keine konkrete Bedrohungssituation".
Aber der Reihe nach. Ende November 2006 kurvt Caliskan, ein erfolgreicher Taekwondo-Sportler (4. Platz bei den Olympischen Spielen), mit seiner Frau um fünf Uhr früh auf der Suche nach einem Parkplatz durch den Gemeindebezirk Margareten, erzählt er vor Gericht. Er bemerkt, dass ihm ein Auto folgt, immer wieder knapp auffährt. Eine halbe bis Dreiviertelstunde lang. Der Sportler hält an, um den Verfolger zur Rede zu stellen. Dieser steigt aus und kommt näher - mit einem Baseballschläger in der Hand.
Da Caliskan weiß, dass die nächste Polizeiinspektion nur eine halbe Minute entfernt ist, fährt er dorthin, um Anzeige zu erstatten, auch sein Verfolger fährt dorthin nach. Vor dem Wachzimmer hält Caliskan an und hupt dreimal. Zwei Beamte kommen heraus, er erklärt, dass er sich bedroht fühlt. Die Reaktion des ersten Beamten, bullige Statur, rasierter Kopf und mittlerweile Frühpensionist: "Halt das Maul und scheiß dir nicht in die Hose." Der zweite Polizist begibt sich zum Verfolger und nimmt ihn und den Baseballschläger mit in die Amtsräume.
Drinnen will Caliskan den Polizisten wegen seines Tonfalls zur Rede stellen. Dass die Situation dann eskaliert, hat einer der fünf Angeklagten schon am ersten Prozesstag ausgesagt. "Scheißtschusch", "Kanak", "Arsch", "Du redst nur, wennst gfragt wirst" - auf diesem Niveau bewegte sich die Beamtensprache. Schließlich wird das Ehepaar hinauskomplimentiert. Und keine Anzeige erstattet. Denn, so die Angeklagten übereinstimmend: "Es hat keinen begründeten Verdacht für eine gefährliche Drohung gegeben, der Mann hat sich nicht gefürchtet."
Beschwerde bei den Medien
Caliskan beschwert sich bei den Medien, bei der Polizei. Die Polizeiführung wird aktiv und beauftragt Kriminalbeamte mit der Untersuchung. Wobei es überraschende Erkenntnisse gibt. Einer der Ermittler fragt bei seinem uniformierten Kollegen an, was denn nun mit dem Baseballschläger sei. Die Reaktion: "Es gibt keinen Baseballschläger." Auch der mittlerweile wegen gefährlicher Drohung rechtskräftig verurteilte Verfolger von Caliskan ändert nach einem Telefonat mit dem uniformierten Polizisten seine Aussage. Ihm sei nie ein Baseballschläger abgenommen worden. Erst einige Zeit später wurde das Sportgerät offensichtlich überraschend auf der Polizeiinspektion wiederentdeckt und den Ermittlern übergeben.
Im Saal 205 fühlen sich die Polizisten ungerecht behandelt und wissen, wer schuld ist, dass sie heute hier sitzen. Der "Pressedruck" sei so groß geworden, der Fall sei ja nur "medial ungewöhnlich", aber eine ganz normale Amtshandlung gewesen. Und überhaupt habe ja Caliskan "lautstarke Provokationen" von sich gegeben.
Die Verteidiger bemühen sich, ihren Mandanten zu Hilfe zu kommen. Und reiten darauf herum, ob ein Beamter "Tschusch" und "Kanak" oder nur "Kanak" gesagt hat. Richterin Hahn und die Schöffen überzeugt das nicht. Die - nicht rechtskräftigen - Urteile: Die beiden unmittelbar involvierten Beamten werden wegen Amtsmissbrauchs zu acht und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, da sie die Anzeige nicht aufgenommen haben, ein dritter wegen Beleidigung zu 4500 Euro teilbedingter Geldstrafe. Zwei weitere verlassen als freie Menschen den Gerichtsaal. (Michael Möseneder/DER STANDARD-Printausgabe, 24.4.2010)