Papst soll von Missbrauchsvorwürfen gegen Priester gewusst haben - Vatikan weist Vorwürfe zurück
Chicago - In den USA hat ein mutmaßliches Opfer pädophiler Priester gegen den Vatikan auf die Freigabe von gesperrten Dokumenten zum Missbrauchsskandal geklagt. Der Anwalt des Klägers, Jeff Anderson, sagte am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Chicago, mit der Klage solle der Vatikan zu aktiverer Aufklärungsarbeit veranlasst werden. Der Supreme Court muss nun entscheiden, ober der Vatikan von einem US-Gericht überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Anderson forderte die "Entlassung jedes einzelnen Priesters, der sich an einem Kind vergangen hat, und jedes einzelnen Bischofs und Kardinals, der sich an diesen Verbrechen mitschuldig gemacht hat". Der Kläger blieb anonym, es handelt sich um ein mutmaßliches Opfer des in eine ganze Reihe von Fällen verwickelten US-Priesters Pater Lawrence Murphy, der bis zu 200 Buben einer Gehörlosenschule im US-Bundesstaat Wisconsin missbraucht haben soll.
Laut von Anderson im März vorgelegten Dokumenten wusste Papst Benedikt XVI. von den Anschuldigungen gegen Murphy, ohne dass er jedoch Konsequenzen aus dem Missbrauchsfall gezogen haben soll. Bereits in dem 1950er Jahren seien Murphys Taten seinen Vorgesetzten bekanntgewesen. Anwalt Anderson vertrat bereits mehrere andere Opfer Murphys.
Die katholische Kirche wird derzeit von einer Welle von Enthüllungen über Missbrauchsfälle in verschiedenen Ländern erschüttert. Der Vatikan wird dabei mit Vorwürfen konfrontiert, Fälle sexuellen Missbrauchs vertuscht zu haben. Dabei ist auch der Papst persönlich in die Kritik geraten. Benedikt XVI. war noch als Kardinal Joseph Ratzinger als Vorsitzender der Glaubenskongregation lange Zeit auch für Disziplinarmaßnahmen zuständig gewesen.
Vatikan weist Vorwürfe als haltlos zurück
Ein Anwalt des Vatikans hat die Vorwürfe indessen als "völlig haltlos" zurückgewiesen. Es handle sich um den Versuch "gewisser US-Anwälte, das Gerichtsverfahren als PR-Instrument einzusetzen", so Jeffrey Lena am Freitag in Rom. Im Gegensatz zu vielen anderen Klagen von Missbrauchsopfern sei die jüngste Klage aus den USA nicht rechtmäßig. (APA)