Beim Bau von Zellulosefabriken Umwelt-Informationspflicht missachtet
Den Haag - Im Streit um den Bau von zwei großen
Zellulosefabriken hat Uruguay ein bilaterales Abkommen mit
Argentinien verletzt. Zu diesem Schluss kam am Dienstag der
Internationale Gerichtshof (IGH). Argentinien habe ein Recht darauf
gehabt, von dem Nachbarland über die Bauvorhaben am Uruguay-Fluss
rechtzeitig informiert zu werden, befand der Haager oberste
Gerichtshof der Vereinten Nationen zum Abschluss eines vier Jahre
dauernden Verfahrens.
Der IGH wies allerdings Vorwürfe Argentiniens als nicht bewiesen
zurück, wonach die 2007 nahe der Stadt Fray Bentos etwa 300 Kilometer
nordwestlich von Montevideo in Betrieb genommene Zellulosefabrik den
Fluss und die Umwelt erheblich belaste. Beide Länder hatten vor der
Urteilsverkündung erklärt, sie würden die Entscheidungen der Haager
Richter akzeptieren. Die rund 750 Millionen Euro teure Fabrik gehört
seit Ende vergangenen Jahres zu dem finnischen Forst- und
Papierkonzern UPM. Die zweite umstrittene Zellulosefabrik ist noch
nicht gebaut worden. (APA/dpa)