Egal, wie lang man hier lebt: Wer zu wenig verdient, kann nicht StaatsbürgerIn werden
Wien - Tun könne sie für die Nichteingebürgerten wenig, die bei ihr in immer größerer Zahl vorsprechen, "denn ihre Probleme haben mit dem geltenden Staatsbürgerschaftsgesetz selbst zu tun, nicht mit Missständen bei dessen Vollziehung, für deren Aufzeigen ich zuständig bin", sagt Volksanwältin Terezija Stoisits. Zuhören jedoch könne sie und berichten, etwa im Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2009, der am Mittwoch in Wien vorgestellt wird - und darüber hinaus.
Zum Beispiel von einer ehemalige Staatsanwältin aus Pakistan, die ihre Heimat aus politischen Gründen verlassen musste. Seit 2001 ist die Frau in Österreich als Flüchtling anerkannt und würde jetzt gern die hiesige Staatsbürgerschaft annehmen. Doch das wird ihr auf der Basis des Gesetzes verunmöglicht.
Zu wenig Arbeitslosengeld
"Trotz ihrer akademischen Ausbildung konnte die Frau nur eine schlechtbezahlte Arbeit als Begleiterin behinderter Kinder in einem Schulbus finden", schildert Volksanwaltschaftsjuristin Martina Cerny: "Und als sie dann krank und in der Folge gekündigt wurde, war ihr Arbeitslosengeld so niedrig, dass sie die gestellten Bedingungen bis auf Weiteres nicht erfüllen kann."
Und zwar die Mindesteinkommensbedingungen, laut denen eine alleinstehende Person, um eingebürgert zu werden, monatlich derzeit 783,90 Euro netto verdienen muss. Plus Miete und allfällige Kreditrückzahlungen, wie es das Staatsbürgerschaftsgesetz seit Jänner 2010 zusätzlich bestimmt (siehe "Wissen"): "Wie man im Fall der pakistanischen Juristin sieht, muss nur jemand seinen Job verlieren - und schon ist seine Chance auf den österreichischen Pass dahin. Auch wenn er oder sie sonst alle Fristen und Bedingungen wie Deutsch- und Landeskundekenntnisnachweise erfüllt", kritisiert Volksanwältin Stoisits.
Zu wenig für Familie
Selbst ein aufrechtes Anstellungsverhältnis sei jedoch keine Garantie für ausreichendes Einkommen laut Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 2009, ergänzt Cerny. Etwa im Fall eines Mannes aus Afghanistan - auch er seit 2001 anerkannter Flüchtling -, der mit seiner Frau vier Kinder hat: neun, 13, 15 und 17 Jahre alt.
Die Frau kümmert sich um den Haushalt, er arbeitet am Bau. Am Ende des Monats bringt er genau 760 Euro heim. Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, müsste er für sich und die Familie jedoch insgesamt 1503 Euro vorweisen. "Er sagt, dass er als Bauarbeiter schon einen Job finden könnte, der mehr Geld einbringt. Aber niemals genug, um über die Mindestsumme zu kommen", sagt Cerny.
Das Problem liege nicht in der Entmutigung Einzelner allein, meint Stoisits dazu. Sondern auch darin, dass aufgrund des harten Staatsbürgerschaftsgesetzes "in Österreich immer mehr Menschen auf Dauer leben, denen die Möglichkeiten zur politischen Mitbestimmung verwehrt sind". Denn nur mit der Staatsbürgerschaft gehe das Recht einher, zu wählen. Dieses wiederum erhöhe die Identifikation mit dem Land, in dem man ansässig sei. Aus dem Innenministerium gab es zu der Volksanwaltschaftskritik am Dienstag keinen Kommentar.
Zum Thema Staatsbürgerschaften schlägt die Volksanwaltschaft im Jahresbericht außerdem die Schaffung eines "Sondererwerbstatbestandes" vor, um Opfern von Behördenversäumnissen die Einbürgerung zu erleichtern: etwa, wenn ein Pass wegen mangelnder Erkundigungen vonseiten des Amtes fälschlicherweise verliehen und später wieder aberkannt wurde. Laut Cerny komme es aus solchen Gründen immer wieder zu Härtefällen: "Es gibt Leute, die hier ihren Wehrdienst geleistet haben und dann war der Pass auf einmal weg." (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe, 21.4.2010)