Volksanwaltschaft

Gesetz schließt Ärmere von Einbürgerung aus

Irene Brickner , 20. April 2010, 19:42

Egal, wie lang man hier lebt: Wer zu wenig verdient, kann nicht StaatsbürgerIn werden

Wien - Tun könne sie für die Nichteingebürgerten wenig, die bei ihr in immer größerer Zahl vorsprechen, "denn ihre Probleme haben mit dem geltenden Staatsbürgerschaftsgesetz selbst zu tun, nicht mit Missständen bei dessen Vollziehung, für deren Aufzeigen ich zuständig bin", sagt Volksanwältin Terezija Stoisits. Zuhören jedoch könne sie und berichten, etwa im Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2009, der am Mittwoch in Wien vorgestellt wird - und darüber hinaus.

Zum Beispiel von einer ehemalige Staatsanwältin aus Pakistan, die ihre Heimat aus politischen Gründen verlassen musste. Seit 2001 ist die Frau in Österreich als Flüchtling anerkannt und würde jetzt gern die hiesige Staatsbürgerschaft annehmen. Doch das wird ihr auf der Basis des Gesetzes verunmöglicht.

Zu wenig Arbeitslosengeld 

"Trotz ihrer akademischen Ausbildung konnte die Frau nur eine schlechtbezahlte Arbeit als Begleiterin behinderter Kinder in einem Schulbus finden", schildert Volksanwaltschaftsjuristin Martina Cerny: "Und als sie dann krank und in der Folge gekündigt wurde, war ihr Arbeitslosengeld so niedrig, dass sie die gestellten Bedingungen bis auf Weiteres nicht erfüllen kann."

Und zwar die Mindesteinkommensbedingungen, laut denen eine alleinstehende Person, um eingebürgert zu werden, monatlich derzeit 783,90 Euro netto verdienen muss. Plus Miete und allfällige Kreditrückzahlungen, wie es das Staatsbürgerschaftsgesetz seit Jänner 2010 zusätzlich bestimmt (siehe "Wissen"): "Wie man im Fall der pakistanischen Juristin sieht, muss nur jemand seinen Job verlieren - und schon ist seine Chance auf den österreichischen Pass dahin. Auch wenn er oder sie sonst alle Fristen und Bedingungen wie Deutsch- und Landeskundekenntnisnachweise erfüllt", kritisiert Volksanwältin Stoisits.

Zu wenig für Familie

Selbst ein aufrechtes Anstellungsverhältnis sei jedoch keine Garantie für ausreichendes Einkommen laut Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 2009, ergänzt Cerny. Etwa im Fall eines Mannes aus Afghanistan - auch er seit 2001 anerkannter Flüchtling -, der mit seiner Frau vier Kinder hat: neun, 13, 15 und 17 Jahre alt.

Die Frau kümmert sich um den Haushalt, er arbeitet am Bau. Am Ende des Monats bringt er genau 760 Euro heim. Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, müsste er für sich und die Familie jedoch insgesamt 1503 Euro vorweisen. "Er sagt, dass er als Bauarbeiter schon einen Job finden könnte, der mehr Geld einbringt. Aber niemals genug, um über die Mindestsumme zu kommen", sagt Cerny.

Das Problem liege nicht in der Entmutigung Einzelner allein, meint Stoisits dazu. Sondern auch darin, dass aufgrund des harten Staatsbürgerschaftsgesetzes "in Österreich immer mehr Menschen auf Dauer leben, denen die Möglichkeiten zur politischen Mitbestimmung verwehrt sind". Denn nur mit der Staatsbürgerschaft gehe das Recht einher, zu wählen. Dieses wiederum erhöhe die Identifikation mit dem Land, in dem man ansässig sei. Aus dem Innenministerium gab es zu der Volksanwaltschaftskritik am Dienstag keinen Kommentar.

Zum Thema Staatsbürgerschaften schlägt die Volksanwaltschaft im Jahresbericht außerdem die Schaffung eines "Sondererwerbstatbestandes" vor, um Opfern von Behördenversäumnissen die Einbürgerung zu erleichtern: etwa, wenn ein Pass wegen mangelnder Erkundigungen vonseiten des Amtes fälschlicherweise verliehen und später wieder aberkannt wurde. Laut Cerny komme es aus solchen Gründen immer wieder zu Härtefällen: "Es gibt Leute, die hier ihren Wehrdienst geleistet haben und dann war der Pass auf einmal weg." (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe, 21.4.2010)

 

 

 

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Albtraum der Zensur
13
26.4.2010, 14:12
Das ist ganz einfach und logisch:

Warum sollten wir jemanden einbürgern, den wir danach sofort aus dem Sozialtopf erhalten dürften?

JosefGott
30
27.4.2010, 13:06

Wieso sollten wir österreichische Invaliden und Geisteskranke behalten, wenn wir eh nur für sie zahlen müssen? Am besten abschieben oder erschiessen, richtig?

miraculix66
 
02
30.4.2010, 08:50

das wir aber nicht auch noch für alle bedürftigen ausländer zahlen können leuchtet ihnen aber schon irgendwie ein oder nicht?

friedrich wilhelm voigt
55
21.4.2010, 18:45

und zb der anna netrebko hauens die staatsbürgerschaft nach, obwohl die bis heute nicht deutsch kann.

miraculix66
 
01
30.4.2010, 08:52

die kriegt auch relativ wenig aus dem sozialhilfetopf.- ohne regelungen wäre der schneller leer als man baff sagen kann...

Nachtsonne
11
21.4.2010, 19:09
gemeine Herabsetzung

Der Vorwurf ist absurd, weil bei der Einbürgerung aus Staatsinteresse Deutschkenntnisse keine Voraussetzung sind.

jeff5
02
22.4.2010, 09:13
warum herrscht bei netrebko staatsinteresse vor?

das ist auch ungerecht. die dame kann sehr gut singen, na und?

Nachtsonne
00
22.4.2010, 19:28

Weil der Ministerrat so verordnet hat.
Die Bevollmächtigung dazu ist eine Verfassungsbestimmung.

Josicha Ehkloa
00
22.4.2010, 12:58
kann auch gut singen .....

:-(

friedrich wilhelm voigt
14
21.4.2010, 19:15

genau! für den staat sind halt doch nicht alle menschen gleich viel wert.

ist ja schon in der verfassung geschickt formuliert: "alle bundesbürger sind vor dem gesetz gleich" - unter (noch-)nicht-bundesbürgern darf man anscheinend beliebig diskriminieren...

Josicha Ehkloa
00
22.4.2010, 13:01
wenn alle Bundesbürger wirklich gleich wären ...

wenn alle Bundesbürger gleich wären, dann müsste der Staat Ehegatten und Kinder von Drittstaatsangehörigen auch gleich behandeln, sprich: Eheleute haben ein Recht auf Zusammenleben ohne sämtliche Auflagen und Schikanen, die letztlich darauf aus sind, das Paar möglichst lange von einander zu trennen und zu schwächen und Kinder haben ja bekanntlich ein Recht auf beide Elternteile.

miraculix66
 
00
30.4.2010, 08:53

es macht ja auch nicht wirklich sinn nur einen auf staatskosten zu erhalten,- erst wenn man die ganze familie mitversorgt wird das ganze erst richtig schön...

sir osis of liver
 
20
21.4.2010, 18:48

das ist aber wirklich ein saublödes argument; als hätten wir keine anderen sorgen

Karl Kordina
02
22.4.2010, 13:02
stimmt Ihr posting ist wirklich saublöd !

friedrich wilhelm voigt
02
21.4.2010, 18:52

ja wir zwei persönlich vielleicht nicht.

Der Beobachter23
35
21.4.2010, 18:35
Nun, es ist völlig legitim nur diejenigen einzubürgern, die dem Staat...

...etwas bringen (und zwar auch finanziell) und nicht diejenigen, die von vorneherein "Nettoempfänger" sind.
Nichts gegen Hilfe in unverschuldeter Notlage, aber diese Vollkasko-Mentalität ist unerträglich. Daher wandern auch diejenigen, die jung und begabt sind in die USA aus, und bleiben nicht hier.

Der hier im Forum aufgeworfene Vorschlag, wie im 19. Jhdt. das Wahlrecht von der Steuerleistung abhängig zu machen bzw. zu gewichten hätte durchaus etwas für sich. Wäre vielleicht auch ganz sinnvoll in Richtung Steuermoral.

weiter lesen
02
22.4.2010, 01:15
überlege

bitte nochmals deinen letzten Absatz.
Danke.

Cogito Ergo Dumm
00
22.4.2010, 15:43
Der Beobachter23

Hat folgendes verstanden:

Demokratie = Herrschaft vom Volk = Staat

Ludwig XIV: Der Staat bin ich.

Ergo...

united1
02
21.4.2010, 18:33

ich les die postings und weiß wieder, weswegen ich eigentlich ein misanthrop bin...

Kreuzquerer Quintenzirkel
12
21.4.2010, 18:26
Die Aussage des Staates ist interessant

Jeder Österreicher muss sich überlegen was damit von der Regierung signalisiert wird. Nämlich: Wir wollen nicht die Menschen, die weniger verdienen. Das schließt aber auch alle Österreicher mit ein. Nur, gesetzlich kann die Regierung die Leute nicht von der Staatsbürgerschaft ausschließen (sie sind ja schon da).

Die Sozialleistung sind ja zum größten Teil dieselben ob Staatsbürger oder nicht. Das heißt von der Seite macht es nicht einen großen Unterschied ob die Leute eingebürgert werden oder nicht.

Förderlich ist das halt nicht für den Integrationswillen der Bürger, die nicht die Staatsbürgerschaft erhalten ...

mans zelmerlöw
22
21.4.2010, 18:44

mit verlaub, gerade österreicher mit geringem einkommen profitieren von dieser regelung!

donaquijote
00
24.4.2010, 05:05

irgendwie, wie ein deja vu, ihr statement. auch zum hunderttausendsten und ersten mal wiederholtes wird durch die bloße wiederholung nicht richtiger.

es scheint mir eher eine frage zu sein, wie österreich generell mit armut bzw. der absicherung von menschen in einer urbanisierten/ökonomisierten welt umgeht, und nicht die frage, mit wem wenig und mit wem noch weniger bis gar nicht.

ich halte es - wahrscheinlich gegen den zeitgeist - auch für schlicht unverantwortlich einen menschen an seiner ohnedies nie adäquat gewerteten kraft, einkommen zu generieren, zu messen bzw. menschen als konsumenten eines fiktiven reichtums zu betrachten.

Steverino
25
21.4.2010, 18:07

Nach durchlesen der Postings hier im Thread, ist es für mich nur noch eine Frage der Zeit, bis die Forderung gestellt wird, Arbeitslosen bzw Erwerbstätigen, die unter der Einkommenssteuergrenze sind, die Bürgerrechte abzuerkennen.
Ich glaube mich erinnern zu können, dass das von einigen "Anständigen und Tüchtigen", schon in anderen Threads verlangt wurde.
Mit Karacho zurück halt!

Briefmarkenkleber
43
21.4.2010, 18:18
Mit nichten

...die füttern wir schon durch, müssen aber nicht jeden Bitte-Bitte von der Mahü einbürgern, oder?

Steverino
02
21.4.2010, 19:25

Hier geht es nicht um irgendwelche Bettler auf der Mahü, sondern unter anderem um eine Frau, die bei uns seit Jahren lebt und arbeitet.
Also ist ihre Feixerei, in diesem Fall, eindeutig Fehl am Platz.

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