GPA: Arbeitgeber trägt das Entgeltfortzahlungsrisiko
Wien - Nach der Arbeiterkammer hat nun auch der ÖGB der Meinung der Wirtschaftskammer widersprochen, dass Beschäftigte bei einem Arbeitsausfall durch die Vulkanasche kein Entgelt bekommen. "Es muss bezweifelt werden, dass die derzeitige Sperre des Luftraums tatsächlich die Allgemeinheit betrifft, wie dies die Wirtschaftskammer behauptet. Die überwältigende Mehrheit aller Arbeitnehmern ist zweifellos pünktlich zur Arbeit erschienen. Betroffen sind lediglich jene ArbeitnehmerInnen, die am Wochenende wegen der Luftraumsperre nicht aus dem Urlaub zurückkehren konnten", so die Leiterin der GPA-djp-Rechtsabteilung Andrea Komar.
Selbst wenn die Allgemeinheit betroffen wäre, hieße das aber nicht notwendigerweise, dass die Beschäftigten keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hätten. Als Grundsatz gelte: Waren durch ein Ereignis einzelne Arbeitnehmer gehindert, den Arbeitsplatz zu erreichen, während andere zur Arbeit erscheinen konnten, so trägt der Arbeitgeber das Entgeltfortzahlungsrisiko, betonte die Gewerkschaft.
Die AK bleibt dabei: Bei Dienstverhinderung durch Vulkanasche gibt es ein Recht auf Entgeltfortzahlung Arbeitnehmer haben ein Recht auf Entgeltfortzahlung, wenn sie durch "höhere Gewalt" wie etwa Vulkanaschewolken an der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz verhindert sind. Voraussetzung sei, dass sie ihre Verhinderung gemeldet haben und alles getan haben, um zurück an die Arbeit zu kommen. Für Angestellte gelte dies auf jeden Fall, bei Arbeitern könne es im Kollektivvertrag Sonderregelungen geben. (APA/red)