Verfolgung von "Hasspredigern" und Schülern in "Terrorcamps" soll künftig einfacher werden
Wien - Ob man mit Gesetzen Terrorismus verhindern kann, ist unklar. In Österreich will man mit dem "Terrorismuspräventionsgesetz 2010" jedenfalls die rechtliche Grundlage dafür schaffen - Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wird der Regierung am Dienstag im Ministerrat die neuen Regelungen vorlegen, die am 1. August in Kraft treten sollen. Nicht alle sind damit zufrieden.
Drei komplett neue Paragrafen sollen geschaffen werden. In den ersten beiden geht es um die Ausbildung in so genannten Terrorcamps und die Verbreitung von beispielsweise Bombenbauanleitungen im Internet. Gespannt darf man sein, wie diese in der Realität verfolgt werden. Denn was genau ein "Terrorcamp" ist, ist nicht definiert. Angedroht werden ein bis zehn Jahre Haft jenem, der andere an diversen Waffen ausbildet, mit denen der Schüler einen Terroranschlag ausführen kann. Allerdings muss der Lehrer auch wissen, dass der Schüler diesen Anschlag plant.
Für zweiteren ist es übrigens weniger gefährlich. Ihm drohen sechs Monate bis fünf Jahre im Gefängnis. Wie das alles in einem Gerichtsverfahren aber bewiesen werden kann ist noch nicht ganz klar - österreichische Polizisten werden eher nicht zur Beweissicherung nach Pakistan fliegen.
Strafbar macht sich künftig auch, wer in einem Medium inklusive Internet Anleitungen gibt, wie man die nötigen Waffen für einen Anschlag herstellen kann. Allerdings nur, wenn die Anleitung geeignet ist "zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen". Auch jenem, der sich diese Anleitung beschafft, drohen zwei Jahre, wenn er sie für ein Attentat benutzen will.
Neu ist schließlich auch die Aufforderung oder Gutheißung von terroristischen Straftaten. Dieser Paragraf 282a unterscheidet sich zwar im Wortlaut nur unwesentlich vom Paragraf 282, der das ganz allgemein für Straftaten regelt. Der Unterschied liegt allerdings in einem wichtigen Punkt, erläutert Katharina Swoboda, Bandion-Ortners Pressesprecherin. Mit dem neuen Paragrafen ist etwa das Lob eines Anschlages schon gegeben, "wenn es 30 Menschen erreicht. Im Paragrafen 282 sind dafür 150 Menschen nötig." Abzielen soll das, ebenso wie die Erweiterung des Verhetzungsparagrafen auf die "Hassprediger", die bisher kaum zu verfolgen waren, sagt Swoboda.
Allerdings: Im Extremfall könnte das bedeuten, dass das Lob für den Mörder eines Kinderschänders vor 140 Personen straffrei bleibt, aber jemand zwei Jahre ins Gefängnis muss, der einen afghanischen Selbstmordattentäter, der sich nach einem Nato-Bombardement mit zivilen Opfern in die Luft sprengt, preist.
Kritik gibt es noch immer, etwa vom Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk, der weiter schwammige Definitionen kritisiert - etwa, ab wann man Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist. Das Justizministerium ist hier um Beruhigung bemüht: Es müsse eine gewisse Intensität vorliegen, außerdem müsse die betroffene Person wissen, dass die Vereinigung kriminelle Pläne schmiedet. Reine Sympathisanten seien nicht betroffen. (moe, DER STANDARD, Printausgabe, 20.4.2010)