Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Wien/Brüssel - Die schnelle Zulassung, mit der der zuständige EU-Gesundheitskommissar John Dalli im März, also gleich zu Beginn seiner Amtszeit, den Gentechnik-Erdapfel Amflora durchgedrückt hat, sorgt nachträglich für Diskussionen. Zwar wurde in Österreich ein Anbauverbot für die Amflora erlassen, doch wird das Prozedere an sich kritisiert. Dalli hat sich für die Zulassung nämlich die zustimmenden Unterschriften aller Kommissare geholt - und damit auch von dem für Regionen zuständigen Kommissar Johannes Hahn (VP), wie der grüne Landwirtschaftssprecher Wolfgang Pirklhuber kritisiert.
Mit der Zulassung der Amflora zum Anbau komme es nun zu einem Eiertanz in vielen EU-Mitgliedsstaaten, meint er. Beispiel Deutschland: Dort sei der Druck, die Stärkekartoffel anzubauen, besonders groß, wurde die Amflora doch von BASF entwickelt. Zwar ist die Amflora als Stärkeerdapfel (Einsatz: Papier-, Klebstoffindustrie) vorgesehen, doch werden Reststoffe der Knolle an Tiere verfüttert. (ruz, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17./18.4.2010)
Erhöhtes Krebsrisiko nicht wissenschaftlich gesichert
Das Grüne Licht für den Schweizer Agrarchemiekonzern Syngenta macht den Weg frei für mehr Maisimporte aus Brasilien
Studie mit Bildern von Laborratten mit riesigen Tumoren löste Diskussion über gefährliche Langzeitfolgen aus
Wieder einmal rächt sich, dass die Efsa keine Institution mit Biss ist
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.