Quote bei belgischen Gesundheits-Studien erlaubt - Ungleichbehandlung bei Gefährdung der öffentlichen Gesundheit zulässig
Der französischsprachige Teil Belgiens, die Wallonie, sieht sich in gewissen Gesundheitsstudien durch Studierende aus Frankreich überrollt. Um den Studierendenstrom zu regeln wurde 2006 eine 30-prozentige Quote für EU-Ausländer eingeführt. Davon sind
beispielsweise die Bachelor-Studiengänge für Veterinärmedizin,
Heilgymnastik, Logopädie oder der Hebamme-Bachelor betroffen. Französische Studierende haben daraufhin bei Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wegen Ungleichbehandlung geklagt, heute verkündete der Gerichtshof sein Urteil.
Darin stellt der EuGh fest, dass eine Beschränkung der Studienmöglichkeiten für EU-Ausländer in Belgien dem Unionsrecht widerspricht. Der EuGH fügte jedoch hinzu: Die Regelung ist trotz aller "Ungleichbehandlung zwischen ansässigen und nichtansässigen Studierenden" dann "gerechtfertigt", wenn sie zur "Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen, ausgewogenen und allgemein zugänglichen medizinischen Versorgung" und "Erreichung eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes" beiträgt. Es sei nun zu
"prüfen, ob die streitige Regelung geeignet ist, die Erreichung
dieses Ziels zu gewährleisten, und ob sie nicht über das hinausgeht,
was zu dessen Erreichung erforderlich ist".
Auswirkungen auch auf Österreich
Auswirkungen hat die Regelung auch für Österreich. Aufgrund des Ansturms deutscher Studierenden wurde im Medizin-Studium eine ähnliche Quotenregelung eingeführt. In Österreich ist
die Rechtslage für EU-Ausländer beim Medizinstudium noch
nachteiliger als in Belgien: 75 Prozent der Plätze sind für Studenten mit
österreichischem Maturazeugnis, nur 20 Prozent für EU-Bürger und fünf
Prozent für Nicht-EU-Bürger reserviert. Durch das heutige Urteil dürfte diese Regelung nun auch europarechtlich
nicht zur Disposition stehen. Vor allem bei Medizin dürfte die Regelung halten, so der Europarechtler Walter Obwexler, Probleme könnte es hingegen bei anderen Studienrichtungen geben (siehe: Experte: Österreichische Regelung dürfte halten)
Eine frühere österreichische Zugangsregelung wurde 2005 durch den EuGH aufgehoben. Österreich hat bis 2012 ein Moratorium, dass ein Vertragsverletzungsverfahren aussetzt. Ob dieses nun verlängert wird ist unklar. Der Sprecher von Bildungskommissarin Androulla Vassiliou, Dennis Abbot, sagte heute, es sei zu früh, dazu Stellung zu nehmen.
"Letztlich Sache des nationalen Gerichts"
Im Falle Belgiens liegt nun die Letztentscheidung beim Verfassungsgericht. Der EuGH betont in dem heutigen Urteil, es sei "letztlich Sache des nationalen
Gerichts,
das allein für die Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits
sowie für die Auslegung des nationalen Rechts zuständig ist, zu
bestimmen, ob und inwieweit eine solche Regelung diesen Anforderungen
entspricht". Es könne "nicht von vornherein ausgeschlossen werden,
dass eine etwaige Verringerung der Qualität der Ausbildung des
künftigen medizinischen Personals letztlich die Qualität der
Versorgung in dem betroffenen Gebiet beeinträchtigt", heißt es in dem Urteil. Die zuständigen nationalen Stellen müssen jedoch mit "zuverlässigen,
übereinstimmenden und beweiskräftigen Daten nachzuweisen, dass die
öffentliche Gesundheit tatsächlich gefährdet ist".
Das nationale Gericht habe jedoch auch zu prüfen ob dieses Ziel "nicht durch weniger einschränkende Maßnahmen erreicht werden kann", in dem Anreize geschaffen werden, die Studierende dazu bewegen nach dem Abschluss ihres Studiums in Belgien zu bleiben. Der EuGH schließt jedoch nicht aus, dass eine Begrenzung der Gesamtzahl der Studierenden auch einen Rückgang der Absolventenzahl zur Folge hat, was sich wiederum ebenfalls negativ auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit auswirken könnte.
(seb, derstandard.at, 13.4.2010)