Familie darf Ausgang des Verfahrens in Österreich abwarten
Arigona Zogaj, ihre Mutter und ihre beiden minderjährigen Brüder dürfen vorerst in Österreich bleiben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit ist die Ausweisung bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens ausgesetzt. Aus Sicht der Verfassungsrichter spricht nichts dagegen, dass die Familie aus dem Kosovo den Ausgang des Verfahrens in Österreich abwartet, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Freitag. Neuwirth warnte aber davor, aus der heutigen Entscheidung Rückschlüsse auf die Entscheidung des VfGH über die Beschwerde zu ziehen: "Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen."
Wann diese Entscheidung fällt, könne man noch nicht sagen. Die Verfassungsrichter treten noch im Frühjahr zu einer Session speziell in Asylsachen zusammen. "Es kann sein, dass die Beschwerde der Zogajs schon auf diese Tagesordnung gesetzt wird, aber es ist nicht sicher", so Neuwirth. Nächstmöglicher Zeitpunkt wäre dann die Juni-Session des Gerichtshofes.
Grüne und SOS-Menschenrechte begrüßen VfgH-Entscheidung
Die oberösterreichischen Grünen und der Verein
SOS-Menschenrechte begrüßen die Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der Beschwerde der Zogjas
aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Die Entscheidung sei "sowohl
menschlich als auch sachlich richtig" bzw. ein "deutliches Signal für
einen humanitären Umgang mit Flüchtlingen auch in laufenden
Rechtsverfahren", hieß es in Presseaussendungen.
Arigona Zogaj, ihre Mutter und ihre beiden minderjährigen Kinder bekämpfen - vertreten vom Linzer Anwalt Helmut Blum - mit dem Antrag beim VfGH die Entscheidung des Asylgerichtshofes, der in zweiter Instanz die Ablehnung ihrer Asylanträge und die Ausweisung bestätigt hat.
Das Innenministerium kommentierte die Entscheidung des VfGH nicht. Man beziehe zu Einzelfällen keine Stellung, hieß es. (APA)